Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

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Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.05.2021, 07:03

Hallo,
Weiß nicht ob das hier reinpasst aber ich muss einfach mit jemanden darüber reden/schreiben.

Also, im Dezember 2020 habe ich auf einer Seite getrollt (ich weiß das war bescheuert).
Im Februar stand dann die Polizei vor meiner Tür und hat meinen neuen Laptop mitgenommen (Handy und Tablet durfte ich behalten) weil der Verdacht auf Pornographische Darstellungen Minderjähriger bestehen würde.

Natürlich habe ich keine Kindervergewaltigt, Missbraucht oder ähnliches.

Aber ich habe Bilder der Sorte "Lolicon" (nur gezeichnet) darauf was ich von Anfang an zugab. Ich musste zur Polizei und gab auch freiwillig meine Passwörter her und zeigte mich auch ansonsten kooperativ (steht auch im Bericht das ich das Gerät freiwillig ausgehändigt habe).

Eine Woche nachdem mein Laptop eingezogen wurde rief ich bei der Polizei an ob sich schon was getan hat und die Polizistin meinte das es bis Mai-Juni dauert bis alles ausgewertet ist aber das nur im Falle von echten Kindern ermittelt wird und das Trollen auch nicht weiter verfolgt wird.

Habe jetzt seit fast 3 Wochen versucht die zuständige Polizistin zu erreichen - heute war ich erfolgreich und mich traf fast der Schlag.

Sie sagte das ich den Laptop nicht zurückbekomme (falls doch "Kaputt" nur das Gehäuse) und das 60 Dateien als Pornographische Darstellungen Minderjähriger eingestuft wurden.

Ich muss ihn 2 Wochen nochmal zur Polizei und habe jetzt solche Angst ins Gefängnis zu müssen.

Die Polizistin meinte zwar das ich mir jetzt (!) keine Gedanken dazu machen soll und ich noch nicht vorbestraft bin aber ein paar Äußerungen von ihr haben mich trotzdem in Panik versetzt.

Ein paar Fakten zu mir: Bin 23, weiblich, aus Österreich und bin seit Jahren arbeitsunfähig da ich verschiedene psychische Probleme habe. Meine Therapeutin weiß zum Teil Bescheid, meine Aggressionen die ich durch das Trollen auslebe wurden schon erwähnt auch das der Laptop weg ist aber nicht warum und um ehrlich zu sein hatte ich immer andere Sorgen als darüber zu reden.

Habe auch versucht sie heute zu erreichen aber das ist erst ab Montag wieder möglich, der Nächste fixe Termin bei ihr ist erst in drei Wochen werde aber versuchen sie am Montag unbedingt zu sprechen.

Kann mir hier irgendjemand helfen wie ich bis dahin das Wochenende überstehe? Habe solche Panik.



alles2
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 29.05.2021, 11:11

Nimm Dir den Rat der Polizistin zu Herzen und mach Dir vorerst keinen Kopf. Ich weiß, aus der Distanz kann man das leicht sagen. Beim § 207a StGB müssten einige Kriterien erfüllt sein, damit es zu weiteren Ermittlungen, einer Anklage oder Verurteilung käme. U.a. ob es sich um reale Personen, die da nachgezeichnet wurden, oder rein fiktive Figuren wie Anime handelt (Absatz 4). Ob man sich die Darstellungen nur angesehen/heruntergeladen hat oder ob diese auch verteilt wurden (Absatz 3 und 3a). Ob es nach Absatz 5 und 6 eine persönliche Verbindung zu den Bildern gibt (Eigendarstellung, Bilder von Bekannten, ...). Daher braucht die Polizei noch ein paar Angaben von Dir, um das abklären zu können.

So schnell kommt man unter diesen Umständen nicht ins Gefängnis. Es bleibt die Frage, ob man überhaupt verurteilt werden würde. Du kannst neben den psychischen Leiden noch immer sagen, dass Du durch den harten Lockdown seit November ziemlich gelangweilt warst und leider auf diese Plattform gestolpert bist, auf der Du Dich (als Troll) nur zum Spaß aufgehalten hast. Deine Absicht war es nie, zu derartigen Darstellungen zu gelangen. Das hätte sich bloß ergeben. Darüber hinaus gings Du nie davon aus, dass es sich um reale Personen handeln könnte, falls genau das zum Vorwurf gemacht werden sollte. Wenn dann so Behauptungen kommen wie "Das hätte man doch eindeutig erkennen müssen", darf man noch immer entgegnen (falls zutreffend), dass es für einen nur gut gemachte Zeichnungen waren und man nicht wusste, dass dies auf Basis von wirklichen Fotographien erfolgte. Doch darum ging es einem ohnehin nicht. Einfach mal abwarten, was rauskommt. Dann kann man noch immer darüber diskutieren! Das Ganze kann sich nämlich auch wieder in Luft auflösen.
Zuletzt geändert von alles2 am 03.07.2021, 19:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.05.2021, 12:25

Ich habe die Bilder auf den Laptop heruntergeladen und einen Link von der Seite mit einem Bild in einem anderen Forum in dem ich damit trollte gepostet. Wollte damit eigentlich provozieren - weiß ganz schön dämlich - das es wirklich strafbar ist wusste ich nicht.

