Unsicherheit wegen Geldwäsche

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Adler
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Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von Adler » 14.02.2021, 00:15

Vor 3 Jahren hat in einem Onlineforum ein User einen Eintrage veröffentlicht in welchem dieser für seine "illegale" Streamingseite wirbt. Ich habe diesem User damals anonym über einen Messenger geschrieben, dass wenn ich von diesem 400 Litecoin (Kryptowährung) bekomme, ich ihm genau aufzeige, wie ich über seine Fehler in der Entwicklung der Seite genau herausfinden konnte, wer gerade welchen Film sich anschaut. Das war damals über die "server-status" Seite von Apache möglich, falls ein Entwickler unter euch ist. Der User hat mir diese Litecoin überwiesen und ich habe ihm geschrieben, worüber das möglich war.

Ich habe davor schon Litecoin gekauft, seit diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr. Der Kurs für diese 400 Litecoin war 25 Euro pro Stück, also 10000 Euro insgesamt. Seit diesem Zeitpunkt habe ich nicht mehr investiert, nur Teile davon verkauft beziehungsweise zur Zahlung von meinen Servern benutzt. Insgesamt besitze ich aktuell noch ungefähr 350 Litecoin auf meiner Wallet, also umgerechnet etwa 64750 Euro. Das wegen den starken Kurssteigerungen.

Jetzt wollte ich den Rest verkaufen und mir ein neues Auto mit dem Geld kaufen, aber jetzt hat ein Freund von mir das Problem gehabt, dass wie er sich bei Bitpanda ein Konto erstellen wollte, einen Mittelherkunftsnachweis ausfüllen musste. Für jeden Coin muss ein Kauf vorliegen oder eben irgendwas schriftliches, womit er aufzeigen kann, dass die eben nicht aus Drogengeschäften oder so sind.

Für die 400 Litecoins fehlt mir jedoch jeder mögliche Nachweis. Hab nicht mal mehr die Accounts bei dem Forum, geschweige denn von dem Messenger wo ich dem geschrieben hab. Jetzt habe ich mich ein wenig mit dem beschäftigt und gesehen, dass wenn ich die jetzt verkaufe und das Geld auf mein Bankkonto überweisen lasse und die dann einen Mittelherkunftsnachweis wollen, dass die dann da mein Konto einfrieren können und da ich dann nichts nachweisen kann, ich womöglich eine Anzeige aufgrund eines Verdachts auf Geldwäsche bekomme, womöglich auch ein Strafverfahren gegen mich gestartet wird.

Jetzt bin ich planlos, weil wenn ich diese 400 Coins da nicht angegriffen hätte, dann hätte ich die jetzt einfach irgendwo liegen lassen können und fertig ist die Sache, aber verkauft davon habe ich ja schon ein paar beziehungsweise alle, das ist ja auch unklar, weil ich die auf meine Wallet mit den anderen Coins die ich habe überwiesen habe.

Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen wenn ich das jetzt verkaufe, auszahle und dann ein Strafverfahren gegen mich gemacht wird. Muss ein Verbrechen vorliegen um mich wegen Geldwäsche überhaupt zu bestrafen oder wie läuft das in Österreich ab?

Und ich habe auf Jusline gelesen, dass bei Geldwäsche über 50000 Euro die Strafe höher ist. Wird im Fall der Geldwäsche der Eurobetrag, also der Wert von damals hergenommen, oder das Geld was ich mir jetzt auszahle? Die Verkäufe habe ich immer alle versteuert und die 10000 Euro habe ich für die Steuererklärung als Einkommen angegeben.

Gibt es da irgendwas vergleichbares, wo mal der Mittelherkunftsnachweis nicht vorhanden war und die Person dann aber ganz normal wieder sein Geld bekommen hat? Beispielsweise die ganzen Leute was ganz früh in Kryptowährungen investiert haben und da 0 Nachweise mehr haben, wenn sie die beispielsweise früher bei so einem Bitcoinautomaten gekauft haben.

Ich hoffe irgendwier hier von euch versteht mein Problem, ich finde dazu einfach nichts hilfreiches und habe Angst, dass ich wegen dem Blödsinn da ins Gefängnis komme, vor Gericht muss oder mir das weggenommen wird.



Adler
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Re: Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von Adler » 20.02.2021, 12:21

Kann mir keiner von euch helfen? Bitte um Hilfe!

Zählt bei Geldwäsche der Eurobetrag, den ich damals erhalten habe, oder die Summe, welche ich mir nun auszahlen lasse, wegen den Kurssteigerungen? Weil soweit ich verstehe, ist die Tat der Geldwäsche abgeschlossen, wenn das ganze Geld in den Wirtschaftskreislauf gekommen ist, also die Bank, dann macht ja der Wert beim Verkauf Sinn, oder? Und gibt es da irgendwo einen Text in einem Paragraphen wo das steht?

