Der Besitz und die geringfügige Weiterverarbeitung von radioaktivem Material

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OttoTrichtenheim
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Der Besitz und die geringfügige Weiterverarbeitung von radioaktivem Material

Beitrag von OttoTrichtenheim » 01.08.2021, 22:51

Ich habe mir nun einige Paragraphen dazu, insbesondere § 177b StGB durchgelesen, finde aber keine für mich verständliche Antwort auf die Legalität des Besitzes von Erzen und Mineralien bzw. der geringfügigen Weiterverarbeitung von radioaktivem Material.

Keine Sorge, Ich versuche kein spaltbares Material anzureichern, sondern gehe eher meinem Hobby oder Projekt nach, so viele Elemente des Periodensystems möglichst selbstständig, wenn möglich, ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand, aus Rohmaterialien wie Erzen oder Mineralien zu gewinnen und im legalen Bereich zu bleiben.
Ich bin gelernter Chemiker, weiß also über mögliche Risiken bei der Isolierung der Stoffe und der entsprechenden sicheren Verwahrung Bescheid, bin mir aber bei der Legalität des Besitzes und Verarbeitung außerhalb eines dafür vorgesehenen Labors, also im Privatbereich, unsicher.
Bei den Stoffen, die ich gerne Isolieren möchte, handelt es sich um die harmloseren radioaktiven Elemente und auch davon nur in geringen Mengen im einstelligen Gramm Bereich. Besonders die Gewinnung von metallischem Uran, geplant aus Uraninit, könnte sich aufgrund des Gefahrenpotentials als schwierig erweisen.

Wenn also jemand wüsste bzw. mir erklären könnte, wie es mit der Rechtslage aussieht oder ob ich mir eine Bescheinigung besorgen muss, wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche noch einen schönen Abend.



alles2
Beiträge: 3268
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Re: Der Besitz und die geringfügige Weiterverarbeitung von radioaktivem Material

Beitrag von alles2 » 02.08.2021, 01:11

Du bist auf dem Holzweg, wenn es um den Besitz einer Pechblende oder sowas geht. Orientiere Dich an das verwaltungsrechtliche Strahlenschutzgesetz (StrSchG) 2020 und der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) 2020. Aus § 6 Abs.2 der Verordnung ist der Grenzwert von jährlich einem mSv pro Person zu lesen. Daher gilt es daran, bei der Lagerung und Verarbeitung diverse Vorkehrungen zu treffen, um die Exposition ionisierender Strahlen möglichst gering zu halten.
Zuletzt geändert von alles2 am 06.08.2021, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Der Besitz und die geringfügige Weiterverarbeitung von radioaktivem Material

Beitrag von Das_Pseudonym » 06.08.2021, 17:04

Servus
Ich wollte immer schon wissen wie weit man als Privat Person gehen kann wenn es darum geht Radioaktive Stoffe zu fördern und zu veredeln?
Es ist theoretisch ja nicht schwierig Erze zu finden. Die verarbeitung ist natürlich aufwendig besonders wenn man sich das passende Gerät noch besorgen müsste.
Danke

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