Die Seite von der ich die Bilder habe kenne ich seit ich 12 bin (letztes Jahr bekam ich einen neuen Laptop und fing an sie zu speichern) es ist eine öffentliche Seite die auch humoristische sexuelle Beiträge (auch auch sexuell Erwachsene, also nicht auf Lolicon spezialisiert) hat und deshalb eigentlich von vielen bekannt ist.

Da eben alles so offen ist kam mir gar nicht ihn den Sinn das es wirklich unter Kinderpornografie fällt.

Die Bilder sind nur aus fiktiven Serien/Filmen also Cartoons und Anime und haben keinen Bezug zu mir oder echten Personen.
Und das ist eigentlich ziemlich offensichtlich zumindest für mich.

Du meintest ich solle Corona als Ausrede nützen mir ist dabei echt nicht wohl.
Es war reine Dummheit von mir zum Teil auch sind meine Vorerkrankungen schuld daran und dieses Provozieren etc. ist natürlich auch meiner Therapeutin bekannt dazu eben das ich mir echt nicht vorstellen konnte das es unter Kinderpornografie fällt (ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) aber jetzt noch mit dem Lügen anfangen.

Die Seite ist eben on lange bekannt und ich besuche sie meist schon aus Gewohnheit und auch Langeweile aber ich will das wirklich nicht auf Corona schieben.

Ich will dir auch wirklich danken für die beruhigenden Worte und sachliche Antwort.

Und noch eine Frage (an alle) wie kann es sein das die Seite von der ich Bilder habe dann immer noch on ist?
Und darf man die Seite trotzdem noch besuchen?
Ich weiß ich werde mich lieber mal davon fernhalten aber wie gesagt verstehe einfach nicht wie das alles so offen sein kann .

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.05.2021, 13:20

Und noch eine 2. Frage an alle: Ich habe mir von einem Künstler der auch "Kinder" zeichnete, Bilder anfertigen lassen und diese bezahlt. Es waren natürlich Erwachsene aber in Richtung SM.

Das sollte eigentlich kein Problem sein, oder?

Habe das auch der Polizei erzählt und die kamen gleich mit Paypal und Darknet und allem als ich dann sagte das ich meine Normale Kreditkarte mit echtem Namen nutze (habe sogar mal mit der Bank deswegen telefoniert um die Yen Summe freizugeben) und keinerlei Darknet Erfahrung habe glaubten sie mir kein Wort. Generell waren sich die Polizisten wohl ziemlich sicher echte Kinder zu finden und meinten am Anfang gegen Zeichnungen wird nicht ermittelt.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 29.05.2021, 19:32

Bitte den Stift oben rechts des jeweiligen Beitrages nutzen, falls nachträglich weitere Fragen aufkommen und man Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen möchte. Besonders wenn noch niemand nachträglich ein Beitrag erstellt hat, tut das nicht weh.

Uns liegen die Unterlagen nicht vor, wir sind keine Richter (manche haben dahingehend echt falsche Vorstellungen) und können nur nach dem gehen, was uns aufgetischt wird. Aufgrund Deiner einleitenden Worte ging ich davon aus, dass das alles erst im vergangenen Dezember seinen Anfang nahm. Daraufhin habe ich einen Vorschlag gemacht, wie man argumentieren könnte, wenn es um die Erörterung des Motives geht. Daher hatte ich es mit "falls zutreffend" angemerkt. Hat man vorher was anderes geschildert oder könnten die Ermittler das Gegenteil beweisen, ist davon freilich Abstand zu nehmen. Außerdem war das nur eine Anregung. Niemand hat behauptet, dass Du zum Lügen anfangen sollst. Dass es eine jahrelange Vorgeschichte gibt und die Verteilung pornografischer Inhalte gegeben ist, konnte in die vorherigen Überlegungen nicht einfließen.
Viele machen leider den Fehler, dass sie bei der Polizei unüberlegt Dinge sagen, die ihnen am Ende zum Verhängnis werden können. Weniger kann manchmal mehr sein bzw. man muss nicht für alles eine Antwort parat haben. Wenn man sich nicht sicher ist, sagt man besser nichts oder zieht eine Begleitperson hinzu (Angehöriger, Sozialarbeiter, Anwalt, ...).

Dass eine Seite noch immer abrufbar ist, die für unsere Verhältnisse nicht rechtskonforme Inhalte anbietet, bedeutet noch lange nichts und stellt kein Richtwert dar. Vielleicht liegt der Server auf einer Insel oder sonst ungewöhnlichem Land, wo es sich eben nicht um illegalen Content handelt. Meistens kommen da unsere Behörden oder jene anderer Länder dann eben zumindest derweil nicht bei (im Sinne von machtlos sein).
Sollte es sich bei der Seite um jene halten, von wo die Bilder herrühren, an die sich die Polizei "reibt", solltest Du Dich gerade während der Ermittlungen besser davon distanzieren. Schaut am Ende nichts dabei heraus, könnte man sich das näher ansehen. Nicht jede Ermittlung ist gleichbedeutend mit einer vorangegangen strafbaren Handlung. Darüber hinaus macht es sehr wohl einen wesentlichen Unterschied, ob nur etwas online angesehen wurde oder das Abgerufene in weiterer Folge noch (wie auch immer) explizit gespeichert und verbreitet wurde. Gerade weil Letztgenanntes auf Dich zutreffen dürfte, hast Du nun den Schalk im Nacken. Vorher dürftest du nur geschaut haben, weswegen es nicht weiter verfolgt worden sein dürfte.