Und muss eine Vortat vorliegen und mir nachgewiesen werden können um mich wegen Verdacht auf Geldwäsche anzuzeigen und in das Gefängnis zu bringen? Ich versteh die Paragraphen nicht ganz, beziehungsweise wie das in Österreich funktioniert.

Und noch eine andere Frage, was ist der Unterschied zwischen Strafbarkeit und Vollstreckbarkeit?

alles2
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Re: Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von alles2 » 22.02.2021, 13:27

Es möchte hier wohl niemand eine Anleitung geben, wie man das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz umgehen kann. Es gibt sehr gewiefte Leute, die mit so einer Situation umgehen können. Wenn Du diese Kanäle des Internets nicht kennst und auch kein Konto in Ländern eröffnen möchtest, die es nicht so genau mit dem Gesetz nehmen, solltest Du zuerst mal das Gespräch mit dem Kundenbetreuer Deiner Bank suchen. Du solltest die Sache genauso plausibel erklären können. Dann könnte er mit der AML-Abteilung klären, dass keine Meldung zu erfolgen hätte. Ohne die Kryptowährung zu kennen, nehme ich an, dass es über keine Transaktionskette verfügt. Ob Dir dieser Umstand zu Gute kommt, kann ich leider nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, wie die Behörden damit umgehen. Könnte mit ein Grund sein, warum andere deshalb herumtricksen.
Erst wenn es zu einem Gespräch mit der Bank und/oder dem Finanzamt gekommen ist, könnte ich weitere Möglichkeiten ergießen.

Es fällt leichter auf die Zusammenhänge von Begriffen einzugehen, wenn auch die Quelle genannt wird. Die Strafbarkeit kann mit jede Handlung verbunden werden, die strafbar ist. Für die Vollstreckbarkeit braucht es z.B. den Ausspruch über eine Strafe (Bescheid, Urteil, ...), welches dann angewendet werden würde.
Begeht man einen Betrug, kann es durch ein Gericht bestraft werden. Wenn es von mir aus 3 Monate unbedingte Freiheitsstrafe ausspricht, kann es entscheiden, wann diese Haftstrafe abzusitzen wäre und somit vollstreckt werden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von MG » 22.02.2021, 17:52

@Adler:
Die Verkäufe habe ich immer alle versteuert und die 10000 Euro habe ich für die Steuererklärung als Einkommen angegeben.
Also den Betrag, den Sie aus der "Beratungstätigkeit" gegenüber dem Streaminganbieter lukriert hatten (400 LC), haben Sie (in € umgerechnet) als Einkommen gemeldet? Was haben Sie denn damals als Einkunftsart angegeben?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Adler
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Re: Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von Adler » 22.02.2021, 19:16

Es geht nicht um eine Umgehung, ich möchte nur wissen ob das so korrekt ist. Ich mag wegen Geld nicht in das Gefängnis. Falls das der Fall bezüglich dem wäre, dann lasse ich das liegen wo es ist. Das nächste Mal weiß ich dann besser, dass ich da Rechnungen oder was auch immer notwendig ist brauche.

Ich frag auch deswegen wegen Vortat, weil keine vorhanden ist. Habe aber Angst, dass mir irgendwas vorgewerfen kann und ich deswegen in das Gefängnis komme.

Die Transaktionskette ist vorhanden, ist für jede Person einsehbar.

Ja, wurde so als Einkommen gemeldet und bezahlt. Einkunftsart muss ich nachsehen, hat mein Steuerberater für mich gemacht.

alles2
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Re: Unsicherheit wegen Geldwäsche

Beitrag von alles2 » 22.02.2021, 20:10

So ganz verstehe ich die Panik nicht. Allein bei den Begriffen, die Du hier platzierst (Gefängnis, Vollstreckbarkeit, ...), gehst Du total vom Schlimmsten aus. Wenn die Ermittlungsbehörde schon sämtliche Zwischenstationen wie OTC-Händler zurückverfolgen würden, wo liegen denn Deine Bedenken? In der Herkunft der Krypto-Währung?

Angenommen die Geldwäsche nach § 165 StGB in seiner einfachen Form wäre tatsächlich erfüllt, dann wäre es nach § 57 StGB gerne mal nach 5 Jahren verjährt. Und wie sollte man draufkommen, dass Cyberkriminalität dahinterstecken könnte? Durch die Blockchain-Technik?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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