Erbrecht/Lohnpfändung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Petra_1
Beiträge: 3
Registriert: 05.03.2021, 09:52

Erbrecht/Lohnpfändung

Beitrag von Petra_1 » 05.03.2021, 10:01

Hallo,

Allgemeine Frage: Kann ein Erbe, dessen Lohn gepfändet wird, in Österreich von seinem Pflichterbteil zurücktreten?
Oder ist er verpflichtet, sein Erbe anzutreten und dieses den Gläubigern zukommen zu lassen?

Bei einem Anwalt in Österreich erhielten wir die Auskunft, dass es nicht möglich ist, auf das Erbe zu verzichten.
In Deutschland dürfte das allerdings sehr wohl unter bestimmten Umständen möglich sein.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

LG
Petra



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbrecht/Lohnpfändung

Beitrag von alles2 » 05.03.2021, 12:14

Lebzeitig unterliegt der Pflichtteilsverzichtsvertrag der Notariatsaktpflicht (der Erbverzicht kann auch nach § 551 ABGB gerichtlich beglaubigt werden). Oder man schlägt im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens das Erbe aus. Dabei gilt die üblicherweise 6-wöchige Frist laut § 157 Abs.2 AußStrG (Außerstreitgesetz) zu beachten und es fallen Gebühren an.

Ist das alles nicht mehr möglich, können auch die anderen Erben die Enterbung erwirken:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15213
Zuletzt geändert von alles2 am 08.03.2021, 15:03, insgesamt 3-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Petra_1
Beiträge: 3
Registriert: 05.03.2021, 09:52

Re: Erbrecht/Lohnpfändung

Beitrag von Petra_1 » 05.03.2021, 12:28

Hallo,

Vielen Dank für die rasche Antwort!

In diesem Fall ist leider der Erblasser bereits verstorben und es gibt kein Testament.

Wie man generell auf seinen Pflichtteil verzichtet, ist mir soweit klar.
Die konkrete Frage wäre, ob auch jemand verzichten kann, dessen Gehalt aktuell gepfändet wird.

Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Danke und LG
Petra

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbrecht/Lohnpfändung

Beitrag von alles2 » 05.03.2021, 13:26

Wie gesagt, man kann unter diesen Umständen auch während dem Nachlassverfahren die Erbausschlagung erklären. Bitte beachte, das ist ein Unterschied zum Erb- oder Pflichtteilsverzicht. Nachdem man sich dafür nicht wirklich viel Zeit lassen kann, wäre es doch ein Versuch wert. Ob es dann geht oder nicht, würde sich dann ohnehin weisen. Begründen könnte man es damit, dass man vom Verstorbenen nach einem jahrelangen Streit nichts mehr wissen wolle. Oder/Und man ist nicht gewillt, etwaige Steuern oder Folgekosten wie für das Verfahren, Begräbnis, ausstehende Forderungen usw. zu übernehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Petra_1
Beiträge: 3
Registriert: 05.03.2021, 09:52

Re: Erbrecht/Lohnpfändung

Beitrag von Petra_1 » 05.03.2021, 13:53

Alles klar, vielen Dank! :)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 65 Gäste