Bietet ein Künstler seine Dienste nur über das Darkweb an oder ist das Portal nur über diesen zu erreichen, braucht man nicht weiter darauf eingehen. Behauptet man da noch immer steif und fest, man wusste nicht, dass was illegal sein könnte, kann man irgendwann als unglaubwürdig gelten. Das aber nur wertfrei, zumal ich den wahren Zusammenhang nicht kenne, wie und woher seitens der Beamten plötzlich das mit der "dunklen Szene" herkommt.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.05.2021, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.05.2021, 20:18

Tut mir leid für den Doppel Post - kommt nicht wieder vor.

Jetzt hast du mehr Informationen zu der Lage, was glaubst was meine Strafe sein könnte?
Habe die wirklich sehr bekannte Seite gegoogelt und jetzt herausgefunden das sie in Teilen der USA vollkommen legal ist da dort Kinderpornografie nur zählt wenn es echte Kinder sind aber zu harte Sachen auch gemeldet werden können.

Sollte ich einen Anwalt einschalten? Also jetzt schon vor dem nächsten Termin. Habe auch dazu gegoogelt und auch auf der Anwaltsseite steht ähnliches wie du sagtest also das man mit was man bei der Polizei sagt und so aufpassen soll.

Was die Seite angeht, kann ich mir nicht vorstellen das ich sie nie (!) wieder aufrufe aber eine Pause ist ok.

Warum die plötzlich mit Darkweb und dem Schmarrn anfingen keine Ahnung- Der Künstler ist über eine ganze normale Seite erreichbar, die eine Polizistin kannte die Seite sogar und meinte auch ist einfach eine normale Seite.

So wie die Polizistin geredet hat, ist meine Hoffnung auf keine Strafe bzw, Geld oder Bewährung echt gering.
Fühlte mich wie ein Schwerverbrecher und irgendwie ver***** da sie am Anfang deutlich und mehrmals sagte gegen Zeichnungen wird nicht ermittelt.

Habe jetzt dieses Urteil aus Salzburg gefunden https://kurier.at/chronik/oesterreich/tausende-kinderpornos-gespeichert-salzburger-verurteilt/400506847
Darin geht es um 91.000 Bild- und Videodateien von Kinderpornos. Die Strafe -> "..nicht rechtskräftig zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt worden" dazu "...verhängte nicht nur die Kombinationsstrafe, sondern erteilte auch eine Weisung auf psychotherapeutische Behandlung und eine Bewährungshilfe."

Sieht das dann "gut" aus für mich, sprich kein Gefängnis eventuell sogar noch geringer da sie eben doch nur gezeichnet und weniger sind oder ändert der Link den ich teilte doch vieles zum schlechteren. Kann dazu jemand was sagen bitte?

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 29.05.2021, 22:31

Wie gesagt, wir sind keine Richter und mit diesen spärlichen Infos würden die auch nicht urteilen. Hier etwas zahlenmäßig zu nennen, wäre absolut unseriös und damit wäre auch niemanden geholfen. Wir kennen das konkrete Ergebnis der Polizei nicht und in welche Richtung die Fragen gehen. Sollte es einen Strafantrag geben, wären wir schlauer.

Das muss jeder für sich entscheiden, wann er einen Verteidiger hinzuzieht. Es hängt von zu viele Faktoren ab. So macht es einen Unterschied, ob jemand vor der Polizei recht nervös wird oder souverän bleibt. Dann wäre die Frage, ob man die Polizei auf seiner Seite hat (also ob die es gut mit einem meint) oder sie versucht, einem mit verschiedenen Tricks ein Ei zulegen, um an gewisse Informationen zu gelangen. Nichts mehr sagen oder jemanden beiziehen sollte man, sobald man merkt, dass Behauptungen aufgestellt werden, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen können. Das könnte z.B. sein, wenn es heißt, mittlerweile hätte ein Komplize gegen einen ausgesagt, obwohl man sonst mit niemanden zu tun hatte. Hat man noch keinen Anwalt, kann man die Polizei darum bitten, den "Verteidiger in Bereitschaft" (rechtsanwaltlicher Bereitschafts- bzw. Journaldienst) kontaktieren zu dürfen:

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/verteidigernotruf/

Für mein Empfinden wäre das mit dem Anwalt sonst noch zu früh. Bei einem Strafantrag wäre es was anderes, wobei man ohnehin bei einer Ladung zur Hauptverhandlung auf die Möglichkeit hingewiesen werden würde, eine Verfahrenshilfe beantragen zu können.

