Besitzstörung in Verbindung mit "verjährter" Dienstbarkeit

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Consultinel
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Besitzstörung in Verbindung mit "verjährter" Dienstbarkeit

Beitrag von Consultinel » 20.02.2021, 13:22

Hallo liebe Rechtsprofis!

Ich habe ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Reallast, die grundbücherlich eingetragen ist. Ich habe vor 2 Jahren mein Haus fertiggebaut und bin eingezogen - das Grundstück war vorher unerschlossen, vewildert und versperrt. Meine Grundstücksnachbarin hat einen Dienstbarkeitsvertrag mit meinem Rechtsvorgänger abgeschlossen. Die Dienstbarkeit ist auch im Grundbuch eingetragen. Meine Nachbarin hat mich geklagt, weil sie der Meinung war mein Dach rage in ihren per Vertrag gesicherten Servitutsweg (5 Meter). Das Gericht entschied dass es keine Beeinträchtigung ihres Servituts gibt und erkannte zusätzlich in erster Instanz, dass das Servitutsrecht mangels Nutzung verjährt ist (30 Jahre). Darüber war die Nachbarin natürlich nicht sehr erfreut. Aber auch ihre Berufung wurde abgelehnt. Eine Revision ist unzulässig.

Nach der Entscheidung wie oben angeführt ist gestern bei mir eine Besitzstörungsklage reingeflattert - ich hätte meine Nachbarin an ihrer Rechtsausübung gestört (Servitut) weil ich auf der Strasse geparkt habe. Ein weiterer Nachbar wurde ebenso geklagt. Ich habe das Fahrzeug erst kürzlich auf der Strasse abgestellt, nachdem festgestellt wurde, dass die Nachbarin ohnehin kein Durchfahrtsrecht mehr hat.

Ich habe zwar schon einen Termin bei meinem RA vereinbart, aber wüsste gerne was ihr davon haltet? Das Landesgericht Innsbruck hat zuvor festgestellt dass das Servitutsrecht verjährt ist. Jetzt soll die Besitzstörungsklage im Bezirksgericht verhandelt werden?? Die Besitzstörungsklage stützt somit auf ein verjährtes Dienstbarkeitsrecht?? Wieso wird die Klägerin diese Klage einbringen? Kann die Feststellung der LG durch das Bezirksgericht denn verändert werden??

Ich würde mich über eure Meinungen freuen. Der SV lässt mir keine Ruhe. :?

VG



MG
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Re: Besitzstörung in Verbindung mit "verjährter" Dienstbarkeit

Beitrag von MG » 21.02.2021, 17:11

Ich gehe davon aus, dass die Besitzstörungsklage der Versuch ist, auf diesem Weg noch einmal das Thema der "Verjährung" der Dienstbarkeit vor ein Gericht zu bringen. Da die Dienstbarkeit ja noch immer im Grundbuch eingetragen ist, spricht der erste Anschein dafür, dass diese D noch "gültig" ist.

Im Verfahren wird daher von Ihnen die Verjährung der D wieder eingewendet werden und das Gericht muss sich mit diesem Einwand auch auseinander setzen.

Theoretisch könnte das Gericht jetzt auch zum Ergebnis kommen, dass die D nicht verjährt ist. Es gibt - vereinfacht dargestellt - in Ö (anderes als etwa im angloamerikanischen Recht) keine direkte Bindung (Präjudizbindung) der Gerichte an Entscheidungen anderer Gerichte.

Ich gehe aber davon aus, dass das Bezirksgericht jetzt wieder das selbe ist, wie im Verfahren um den "Überbau" in den Servitutsbereich, oder? Wenn dem so ist, dann ist wohl zu erwarten, dass die Lösung der Frage, ob die D erloschen ist, nicht anderes als im ersten Verfahren gelöst werden wird.

Parallel sollten Sie mit Ihrem Anwalt aber auch darüber nachdenken, Schritte zu setzen, um die D aus dem Grundbuch zu bekommen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Schizopremium
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Re: Besitzstörung in Verbindung mit "verjährter" Dienstbarkeit

Beitrag von Schizopremium » 23.02.2021, 12:47

Ich habe mich schon einmal zu einem ähnlich gelagerten Fall erkundigt wobei mir folgendes mitgeteilt worden ist:

Sofern im Urteil das Nichtbestehen der Dienstbarkeit festgestellt wurde, könntest Du Schritte einleiten um eine Löschung aus dem Grundbuch zu veranlassen.

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