leumundszeugnis

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leumundszeugnis

Beitrag von JUSLINE » 15.08.2002, 22:27

als 55 jähriger habe ich mir jetzt ein leumundszeugnis ausstellen lassen.nun sind darin sämtliche verurteilungen aufgezeigt.problematisch ist daran,daß die paragraphen,die vor 1976(novelle)gültigkeit hatten aufscheinen.damit kann aber niemand etwas anfangen.(§411 war körperverletzung,§99 war gefährliche drohung)

ich werde also vom staat anderer delikte angeklagt!und dies nach zahlung von € 28.- ausstellungsgebühr!!!

was kann ich dagegen machen,wie komme ich zu einem leumundszeugnis das den tatsächlichen taten entspricht?




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RE: leumundszeugnis

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2002, 19:16

Dagegen kann man nichts unternehmen, denn Umschreibungen in heutige Paragraphen oder erklärende Zusätze sind meines wissens nach nicht gesetzlich vorgesehen.

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RE: leumundszeugnis

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2002, 20:18

ich danke dir!nur,mich hat man in meinen "guten" jahren einfach weggesperrt.Jetzt wo ich ein sogenannter,guter mensch bin,läßt man mich und tausende andere verrecken.es ist nicht zu beweisen was ich wirklich angestellt habe.ich frage dich,soll das recht sein.ein leumundszeugnis das ein normalsterblicher nicht lesen kann.

wenn ich die paragraphen ins forum stelle,glaubst du,es wird sich jemand finden der sich auskennt?

ich schäme mich nicht mehr dafür.ist schon zu lange her.

nochmals danke

kaiser ernst

ernst.kaiser1@utanet.at



gott seis geklagt:DAS SIND DIE RICHTIGEN NACHWEHEN!!!!


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RE: leumundszeugnis

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2002, 14:06

Normalerweise sollten die Strafen nicht mehr im Polizeilichen Führungszeugnis aufscheinen.

" Auser Sie haben in den letzuten Jahren auch eine Strafbare Handlung begangen dann scheinen Sie auf.



Schreiben Sie mal auf das Justitzministerium.





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