Lass es gut sein, andere Urteile heranzuziehen. Es gibt kein Katalog für sowas, da jeder Fall einzeln und individuell zu entscheiden ist. Verabschiede Dich vorerst von einer etwaigen Freiheitsstrafe. Davon sind wir noch weit weg. Beschäftige Dich lieber mit dem Thema Diversion. Ist beruhigender!
So wie Du es bisher dargestellt hast, bleibt es für mich Kindergarten. Noch kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommt. Wobei ich das tatsächliche Ausmaß nicht einschätzen kann.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.05.2021, 23:52

Die Polizei habe ich bestimmt nicht auf meiner Seite siehe Darknet und noch andere Fragen (Haben sie Kontakt zu Kindern in Vereinen etc. - Was ich natürlich wahrheitsgetreu verneinte)- die waren von Anfang an der festen Überzeugung das ich "schuldig" bin und auch echtes Material besitze.

Herzliches Danke für den Link und Tipp.

Diversion kling wirklich beruhigend nochmal ein herzliches Danke - das tut wirklich gut.

Mit Kindergarten meinst du das es "harmlos" ist oder?

Ich will an dieser Stelle noch auf das Trollen eingehen darin habe ich so getan als wäre ich ein Pädophiler - ich weiß bescheuerter geht es nicht aber mir war eben nie bewusst das die Bilder dann wirklich so angesehen werden können und sowas Konsequenzen nach sich zieht/ziehen kann.

Aber habe bei der Polizei von Anfang an gesagt das es nur getrolle ist aber ich glaube was die Bilder angeht war ich aber glaube ich etwas zu ehrlich.

Es ging um das Alter der "Kinder" und ich war ehrlich und sagte 10, da sie in der Serie auch dieses Alter haben allerdings sind sie anthropomorph gezeichnet (sind sie in der Serie auch).

Sagte dann auch das manche "Kinder" auch älter gezeichnet werden und gestern am Telefon meinte eben die Polizistin sie hätte es als Kinderpornografie eingestuft.

Bin ja immer noch total sprachlos vor allem weil es 60 sind und sie mir dann erklärte die Gesetze hätten sich geändert usw. wie gesagt fühle mich ver***** weil sie mir vorher deutlich sagte nur bei echten Kindern würde ermittelt und jetzt auch so ähnlich wie das Urteil oben ("Kann sein das Sie gleich in den Häfn/Knast müssen, nur zum Teil der Rest Geld"..."aber Sie sind ja nicht vorbestraft").

Bin mir deshalb nicht sicher ob es bei Diversion bleibt/bleiben kann - Was denkst du dazu?

Und glaubst es gibt noch eine Chance den Laptop zurück zu bekommen? Unversehrt oder wenigstens das Gehäuse?

lexlegis
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von lexlegis » 30.05.2021, 11:24

Strafbarkeit ist vorhanden (hier endet die Kunstfreiheit). Die Legaldefinition des 207a (4) 4 StGB wurde erfüllt.

Der Rechtsirrtum ist mE vorwerfbar.

Trotzdem wird es keine harte Strafe geben.


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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 30.05.2021, 14:33

Die Polizei wird auch ihre Ermittlungstaktik haben, was man der nicht verdenken kann. Erfolge erzielen gehört sozusagen auch zu deren Berufskrankheit. Hat sie was übersehen oder war man zu schludrig unterwegs, kann der Aufschrei groß sein. Daher darf man es der nicht verdenken, wenn sie eine härtere Gangart wählt, solange noch alles im Rahmen bleibt. Man darf auch nicht vergessen, dass sie nicht umsonst den ganzen Aufwand betreibt. Ist sie einer Sache erstmal auf der Spur, muss sie es auch ordentlich zu einem Abschluss bringen.
Mit der Fragerei geht es auch um die Einschätzung, ob Du glaubwürdig bist. Verstrickt sich der Verdächtige in Widersprüche, kann das gegen einen verwendet werden oder man hat dadurch weitere Ermittlungsansätze ausfindig gemacht. Ist das alles stimmig, was der Betroffene von sich gibt, und steht man mit der Ermittlungsarbeit an, hat man seine Schuldigkeit getan.

Das mit dem Darknet ist für mich noch nicht eindeutig. Also bist Du damit nicht in Berührung gekommen, während die Polizei das lediglich in den Raum geworfen hat? Mag sein, dass sie ausloten wollte, ob dahingehend noch recherchiert werden sollte. Gäbe es bereits Spuren dorthin, während Du alles abstreitest, würde das etwas seltsam an und deren Objektivität wäre so gewiss nicht mehr.
Die Polizei arbeitet nicht selten mit Einschüchterungsmethoden. Dabei wird gerne mal behauptet, dass man hinter Schloss und Riegel landen würde, wenn man nicht auspackt. Also sieh Dich vor. Denn meistens steckt nichts dahinter und ein Zeichen dafür, was Du bereits vermutest: Man hätte sich mehr erhofft!

