Recht auf Datenschutz

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Whatelse
Beiträge: 9
Registriert: 22.06.2021, 17:57

Recht auf Datenschutz

Beitrag von Whatelse » 13.08.2021, 05:06

Eine Frage an Experten:

Kann mir jemand mitteilen, warum vereinzelt Firmen bzw. Behörden eine Geheimnummer mit permanent unterdrückter Rufnummer auslesen können bzw. dürfen, obwohl wir in Österreich ein diesbezügliches Gesetz haben, dass den Schutz dieser Daten gewährleistet? Beziehe mich auf § 104 TKG 2003 - Anzeige der Rufnummer des Anrufers.

Dazu habe ich auch folgenden Text im Internet gefunden:
Eine Rufnummer wird bei jedem Telefonat übermittelt, ob wir das wollen oder nicht. Das sogenannte Dienstmerkmal, die Unterdrückung der Rufnummer wird mitgesendet, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ignoriert werden. Dies ist allerdings nur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten. Andere Anschlussinhaber dürfen das mitgesendete Dienstmerkmal nicht umgehen, um die Rufnummer angezeigt zu bekommen.
In den vielen Jahren als Inhaber eines Geheimanschlusses mit permanent unterdrückter Festnetznummer ist mir innerhalb einiger Monate bereits zum zweiten Mal passiert, dass mir meine eigene Rufnummer vom Display des Angerufenen vorgelesen wurde bzw. beim zweiten Mal wurde ich sogar zurückgerufen, weil der Angerufene meinen Anruf nicht gleich entgegennehmen konnte. Auf meine Frage wie das möglich ist, wurde mir mit hörbarer Erheiterung mitgeteilt, dass meine Rufnummer als entgangener Anruf angezeigt wurde. Habe jedoch unmittelbar darauf mich selbst vom Festnetz auf Handy angerufen und auch Angehörige, jedoch konnte keiner meine Festnetznummer sehen. Damit kann ich eine technische Störung seitens meines Festnetzanbieters ausschließen und wurde mir auch in beiden Fällen schriftlich bestätigt. Zusätzlich wurde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass oft spezielle Software verwendet wird, um Anrufer zu identifizieren - trotz unterdrückter Rufnummer.

Welche Behörde (Ministerium) darf meine permanent unterdrückte Rufnummer trotzdem auslesen? Mir ist nur bekannt, dass dies für die Feuerwehr, Polizei und Rettung gilt. Gilt das auch für das Justizministerium oder generell für alle Ministerien?

Welche Stelle könnte mir genau mitteilen, welche Behörden Geheimnummern auslesen dürfen? Die RTR konnte mir das nicht beantworten und glaubte mir auch nicht, dass eine Behörde meine Geheimnummer ausgelesen hat. Sie haben es auf eine technische Panne seitens meines Telefonanbieters geschoben.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Datenschutz

Beitrag von alles2 » 13.08.2021, 11:31

Informationen kann man sich bei den in § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) genannten Behörden einholen, wobei sie Dir eher kaum Angaben zur technischen Umsetzung der Rufnummernunterdrückung (CLIR) geben können und Dir nur die Ausnahmen nach § 104 Abs.1 TKG bestätigen würden. Diese wären eben die bereits genannten Notrufträger, die mit Röchel-Anrufen konfrontiert werden können. Also wenn ein Notfall vorliegt und jemand mit letzter Kraft ein Apparat bedient. Bei den Notrufzentralen würde seitens des Netzbetreibers die Aufhebung der Unterdrückung (CLIRO bzw. CLIRIGN) zur Anwendung kommen, indem der CLIR-Dienst nach dem End- oder Wahlamt nicht mehr an den Anrufempfänger übertragen wird.

Jetzt wäre die Frage, wie die Unterdrückung bei Dir technisch umgesetzt wird, um eine mögliche Fehlerquelle ausfindig machen zu können. Ob es irgendwie direkt am Telefon oder über den Anbieter eingerichtet wurde. Ist beides auszuschließen, könnte man sich an den Netzbetreiber wenden. Damit meine ich nicht einen etwaigen Festnetzanbieter, der die Leitung nur gemietet haben könnte.

