ist hier der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt

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Andreas1983
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ist hier der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt

Beitrag von Andreas1983 » 25.02.2021, 14:53

Guten Tag!

Ich bin ganz vor den Kopf gestossen, ich sagte bloss ich wende mich an den Verbraucherschutz oder ein Einrichtung die mir zu meinem Recht helfend nun bin ich der gefährlichen Drohung bezichtet.
Das ganze ist geht gerade um 5 euro, und eine unhöfliche Trafikanten.
also mehr als lächerlich, mir ging es leider ums Prinzip.
Ich schildere ihnen den Fall .

Um etwa 11.40 bin ich zum Zigarettenautomaten vor der Trafik, beim Spar, im Dorf X gegangen.

Ich wollte mir Zigaretten der Marke xy holen. Wie ich das schon seit 10 Jahren mache.


Ich warf einen 5€ Schein beim Zigarettenautomaten ein. Da ich nur einen 10€ Schein, aber kein Kleingeld mehr hatte, dachte ich mir, ich frage die Tochter der Besitzerin der Trafik um 10 Cent da ich eine Packung pro Tag dort kaufe dachte ich ,
ich
frag zumindest.

Ich wollte kein zweites Päckchen Zigaretten kaufen und auch meinen 10€ Schein nicht anbrauchen.




B. sagte nein zu meiner Bitte. Danach sagte mir B., "Ob ich den eh wissen, dass von nun an, der Zigarettenautomat das Geld einbehaltet."

Ich ging schnell hinaus, und sah dass der Zigarettenautomat das Geld bereits eingezogen hat.

Daraufhin ging ich zurück in die Trafik und bat B. um meine 5€.

Bi. fragte mich wann das geschehen sei, und ich antwortet: Gerade eben und ob das jetzt ein Scherz ist.

B. sagte nichts und ging nicht weiter auf meine Bitte/Frage nach dem 5€ ein.

Ich verliess das Geschäft. Ich muss sagen, ich war schon aufgeregt und habe mich geärgert.

Ich dacht mir, dass ich bei der Taboocoland Hotline den Vorfall schildern kann und dann ohne Probleme das Geld zurück bekomme werde.

Dann ging ich zum Einkaufen beim Spar.

Danach (ungefähr 15min. später) wollte ich mir die die Telefonnummer für de Hotline von Taboocoland notieren/abfotographiern, musste aber feststellen, dass am Zigarettenautomaten die Rufnummer der Hotline entfernt war.




02

Deshalb ging ich am nächsten Tag, in die Trafik und sprach B. auf die Sache an.

Daraufhin wurde ich des Geschäftes verwiesen. B. hat mir ein Eintrittsverbot erteilt.

Ich habe darauf hin das Geschäft verlassen.



03

An einem der darauf folgenden Tage sah ich die Mutter und Trafikanten im Dorf und hab Sie angesprochen,da ich Zigaretten holen wollte und sie beim Automaten stand. (auf den Vorfall, die 5€)

Sie lachte mich aus, weil ich sagte als Kunde der Krebs durch ihre Zigaretten bekommen hätte ,sie sie sehr unhöflich als Verkäuferin und ich wende mich an den Verbraucherschutz oder eine rechtliche Hilfe weil das nicht in Ordnung sein kann.,jemanden der aufgrund der eignen Wahren an einer Krankheit leidet auszulachen ,dann ist weggefahren.


Seit dem war ich nicht mehr in der Trafik, noch habe ich B. angesprochen.

(3-4 Woche später habe ich von der Anzeige erfahren.)

Was soll nun tun?
Mir ging's um Prinzip und nun bin ich der Angeklagte...



Trustman
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Re: ist hier der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt

Beitrag von Trustman » 25.02.2021, 19:07

So wie Sie es hier schildern entspricht es natürlich nicht den Tatbestand der gefährlichen Drohung.

Die Trafikantin wird Anzeige bei der Polizei erstattet haben und einvernommen worden sein. In ein paar Tagen wird sich diese Polizeidienststelle bei Ihnen melden, zwecks einer Vernehmung. Dies wird mitsamt einem (wahrscheinlich sehr kurzem) Bericht zur Staatsanwaltschaft geschickt und diese wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit, das Verfahren einstellen.

Sie sind kein Angeklagter sondern lediglich ein Beschuldigter.

Was Sie hier wegen den 5€ unternehmen können, weiß ich leider nicht. Da es sich aber hier um eine so geringe Summe handelt, würde ich einfach Abstand von dieser Trafik nehmen und vielleicht eine negative Rezession auf Google hinterlassen. :D

alles2
Beiträge: 3318
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: ist hier der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt

Beitrag von alles2 » 26.02.2021, 02:44

Ob der Straftatbestand erfüllt ist, würde sich wohl erst noch erweisen. Man darf nie vergessen, dass das Gesagte beim Empfänger anders ankommen kann als gemeint. Auch wissen wir nicht, was die Dame tatsächlich bei der Polizei angegeben hat, sodass diese tatsächlich von § 107 StGB ausgeht. Man würde mitunter erörtern, ob gewisse Aussagen Angst und Schrecken hätten hervorrufen sollen. Du hättest freilich die Gelegenheit, die ganzen Angelegenheit zu beschwichtigen, indem man glaubhaft versichert, dass es alles nicht so gemeint war. Kommt man dann zum Schluss, dass es sich z.B. um "milieubedingte Unmutsäußerungen" handelte, kann man straffrei davonkommen.

Ich hatte mal so einen Fall, als jemanden ein "Sonst spielt es Rocco Granada" über die Lippen. Während die einen meinen würden, dass es sich um einen lässigen Spruch handelt und dem nicht weiter Beachtung schenken, wissen andere, dass es sowas wie "Sonst setzt es was" bedeutet und rennen aus Furcht zur Behörde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dru5ki
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Registriert: 22.12.2020, 22:05

Re: ist hier der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt

Beitrag von dru5ki » 01.03.2021, 21:07

Sollte die Dame tatsächlich gegen Sie eine polizeiliche Anzeige erstattet haben, so werden Sie das sehr wahrscheinlich von der Polizei selbst erfahren und dazu befragt bzw. niederschriftlich einvernommen werden. Als Beschuldigter haben sie das Recht auf Akteneinsicht. Dieses Recht kann man auch vor der eigenen Aussage in Anspruch nehmen. Dann weiß man auch, was einem da angelastet wird (abgesehen davon muss die Polizei auch den konkreten Tatvorwurf bekannt geben).

Je nach Angaben der Trafikantin kann von einer gefährlichen Drohung bis zur schweren Nötigung alles dabei sein. Auch wenns in den meisten ähnlichen Fällen zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, so kommt es halt immer auf den Einzelfall und die Umstände an. Unter Umständen auch vom genauen Wortlaut, zeitlichen Abstanden, etc.

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