Bagatellisieren möchte ich die Sache sicher nicht. Doch im Gesamtkontext gesehen bist Du für mich nicht jemand, der unbedingt gestraft, sondern wachgerüttelt gehört. Niemand hat was davon, wenn wer eine bedingte Freiheitsstrafe von beispielsweise 3 Monaten bekommen würde (mehr könnte ich mir bei Dir nicht vorstellen) und dann macht er ungehindert weiter, weil eh nichts passiert ist. Du hingegen gehörst beobachtet und zielgerichtet therapiert. Vergleichbar mit den Maßnahmen bei einem Drogenkonsumenten. Bei geringen Mengen von Suchtgift wird diesem auch nicht gleich ein Strafverfahren umgehängt. Käme es zu einer Anzeige, kann man es vorerst bei einer Probezeit von 1 oder 2 Jahren belassen, ohne dass es gleich zu einem Strafverfahren kommt.

Man darf auch nicht vergessen, dass gerade die EU seit geraumer Zeit sehr dahinter ist, beim Thema pornografischer Darstellungen oder Darbietungen Minderjähriger deren sexuelle Entwicklung, Freiheit und Integrität zu schützen, weshalb das Gesetz auch stets verschärft bzw. der Strafrahmen erhöht wurde. Zu den Anfangszeiten dieses Tatbestandes wurden nur jene bestraft werden, die aus diesen Ablichtungen ein Geschäft gemacht hatten. Seit Mitte 2009 ist auch der Zugriff bereits strafbar. Meiner Einschätzung nach stimmt der Gesetzeskommentar aus dem Jahr 2017 zu § 207a StGB nicht ganz. Denn beim Live-Streamen pornographischer Darstellungen sollte nach meiner Wahrnehmung seit dem Jahr 2012 der § 215a Abs.2a StGB greifen.

Kinderpornografie (inklusive die Anscheinpornografie) gehört natürlich abgedreht und schon gar nicht gefördert. Daher muss dagegen rigoros vorgegangen und das Übel an der Wurzel gepackt werden. Es bringt auch recht wenig, wenn zwar die Suchtmittelkonsumenten aus dem Verkehr gezogen werden würden, aber man nicht an die Drogen-Dealer rankäme.
Außerdem würde es unkontrollierte Ausmaße annehmen, wenn nichts dagegen unternommen werden würde. Die hebe- oder pädophilen Betrachter könnten dazu neigen, noch mehr haben zu wollen. Auch das würde nicht nur bedeuten, dass noch mehr Kinder von den Erstellern der Fotografien ausgebeutet und missbraucht werden würden, sondern die Gefahr potentiell größer wäre, dass sich gemauserte Pädosexuelle, die ihre sexuelle Befriedigung nicht mehr nur in ihrer Gedankenwelt ausleben und die Gelüste nicht mehr durch (Beweg-)Bilder ausgeglichen werden, irgendwann selbst übergriffig werden. Dann wären wir nämlich schon bei den meist schärferen § 206 StGB, § 207 StGB, § 207b StGB oder § 208 StGB evtl. iVm § 212 StGB. Auch diesmal die Analogie zu den Drogen: Je mehr zum Suchtgift greifen, desto wahrscheinlicher, dass es mehr Dealer gäbe.

Bei Dir könnte es nun interessant werden, in wie fern die Zeichnung real oder fiktiv (wie etwa Mangas) sind. Bilder lediglich zu manipulieren befreit einen noch lange nicht von einem mit Freiheitsstrafe bedrohtem Verbrechen oder Vergehen. Die Polizei hat vorerst zumindest kritische Bilder herausgefischt. Nun liegt es anderen, ob diese für ein Tatbestand relevant sind.
Auf jeden Fall sind auch Polizisten keine Richter. Daher würde ich nicht viel darauf geben, wenn die von monatelanger oder gar jahrelanger Haft reden. Machen die gerne und nicht selten schaut die Sachlage ganz anders aus.

Wie anfangs und zuvor angedeutet müsstest Du danach trachten, dass man Dir nicht die finanzielle Absicht und das sexuelle Verlangen an Minderjährige nachsagen könnte. Das mit dem Trollen könnte als beschwichtigende Schutzbehauptung qualifiziert werden. Zumindest kann ich noch nicht entnehmen, was Dir das gebracht hätte und ob sich diese Eigenschaft auch kausal aus Deinen Beiträgen ableiten ließe. Das würden andere zu beurteilen haben.
Nachdem sich bei Dir erste Tendenzen bereits im unmündigen Alter zeigten und Dich bereits Dein halbes Leben verfolgt haben könnten, kann man den Fokus genau darauf richten. "12" ist ein Alter, in dem man sich mit der eigenen Sexualität beschäftigt und sich unter Freunden darüber austauscht. Nicht nur im realen Leben, sondern - in Zeiten der Digitalisierung - vermehrt auch im Netz. Daher verlagert sich die Aufklärung dorthin. Aus dieser Phase seist Du eben noch nicht herausgekommen, weshalb Du weiterhin (im Sinne eines Erlebnistäters) sexuell unentschlossen und neugierig bist. Mit einer Bestrafung sei es daher nicht getan, weil nicht zuletzt aufgrund der Historie eine Behandlung dringend geboten erscheint. Aber das nur als eventuell hilfreiche Anregung! Dass Du Dein deliktisches Verhalten eingesehen hast und Du Dich dahingehend verstärkt der psychotherapeutischen Behandlung annehmen wirst. Das setzt eben voraus, dass Dich der Vorfall nicht unbeeindruckt gelassen hat und Du Deine Handlungen nicht fortsetzt.
Das meinte ich mit "Kindergarten". Denn die Ersteller von diversen Materialien oder die Ausnützung des Autoritätsverhältnisses besonders durch irgendwelche Angehörige, Akademiker, Pädagogen usw. ist ein in der Gesellschaft nicht tolerierbares Verhalten, weshalb da die nur zu gerne ausgesprochenen harten Strafen aus spezial- und generalpräventiven Gründen grundsätzlich gerechtigtfertigt wären, um dieses Gebaren möglichst entgegenzuwirken.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 30.05.2021, 16:21

