wer kann mir dabei wirklich weiterhelfen

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JUSLINE
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wer kann mir dabei wirklich weiterhelfen

Beitrag von JUSLINE » 28.01.2006, 18:38

ich möchte und werde mich scheidenlassen.

ich habe eine frau und zwei kinder im alter von 15 jahren(schule aber nach der schule beginnt er eine lehr) und das zweite kind ist 17 (lehre)

die frau wohnt in der wohnung mit den kindern die auf mich alle geschrieben ist und die ich alleine abbezahle obwohl ich gar nicht mehr drinnen bin. ich bezahle alles was so mit der wohnung zusammenhängt.

im monat bekommt meine frau in etwa (da ist aber die bezahlung für die wohnung auch dabei) in etwa 1100 euro von mir.

ich habe es leider nicht schriftlich das ich ihr immer wieder geld gebe. das gebe ich ihr nur so ohne irgendwelche beweise.

sie hat mir schon angedroht sie wird sagen von mir nie geld im monat bekommen haben.

kann sie mir das? ich habe ja gar nichts schwarz auf weiss das ich ihr wag gegeben haben.

sie sagt sie bekommt dann meine eigentumswohnung (ist noch nicht ganz abbezahlt) obwohl sie nicht angeschrieben ist.

sie hat auch gesagt ich muss mein motorrad das alte auto und das neue auto hergeben bei der scheidung.

ich will und kann nicht mehr.

ich gebe ihr immer geld. sie hat die ganze woche das auto. sie sagt ich mache sie fertig. heult am tel. weil ich sie wohnungsmäßig unter druck setze. meine söhne sagen im hintergrund dann. ich soll sie in ruhe lassen , und brauche mich nicht meldem.



sie hat auch gesagt vor gericht wird sie sagen das die kinder aussagen werden das sie nur 10 euro im monat bekommen hat. sie bekommt aber einige hundert euro im monat.

diese frau ruiniert mich finanziell und nervlich total.

ich verdiene in etwa 2000 euro im monat



steht ihr wirklich die wohnung zu?

was sind dann die ganzen folgen mit der scheidung?



sie ist jetzt seit 18 jahren zuhause. seit dem 1. kind.



stimmt es das man dann weniger zahlen muss wenn die frau arbeitsfähig ist?



vielleicht habt ihr auch nur einen kleinen rat








Gene
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RE: wer kann mir dabei wirklich weiterhelfen

Beitrag von Gene » 30.01.2006, 18:06

Also so wie es aussieht kann sie Dir auf jeden Fall mutwilliges Verlassen ankreiden. Solltest Du für sie unterhaltspflichtig werden, macht das ca. 25 % Deines Gehaltes aus solange Du auch für die Kinder unterhaltspflichtig bist. Wenn Du für die Kinder nichts mehr bezahlen musst, weil sie selbsterhaltungsfähig sind, steigt der Prozentsatz für die Frau auf 33 % Deines Gehaltes. Deswegen ist es zur vorläufigen Berechnung wichtig, wieviel die Kinder in der Lehre verdienen.

Auch wenn ihr noch verheiratet seit, bist Du ihr Unterhalt schuldig. Und bitte, das Geld ab sofort nur noch auf ihr Konto überweisen.

Bisher kamen die 1.000.- Euro ungefähr hin. Ob sie mit ihrer Drohung durchkommt lässt sich schwer beantworten.


DorisMihokovic
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RE: wer kann mir dabei wirklich weiterhelfen

Beitrag von DorisMihokovic » 01.02.2006, 19:44

Natuerlich war es unklug, die Geldbetraege "unter der Hand" zu uebergeben statt eine Zahlungsbestaetigung zu verlangen oder das Geld zu ueberweisen. Allerdings koennen Sie moeglicherweise aufgrund Ihrer Kontoauszuege glaubhaft machen, dass Sie seit Ihrer Trennung z. B. regelmaessig am Monatsende 1000,-- EUR abgehoben haben. Ihre Frau wiederum wird nachweisen muessen, wovon sie die ganze Zeit ueber gelebt und auch noch die beiden Kinder erhalten hat. Wenn Ihre Frau seit 18 Jahren kein mehr hat, wird es fuer sie schwierig sein, glaubhaft zu machen, dass sie ihr Taschengeld gespart haette oder nur von den Almosen ihrer Verwandten lebt. Die Hoehe des Unterhalts fuer Ihre Frau ist u.a. abhaengig vom Alter Ihrer Frau, ihrem erlernten Beruf sowie ihren Wiedereinstiegschancen und nicht zuletzt auch von der Verschuldensfrage. Was die Ehewohnung betrifft, so hat der Richter im Scheidungsverfahren nach Billigkeit zu entscheiden, wem sie zugesprochen wird.

Alles, was Sie vor Ihrer Eheschliessung besessen (ausser der Ehewohnung), was Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, bleibt von der Aufteilung im Scheidungsverfahren unberuehrt (d.h. es gehoert Ihnen weiterhin).


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