Autokauf Rückabwicklung (Privat-Privat)

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marco1309
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Registriert: 08.02.2021, 19:16

Autokauf Rückabwicklung (Privat-Privat)

Beitrag von marco1309 » 08.02.2021, 19:36

Hallo, ich habe eine Frage und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Ich habe im Oktober mein Auto verkauft, es handelt sich hierbei um einen 9 Jahre alten Kombi mit 150.000km. Ich habe zum Schluss noch einmal ein Pickerl machen und den Wagen durchchecken lassen damit ich den Wagen auch guten Gewissens verkaufen kann.

Nun ist es so das ich mir einen Neuwagen gekauft habe und mein alter Kombi stand circa 1 Monat ohne gefahren worden zu sein. Der Käufer kam sich den Wagen anschauen, machte keine Probefahrt oder einen Ankaufstest und wollte das Fahrzeug kaufen. Eine Probefahrt wäre nur mit blauen Nummerntafeln möglich gewesen weil das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung mehr hatte. Anzumerken ist, dass der Käufer ausgelernter Mechaniker war, somit sollte er eigentlich Experte auf seinem Gebiet sein und sich das Fahrzeug genauer anschauen. Tat er nicht.

So, nun wurde das Auto verkauft und ein paar Tage später rief der Käufer an und meinte das der Wagen beim starten rauchte und er dies in einer Werkstätte kontrollieren lies. Die reparaturkosten würden sich auf 3000€ belaufen. Ich sagte ihm darauf das es mir leid tue aber bei mir dieses Problem noch nicht auftrat und es auch leider keine Gewährleistung gebe bzw. Rückabwicklung aber er solle sich doch bitte bei einer zweiten Werkstatt eine zweite Meinung einholen. Tat er nicht und ein paar Tage später bekam ich Post vom Gericht.

Jetzt ist es so, dass sich das Fahrzeug auch ein Sachverständiger angesehen hat. Dieser meinte das die Einspritzdüse verrust ist und das schon seit ein paar tausend Kilometer. Als ich ihn fragte woran ich das merken konnte bzw. warum das bei einer technischen Überprüfung nach §57a nicht aufgefallen ist und warum das passieren kann, meinte der SV das dies auch bei einem Ankaufstest nicht aufgefallen wäre und dieses Problem durch schlechte Treibstoffqualität hervorgerufen wird. Um diese "Diagnose" zu stellen nahm die Werkstatt den kompletten Motor auseinander und mit wurde gesagt das ein Zusammensetzen des Motors nur durch eine Reparatur der Mängel erfolgt, da auch die Zylinderkopfdichtung getauscht werden muss. Diese MUSS beim auseinandernehmen des Motors getauscht werden und das ganze würde mich weitere 5000€ kosten. Daraufhin meinte mein Anwalt das es schlecht aussehe und ich eventuell einen Vergleich anstreben solle.

Kann so etwas möglich sein? Würde ich einen Rechtsstreit mit dem Käufer verlieren? Ich als leihe (Koch) kann immerhin nicht in den Motor hineinschauen und nicht umsonst gibt es bei Verkäufen von Privat zu Privat keine Gewährleistung oder Garantie. Ich habe ja immerhin auch noch einem eine Kontrolle des Wagens durchführen lassen sowie das "Pickerl" bekommen...

Danke für eure Meinung.

LG
Marco



alles2
Beiträge: 3298
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Autokauf Rückabwicklung (Privat-Privat)

Beitrag von alles2 » 09.02.2021, 02:03

Moment, nimmst Du nur an, dass bei Privatverkäufen jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist, oder wurde der gänzliche Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen auch vertraglich vereinbart? Wenn es sich um eine Annahme handelt, liegst Du nämlich falsch und Dein Anwalt hätte recht.

Zur Aufklärung könnte auch dieser Thread helfen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15073
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

marco1309
Beiträge: 2
Registriert: 08.02.2021, 19:16

Re: Autokauf Rückabwicklung (Privat-Privat)

Beitrag von marco1309 » 09.02.2021, 04:32

Hallo, es kam der standard ÖAMTC Kaufvertrag zur Anwendung und dort wurde die Gewährleistubg, also die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

LG

alles2
Beiträge: 3298
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Autokauf Rückabwicklung (Privat-Privat)

Beitrag von alles2 » 09.02.2021, 11:12

Dann nimm bitte Kontakt mit dem ÖAMTC auf und erkläre denen bitte Deine Situation. Die haben eh eigene Juristen für solche Angelegenheiten. Mich würde interessieren, was die davon halten!
Und was steht in deren Kaufvertrag hinsichtlich Gewährleistung konkret drinnen?

Hat Dein Anwalt auch begründet, warum der Gewährleistungsausschluss nicht greift und Du in dem Fall wohl die Krot schlucken werden wirst?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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