Ich habe keinen (!) Kontakt zum Darknet in welcher Form auch immer, das hat die Polizei einfach in den Raum geworfen.

Das klingt jetzt vielleicht nicht gut aber ich brauche bestimmt keine Therapie wegen der Bilder oder gar eine Überwachung.

Ich weiß das ich Probleme habe aber das sind sie bestimmt nicht. Das einzige wo ich negativ auffalle ist die Trollerei in der ich negative Energie ablasse, da dies nun zu weit ging wird dies natürlich jetzt auch (größer) bei meiner Therapeutin zur Sprache kommen.

Glaube auch das du mit dem seit ich 12 bin etwas falsch verstanden hast, die Seite ist eher eine Witze Seite und wurde von allen in meiner Klasse regelässig aufgesucht.

Meine sexuellen Vorlieben gehen in Richtung SM und Dominanz und zwar mit Volljährigen, deshalb habe ich auch Bilder bezahlt die Erwachsene zeigten und keine "Kinder".

Nur weil manche nur Löffelchen und "Licht aus" als "Norm" finden brauche ich noch lange keine "Therapie oder Beobachtung".

Erwachsene die im Gegenseitlichen Einverständnis es etwas härter mögen und nichts anderes "falsches" tun sind vollkommen ok deshalb muss es nicht bei Fantasien bleiben.

Das klingt jetzt hart und mag manchem nicht gefallen aber meine Sexualität lasse ich mir nicht "wegtherapieren".

Ich kann die Bilder von den "Kindern" ganz einfach nicht mehr ansehen - das fällt mir leicht und ist wie gesagt kein Problem.

Für mich waren es einfach Nie Kinder und fand es einfach "witzig" bis "interessant" solche Bilder anzusehen, geht in Richtung Horrorfilm also das man sich ein bisschen gruseln kann. Wusste eben auch nicht das es dann wirklich verboten ist sonst hätte ich eben nicht so offen getrollt.

Das mich das ganze getroffen hat und nicht spurlos an mir vorbeigeht ist aber klar.

Und damit es klar ist: Die Bilder sind gezeichnet und das sieht man wirklich eindeutig - nichts mit "soll echt aussehen" etc.

Hier ein Original Bild des "Kindes" aus einer der Cartoon Serien von dem ich auch FSK 18 Bilder im Laptop hatte.

https://static.wikia.nocookie.net/disney/images/5/5f/Luz_Noceda.png/revision/latest?cb=20201116195146&path-prefix=de

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 30.05.2021, 18:06

Das mit der Probezeit hast Du falsch verstanden. Es gibt seitens der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine Akte ruhend zu stellen, sodass es zu keinem Strafverfahren kommt. Erst wenn es innerhalb einer gewissen Zeit wieder zu einem ähnlich gelagerten Fall käme, könnte das Verfahren fortgesetzt werden. Ansonsten wäre die Sache vom Tisch.
Es gibt Leute, die wären froh, wenn sie "Therapie statt Strafe" bekämen. Nachdem Du Dich bereits in Behandlung befindest, sollte das nicht weiter ins Gewicht fallen.

Bilder, die nicht Gegenstand der Ermittlungen sind, tun nichts zur Sache. Kann mir schlecht vorstellen, dass Du eines der heiklen Bilder gerade hier gepostet hast.
Was hat Dich denn bewogen, auf dem anderen Forum herumzutrollen? Welchen Zweck hattest Du verfolgt, von dort auf eine andere Plattform zu verlinken? Warum blieb es nicht nur bei Links, sondern wurden dazu auch Bilder platziert? Und was glaubst Du, warum ausgerechnet Du nun belangt werden könntest? Wonach gingst Du, welche Bilder auf der Festplatte landen? Ungefähr wieviel % der heruntergeladenen Bilder könnten mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht werden? Weißt Du, ob die relevanten Bilder auf der Ursprungsseite noch immer zugänglich sind? Hat es eventuell was mit Deepnet zu tun? Dass nicht alle Beamten den Unterschied zum Darknet kennen, sollte man auch nicht so eng sehen.

