problem:
auf mein grundstück entwässert eine öffentliche strasse, somit ist für regelmäßige überschwemmungen gesorgt (enstand im zuge von gasverlegearbeiten).kann die gemeinde/srassenerhalter die oberflächenwässer auf fremden grundstücken versickern lassen?? welche gesetzlichen grundlage gibt es dafür??
danke für eure rasche beantwortung
armin
sickerwasser
RE: sickerwasser
es wird irgendwo eine genehmigung für die straße geben. ob diese jedoch auch das beschriebene verhalten umfaßt, wäre zu prüfen.
erkundigen: bei gericht (amtstag: dienstag), auf der bh usw!
erkundigen: bei gericht (amtstag: dienstag), auf der bh usw!
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