grobe mängel bei neuem paragleitschirm

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JUSLINE
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grobe mängel bei neuem paragleitschirm

Beitrag von JUSLINE » 15.07.2002, 14:40

folgendes problem:



ich habe vor ca. 3 wochen bei einer deutschen firma einen paragleitschirm bestellt und auch bekommen, vor ca. 3 tagen habe ich grobe mängel festgestellt. nur soviel: die einzelnen kammern sind bei jedem schirm vernäht, und drei dieser nähte gehen jetzt plötzlich auf. meine frage nun, wie sieht mein recht auf rückgabe (Geld retour) oder zumindest auf einen tausch gegen einen neuen schirm aus? und wer muß nachweisen das es sich um einen material- bzw. herstellungsfehler handelt?



würde mich über eine antwort freuen, danke im voraus



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JUSLINE
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RE: grobe mängel bei neuem paragleitschirm

Beitrag von JUSLINE » 18.07.2002, 22:55

siehe insb §§ 922 ff ABGB (gewährleistung) - verschuldensunabhängiges einstehen für mängel, die bereits bei der übergabe vorhanden sind. innerhalb der ersten 6 monate beweislast auf seiten des veräußerers.



geld zurück gibts erst dann, wenn eine verbesserung scheitert.

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