Tut mir leid für die vielen Fragen. Doch für mich klingt das alles noch ziemlich harmlos und kann mir nicht erklären, warum die Polizei auf den Plan gerufen wurde. Einige Bilder von einer Webseite, die in die Kategorie Humor fallen dürfte und die von Schulkollegen genutzt wurde. Auf der anderen Seite die Einsicht, Blödsinn Richtung Kinderpornografie gemacht zu haben.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 30.05.2021, 19:48

Das mit der Probezeit hast Du falsch verstanden. Es gibt seitens der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine Akte ruhend zu stellen, sodass es zu keinem Strafverfahren kommt. Erst wenn es innerhalb einer gewissen Zeit wieder zu einem ähnlich gelagerten Fall käme, könnte das Verfahren fortgesetzt werden. Ansonsten wäre die Sache vom Tisch.
Danke für die Richtigstellung
...Kann mir schlecht vorstellen, dass Du eines der heiklen Bilder gerade hier gepostet hast.
Natürlich habe ich so ein Bild hier nicht gepostet wollte nur den Zeichenstil zeigen.
Was hat Dich denn bewogen, auf dem anderen Forum herumzutrollen? Welchen Zweck hattest Du verfolgt, von dort auf eine andere Plattform zu verlinken?
Provokation.
Habe im echten Leben sehr vieles negatives erlebt und es gibt mir etwas wenn ich Menschen provoziere und sie mich dann "gezielt hassen". Besser kann ich es nicht beschreiben deshalb ist auch das Trollen (nun mehr als davor) ein Thema in meiner Therapie.


Warum blieb es nicht nur bei Links, sondern wurden dazu auch Bilder platziert?
In dem Link war das Bild

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i]Und was glaubst Du, warum ausgerechnet Du nun belangt werden könntest? Wonach gingst Du, welche Bilder auf der Festplatte landen? [/i]
Es waren "Kinder" von Serien die ich mir ansehe, sonst gab es kein Kriterium. Charaktere die eben ganz anders (sexuell etc.) dargestellt werden als in den Serien zu sehen ist.
Ich dachte das ich gar nicht belangt werde weil es nur Zeichnungen und Trollen war.

Ungefähr wieviel % der heruntergeladenen Bilder könnten mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht werden
Ich habe Hunderte Bilder (alles gemischt nicht nur Pornografische) auf meinem Laptop und 60 wurden halt als Kinderpornografie eingestuft was mich noch mehr überraschte. Ich weiß nicht ob es ok ist das hier zu schreiben (falls nicht vom Admin bitte entfernen) aber um das ganze besser zu erklären: Ein Bild zeigt einen Jungen mit spitzen Ohren (Elf) der Anal Sex mit einem älteren/größeren Mann verkehrt dazu die Sprechblasen "Your to big" vom Jungen und "Coming again Kid?" vom Mann. Dieses Bild war auch in dem Link den ich im anderen Forum gepostet hatte. Der "Junge" ist in der Serie 12 Jahre, was nicht direkt erwähnt wird aber da ich im harmlosen (!) Fandom bin mal aufgeschnappt habe und (dummerweise ?) der Polizei mitteilte, wie gesagt war total offen

Hier ein Bild des Jungen aus der Serie:
https://static.wikia.nocookie.net/the-owl-house/images/b/b3/18%29_Gus_Porter.png/revision/latest?cb=20200925144015
Ich verlinke das hier nochmal um auf den Zeichenstil im Sinne der "Wirklichkeitsnahen Abbildung" zu verweisen, die meiner Meinung eben nicht gegeben ist.

Weißt Du, ob die relevanten Bilder auf der Ursprungsseite noch immer zugänglich sind?
Ich glaube schon. Die Seite ist aber immer noch on und aufrufbar.

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i]Hat es eventuell was mit Deepnet zu tun? Dass nicht alle Beamten den Unterschied zum Darknet kennen, sollte man auch nicht so eng sehen.[/i]

Nein, hat es nicht. Die Seite gibt es sogar als Meme und ist wie gesagt einfach offen nichts mit Deep oder Darkweeb. Wenn du die Seite googelst kommt sie sofort auf der ersten Seite als erster Treffer.
Und das zumindest einer der Beamten keinerlei Ahnung hatte war deutlich zu sehen. Wusste echt nicht ob ich lachen oder weinen soll als die mit Deepweb und Bitcoins (im Sinne von heimlichen Zahlungen) anfingen. (Keine Sorge ich musste eher mit den Tränen kämpfen, mit einem Pädophilen verglichen zu werden ist nicht lustig)

Tut mir leid für die vielen Fragen. Doch für mich klingt das alles noch ziemlich harmlos und kann mir nicht erklären, warum die Polizei auf den Plan gerufen wurde. Einige Bilder von einer Webseite, die in die Kategorie Humor fallen dürfte und die von Schulkollegen genutzt wurde. Auf der anderen Seite die Einsicht, Blödsinn Richtung Kinderpornografie gemacht zu haben.

Glaube mir deine Fragen stören mich nicht im geringsten, im Gegenteil sie beruhigen mich.
Wie gesagt das Trollen spielt hier eine Rolle: Ich spielte einen Pädophilen der sich nun Bilder zeichnen lässt und so seinen Drang voll auslebt jetzt aber einen Tipp (es war eine Hilfe/Frage Seite) will das er dafür kein Geld mehr ausgibt aber der Drang nach den Bildern zu stark ist. Bin auch noch in Details gegangen das ich keine Milchzähne mag aber die Ziele jünger werden und ein süßer 10 Jähriger in Ordnung ist. Da mir eben von manchen Usern nicht geglaubt wurde habe ich dann das Bild mit dem Elfen Jungen verlinkt. Dachte eben nicht wirklich das das unter Kinderpornografie fällt.