Zumindest in Österreich kann ich mir nicht vorstellen, dass man da was mit einer Software überwinden könnte, zumal auch die Blaulichtorganisationen bei uns nicht erst auf einen Knopf oder sowas drücken, um eine Nummer erkenntlich machen zu können. In anderen Ländern mag das anders umgesetzt sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Whatelse
Beiträge: 9
Registriert: 22.06.2021, 17:57

Re: Recht auf Datenschutz

Beitrag von Whatelse » 14.08.2021, 10:15

Guten Morgen alles2, danke fürs antworten.

In Österreich gibt es nur drei Netzanbieter und einer davon ist gleichzeitig auch mein Netzbetreiber. Die permanente Rufnummernunterdrückung wurde schon bei Vertragsabschluss vor vielen Jahren beauftragt und durch meinen Netzanbieter/-betreiber eingerichtet. Mehrfache Anfragen bei meinem Netzanbieter/-betreiber bezüglich technischer Probleme wurden seit dem ersten Ereignis im Vorjahr stets verneint und mir immer wieder bestätigt, dass meine Rufnummer noch immer geheim und permanent unterdrückt ist.

Dieser Umstand ist schon seit vielen Jahren so, nur letztes Jahr bei einem Anruf wurde mir meine Festnetznummer vorgelesen und vor einigen Wochen bei einer Behörde ist das wieder passiert. Das sind die beiden einzigen Anrufe, wo man meine Rufnummer auslesen konnte. Das hat nichts mit einem technischen Problem zu tun, sondern liegt ganz sicher an deren Telefonanlage. Mein Netzbetreiber hat mir sogar zweimal geschrieben, dass es Software für computergesteuerte Telefonanlagen gibt, bei denen man sogar den Namen und manchmal auch die Adresse des Anrufers sofort am Display sehen kann. Viele denken gar nicht weiter darüber nach, weil die meisten Menschen ihre Rufnummer sowieso automatisch mitschicken. Erst wenn man die Rufnummer vorgelesen bekommt, obwohl eine Geheimnummer, erst dann fällt das auf. Aber wie kann man beweisen, dass das jemand illegal macht, wenn dann frech behauptet wird, dass die Rufnummer "freiwillig" mitgesendet wurde.

alles2 hat geschrieben:
13.08.2021, 11:31
Zumindest in Österreich kann ich mir nicht vorstellen, dass man da was mit einer Software überwinden könnte, zumal auch die Blaulichtorganisationen bei uns nicht erst auf einen Knopf oder sowas drücken, um eine Nummer erkenntlich machen zu können. In anderen Ländern mag das anders umgesetzt sein.
Informationen über das Thema "Software bzw. Apps zum Auslesen von Rufnummern" findet man auch über Google und selbstverständlich funktioniert diese Software auch in Österreich.

Beim Rest dieses Absatzes verstehe ich die Logik nicht, was du über die "Blaulichtorganisationen" schreibst. Warum sollte eine Software nur in gewissen Ländern funktionikeren? WhatsApp etc. funktioniert doch auch in allen Ländern der Welt.

PS: Habe gestern mit einem IT-Spezialisten gesprochen und der hat mir auch bestätigt, dass so manche computergesteuerte Telefonanlagen das Auslesen von unterdrückten Nummern können. Nur wie beweist man,dass das jemand macht?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Datenschutz

Beitrag von alles2 » 14.08.2021, 10:47

Du beschreibst den CNIP-Dienst, den der Kommunikationsanbieter bereitstellen kann. Das hat aber nichts mit dem CLIR-Dienst zu tun, um den es Dir geht und welcher bei Dir nicht zuverlässig funktionieren dürfte. Daher wende Dich eventuell an einen Techniker, mit dem man das Problem erörtern könnte. Der sollte auch erklären können, in welchem Bereich der Leitung die Unterdrückung eigentlich genau stattfindet. Daher mein konkretes Beispiel mit den Blaulichtorganisationen. Wenn bei denen Anrufe mit unterdrückter Nummer auch erst auf Knopfdruck oder ähnliches ersichtlich wäre, kann man davon ausgehen, dass die Unterdrückung erst irgendwo nach der Anschlussstelle oder gar am Telefon des Angerufenen erfolgt. Ja dann wäre es wirklich leicht, diese Daten über irgendeine Software abzugreifen. Ist dem nicht so, und danach sieht es aus, sollte die Unterdrückung schon irgendwo am End- oder Wahlamtes des Betreibers erfolgen und käme bei Notrufträgern nicht zur Anwendung. Dann sollte auch nichts mit einer Software von Seiten des Angerufenen möglich sein.

