Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Anna82
Beiträge: 19
Registriert: 01.02.2021, 18:16

Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Beitrag von Anna82 » 01.02.2021, 18:35

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Pflichtteils:

Wenn A als Alleinerbin vom Erblasser eingesetzt wird und B nur den Pflichtteil erhalten soll.
Zum Beispiel das Vermögen beläuft sich auf 500000 Euro
Ist dann der Pflichtteil 125000 Euro ? (also ein Viertel des Nachlassvermögens) ?
Wenn es nun Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod an die Alleinerbin und auch an den Pflichtteilberechtigten
gegeben hat, wie wird dieser dann in den Nachlass hineingerechnet ?
Z.B. wenn A 200000 Euro erhalten hat (175 T Euro an Geld und ein Auto um 25000 Euro) und der Pflichteilsberechtigte
B 50000 Euro, wie sieht dann das Endresultat der Erbschaft aus ? Wer bekommt wieviel ?
Wie wirken sich die Schenkungen vor dem Tod auf die Erbschaft aus ?

Vielen Dank schon mal für die Antworten !

Anna



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Beitrag von alles2 » 01.02.2021, 20:14

Angenommen es handelt sich um zwei Geschwister, deren letzter Elternteil verstorben ist, dann geht Deine richtig begründete Rechnung auf, weil eben der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils entsprechen würde.

Alles rund um Schenkungen findest Du im 14. Hauptstück des ABGB "Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil" in Teil "III. Pflichtteilsermittlung" unter dem 3. Punkt "Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden (§ 781 bis 788)".
Demnach sind auf Verlangen der Erben im Nachlassverfahren auch Schenkungen zu Lebzeiten der Verlassenschaft hinzu- und anrechenbar. Wie die Rechnung und Bewertung vorgenommen wird, findest Du in den letzten beiden genannten Paragraphen. Heißt also, dass der Marktwert zum Zeitpunkt der Schenkung zählt und eine aktuelle Indexanpassung vorgenommen wird.
Nimmt man Dein Beispiel mit die insgesamt 250.000 heran und geht von Schenkungen unmittelbar vor dem Ableben aus, würde dem Pflichtteilberechtigten neben den bereits erhaltenen 50.000 Euro noch 12.500 Euro zustehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Anna82
Beiträge: 19
Registriert: 01.02.2021, 18:16

Re: Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Beitrag von Anna82 » 02.02.2021, 17:16

@alles 2

Danke für Deine rasche Antwort.
Kannst Du das vielleicht noch für Laien genau erklären, wieviel nun die Erbin und der Pflichtteilberechtigte bekommen und warum genau ? Und wie kommst Du auf 12500 Euro ?
Die Erbin hat doch viel mehr an Schenkungen zu Lebzeiten erhalten... Wird das nicht berücksichtigt ?

MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Beitrag von MG » 02.02.2021, 17:51

Schenkungen sind auf Verlangen des Erben (E) oder eines Pflichtteilberechtigten (PTB) zu berücksichtigen.

Dies erfolgt (im konkreten Fall), indem man derartige Schenkungen der Verlassenschaft hinzurechnet, dann den entsprechenden Pflichteilsbetrag ermittelt und dann beim PTB das abzieht, was er schon bekommen hat.

Also: 500.000 Verlassenschaft
+ 200.000 an Erbe
+ 50.000 an PTB
= 750.000,--, davon (im oben angenommenen Fall) Pflichtteil 1/4 =

187.500,-- abzüglich
50.000,-- der Schenkung
= PT:137.500,--

Dem gegenüber 1/4 von 500.000 = 125.000,--

Differenz zwischen Variante A und Variante B = 12.500,--.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbschaft - Pflichtteil - Schenkungen

Beitrag von alles2 » 02.02.2021, 19:48

Werte "Anna",

mein erster Absatz, der aus zwei Zeilen besteht, bezog sich nur auf Deine erste Frage bzgl. Aufteilung der Verlassenschaft ohne Berücksichtigung der vorangegangen Schenkungen. Demnach würde die Alleinerbin 375.000 Euro und der Pflichtteilberechtigte 125.000 Euro.

Der zweite Absatz bzw. der Rest meines Beitrags drehte sich um den Fall, dass auch die Schenkungen in das Verlassenschaftsverfahren mit einbezogen werden würden (was der Richter nicht weiß, kann auch nicht geltend gemacht werden). Weil an beide Erben vor dem Ableben insgesamt 250.000 Euro verschenkt wurden, stünde nach dem Verlassenschaftsverfahren der Alleinerbin davon 187.500 Euro und dem Pflichtteilberechtigten 62.500 Euro zu. Weil die Alleinerbin zu Lebzeiten und vor der Berechnung aber schon Vermögenswerte in der Höhe von 200.000 Euro geschenkt bekommen hat, ist sie dem Pflichtteilberechtigten noch 12.500 Euro schuldig, weil ihm ja vorher nur 50.000 Euro geschenkt wurden.

Wenn Nachlass und die Schenkungen zusammengerechnet werden, hätte die Alleinerbin insgesamt 562.500 Euro geerbt (375.000 Euro plus 187.500 Euro). Weil sie schon 200.000 Euro bekommen hat, stünden ihr noch 362.500 Euro zu.
Der Pflichtteilberechtigte bekäme insgesamt 187.500 Euro (125.000 Euro + 62.500 Euro). Weil er vorher an 50.000 Euro gelangt ist, hätte er noch auf 137.500 Euro zu warten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 57 Gäste