Hallo,noch mal ne Frage

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Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2007, 14:35

Entschuldigt wenn ich euch nerve,aber mir lässt das keine Ruhe.

Kann mein Freund im Nachhinein den scheidungsvergleich ändern lassen,auf die neue Situation,das sie einen Partner bei ihr wohnen hat,und das auch schon 2 Jahre lang,kann man das irgendwo prüfen lassen?

ich kann einfach nicht verstehen,wozu bitte kriegt sie soviel geld(hab das beim Thema unterhalt´genau aufgelistet).Meine Nachbarin hat die gleiche situation,lebt mit ihrem partner zusammen,und der unterhalt ist stillgelegt.Hat das Bezirksgericht in Güssing andere Regeln??

Tschuldigt,bin echt sauer.Natürlcih nicht auf euch.




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RE: Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2007, 14:45

Hat er zum Zeitpunkt des Vergleiches gewußt, daß der neue Freund bereits bei ihr wohnt und war er dort auch gemeldet ?


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RE: Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2007, 15:01

Wenn eine nichteheliche Lebens-und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (die allerdings nachweisbar sein muß) braucht der Ex keinen Unterhalt für die Frau zu bezahlen. Antrag auf Einstellung der Unterhaltszahlungen oder wenigstens Herabsetzung beantragen.



Wenn die finanzielle Belastung tatsächlich groß ist, würde ich alles daransetzen um beweisen zu können, daß eine Lebensgemeinschaft besteht.



Außerdem, was wurde beim Vergleich vereinbart und wie alt ist die Frau.



Lg.sonne


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RE: Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2007, 19:32

Hallo!

Der Freund ist erst nachher eingezogen.Halbes Jahr später circa.Sie ist jetzt 28 Jahre alt.Beim Vergleich wurde der unterhalt ausgerechnet,eben 600 euro.Für den kleinen Alimente 300 euro.Er zahlt den Kredit,den er sich für die Wohnung aufgenommen hat.Auto war auf Leasing,hat er bekommen und zahlt auch das weiter.Von der Wohnung hat er nix bekommen,auch nicht ausbezahlt.Das ist der Vergleich der von ihrer Rechtsanwältin ausgefertigt wurde.Für das Auto hatten aber beide die Anzahlung geleistet,von ihr kam ca.2500 euro.


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RE: Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2007, 20:07

Er soll zum Gericht gehen und Aussetzung der Unterhaltszahlungen beantragen. Meldezettel (erfragen) Auskünfte gibts hier im Internet und ev. Zeugen, daß sie eine Lebensgemeinschaft hat.

Das kann angenommen werden,daß sie vermietet hat wird auch niemand so einfach glauben.

Außerdem ist sie erst 28 J. ? Da kann ihr eine Arbeit sehr wohl zugemutet werden.

Wenn überhaupt noch Unterhaltszahlung dann befristen lassen und danach nichts mehr.



Zum Gericht gehen - unbedingt- und diese Unterhaltspflicht prüfen lassen.



Lg. sonne


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RE: Hallo,noch mal ne Frage

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2007, 20:14

Hallo Nutzi - darf ich fragen wie es bei euch aussieht ?



Lg.sonne


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