Der Hintergrund zu der Geschichte ist zum Teil war: Ich habe mir Bilder anfertigen lassen aber nur mit Erwachsenen in SM Richtung und die Bilder waren teuer, aufhören konnte ich damit natürlich schon tat ich auch bereits bevor ich zu trollen anfing aber irgendwie hatte ich ein schlechtes Gewissen. Andere hungern und ich zahle für so etwas unnötiges wie Pornos. Da kommt wieder mein echtes Problem mit dem "gezielten Hass", kann es eben nicht besser erklären. Wie gesagt ich habe andere Probleme als das ich mir diese Bildchen ansehe (meine Meinung)
Das die "Kinder" jünger werden ist zum Teil war, das muss ich näher beschreiben (hoffe wieder das ist ok): Ich bin großer Fan der Neuverfilmung von der Serie "Ducktales" darin geht es um Donald Ducks Neffen Tick, Trick und Track - kennt wahrscheinlich jeder. Habe dann auf der benannten Seite nach diesem Ducktales gesucht (nicht wegen der Neffen aber andere Erwachsene Charaktere gefallen mir) und habe so auch die Neffen gefunden und die sind in der Serie 10 Jahre alt.
Die Seite fasste alle Bilder mit den Tags "Ducktales" zusammen also ich habe nicht gezielt nach den "Kindern" gesucht.
Vielleicht ist jetzt auch ein bisschen besser verständlich warum es eben nie Kinder in meinen Augen waren, das ganze als nicht strafbar sah und das Trollen eigentlich hätte offensichtlich sein sollen.
Meine "Einsicht" hat eher etwas mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zu tun und das es mir leid tut so einen Wirbel gemacht zu haben (die Polizei, das Forum einfach alle hätten sicher besseres zu tun als sich wegen einem Vollschwachmat wie mir ärgern zu müssen, meine Reue und das ich zu weit gegangen bin hatte ich schon bevor die Polizei da war aber da ich im Forum gesperrt war und ich nicht noch mehr anstellen wollte es einfach dabeibelassen. Redete aber mit meiner Therapeutin darüber und würde mich gerne bei allen entschuldigen) - Hatte keine Ahnung das so etwas unter "Pornographische Darstellung Minderjähriger" (so der genaue Vorwurf) fällt und als Kinderpornos angesehen wird/werden kann.
Für mich ehrlich gesagt total unverständlich da es eben nach wie vor Zeichnungen sind (egal ob lustig oder etwas härter) aber da das Gesetz es so sieht werde ich das versuchen in Zukunft zu respektieren und mich von diesen Bilder und was für mich wichtiger ist vom trollen fernzuhalten und diesen Drang des "gezielten Hassens" und meine restlichen Probleme in den Griff zu bekommen.

alles2
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 31.05.2021, 00:39

Danke für die ausführlichen Erläuterungen! So kann man besser arbeiten. Wer weiß, vielleicht findet die Polizei nicht wirklich was Verwertbares, sondern hat sich nur die tendenziell kritischen Abbildungen herausgepickt. Es wird nämlich sehr wohl darauf Rücksicht genommen, ob jemand gezielt kinderpornographisches Material abruft, indem er dafür z.B. extra in ein Internetcafé geht. Gerade dann weiß er, was er tat. Oder ob jemand in erster Linie ganz andere Absichten verfolgte (von mir aus das Trollen) und er dabei neben vielen anderen Bildern eben auch kritische Motive verwendet hat, ohne sich dessen Wirkung bewusst zu sein. Wenn diese für die Behörden relevanten Bilder beim Abspeichern einer Webseite oder sowas "versehentlich" mitgerutscht sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass gar von einer Verfolgung nach § 207a Abs.3(a) StGB abgesehen werden könnte.

Daher bleibt es dabei: Warte mal ab, was die Polizei von Dir möchte. Schau Dir an, ob und was bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Eventuell kann man nach § 9 StGB (Rechtsirrtum) die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragen. Gerade wenn man nicht wirklich das Gefühl hat, von der Polizei verstanden worden zu sein. Ein Kandidat wäre auch § 11 StGB (Zurechnungsunfähigkeit). Damit wäre ich aber vorsichtig. Daher vielleicht nur mal im Hinterkopf behalten, da eine Verteidigungslinie an dessen angelehnt ausgerichtet sein könnte. So einige Milderungsgründe entsprechend § 34 StGB könnten ebenso auf Dich zutreffen. Es schadet sicher nicht, sich das mal anzusehen, um bei der Polizei das Thema zu den berücksichtigungswürdigen Gründen zu lenken. Es kann fatal sein, wenn man glaubt, dass gewisse Dinge eh klar sind und daher nicht explizit erwähnt werden. Wie gesagt, erst wenn es zu einem Strafantrag kommt, kann man wirklich konkreter werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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