Wenn man möchte, findet man viele Informationen. Doch leider ist auch viel Blödsinn oder Veraltetes dabei. Wüsste nicht, warum Firmen oder Behörden auf Hacker-Tools oder sowas zurückgreifen sollten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Whatelse
Beiträge: 9
Registriert: 22.06.2021, 17:57

Re: Recht auf Datenschutz

Beitrag von Whatelse » 14.08.2021, 16:06

alles2 hat geschrieben:
14.08.2021, 10:47
Du beschreibst den CNIP-Dienst, den der Kommunikationsanbieter bereitstellen kann. Das hat aber nichts mit dem CLIR-Dienst zu tun, um den es Dir geht und welcher bei Dir nicht zuverlässig funktionieren dürfte. Daher wende Dich eventuell an einen Techniker, mit dem man das Problem erörtern könnte. Der sollte auch erklären können, in welchem Bereich der Leitung die Unterdrückung eigentlich genau stattfindet.
Habe vor kurzem ein längeres Telefonat mit meinem Netzbetreiber geführt und folgende Informationen erhalten:

Man unterscheidet zwischen CLIR und CLIRO

Bei Anrufen in Notrufleitstellen ist die CLIR Funktion immer deaktiviert. Das System erkennt Anrufe bei Rettung, Feuerwehr oder Polizei automatisch und ignoriert die Funktion, um schnellstmögliche Hilfe zu gewährleisten. Dieses Ignorieren der Rufnummernunterdrückung wird als CLIRO bezeichnet.

CLIRO (Abkürzung für englisch Calling Line Identification Restriction Override), teilweise auch als CLIRIGN (für Calling Line Identification Restriction Ignore) bezeichnet, ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und steht grundsätzlich nur bestimmten Teilnehmeranschlüssen zur Verfügung. Es muss in der Endvermittlungsstelle des Gerufenen freigeschaltet werden. Mit CLIRO wird ein aktivierter CLIR-Dienst des Anrufenden ignoriert und seine Rufnummer immer zum Angerufenen übermittelt. Dieses Dienstmerkmal steht Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Notfalldiensten und besonderen sicherheitsrelevanten staatlichen Anschlüssen zur Verfügung. Eine private oder kommerzielle Nutzung der Funktion ist nicht möglich.

Daher kann ich davon ausgehen, dass der 2-Mann-Betrieb, den ich letztes Jahr angerufen hatte, diese Freigabe nicht hatte, aber trotzdem über Umwege das einrichten konnte. Die staatliche Behörde, die ich vor einigen Wochen angerufen habe, hatte offensichtlich die Freigabe dafür.

Nur löst das leider nicht mein aktuelles Problem, das ich nicht öffentlich machen kann, weil es in der Google-Suche aufscheinen würde. Eventuell per PN, aber möchte mich nicht aufdrängen.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Datenschutz

Beitrag von alles2 » 14.08.2021, 20:55

Eigentlich hatte ich bereits gestern die Sache mit dem CLIR und CLIRO erklärt und in sämtlichen Beiträgen Hinweise gegeben, an wen man sich wenden kann. Es wirkt so, als hättest Du das nicht getan, zumal Du im weiteren Verlauf etwas beschrieben hattest, dass nach CNIP riecht. Ich war es, der darauf aufmerksam machte, dass das eine nicht mit dem anderen zu tun hat. Nun beschreibst Du uns den Unterschied zw. CLIR(O) und schreibst selbst, dass es nicht das Problem löst.

Daher würde ich Dich inständig bitten, Dich mit einem Techniker in Verbindung zu setzen oder den Kontakt zu einer kompetenten Person herstellen zu lassen. Ich meine, schließlich dürftest Du einen Dienst von Deinem Anbieter in Anspruch nehmen, der womöglich nicht zuverlässig funktioniert. Lass Dich nicht von dem Erstbesten abschasseln, der womöglich keine Ahnung hat. Du versteifst Dich zu sehr auf Datenschutzverletzung, obwohl ein Telekommunikationsanbieter lediglich die Möglichkeit einräumen muss, die Rufnummer zu unterdrücken, der er ja nachkommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 42 Gäste