Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung

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Schizopremium
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Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung

Beitrag von Schizopremium » 22.01.2021, 23:44

Guten Tag,
ich benötige zu folgender Situation eine Einschätzung zur Ergreifung von rechtlichen Maßnahmen:

Herr X kauft bei einem Fahrzeughändler ein Fahrzeug, Kaufvertrag liegt vor. Nach ein paar Monaten stellt sich bei der Fahrzeugbegutachtung für die Ausstellung der Prüfplakette heraus, dass ohne einer größeren-, durchzuführenden Reparatur das Fahrzeug den Richtlinien für die Ausstellung der Prüfplaketten nicht entspricht. Herr X wendet sich an den Verkäufer, -dieser stellt folglich die Plakette ohne die Beseitigung des schweren Mangels aus. Herr X zeigt sich damit einverstanden. Dass ändert natürlich nichts an den Umstand, dass das Fahrzeug nun eine getürkte Plakette hat, jedoch auf Grund des nicht behobenen schweren Mangels alsbald nicht mehr fahrtüchtig ist. Herr X beauftragt eine Fast-Reparaturwerkstätte, - diese teilt ihm nach einen erfolglosen Versuch den Schaden zu beheben jedoch mit, dass dies seitens dieser nicht möglich ist. Herr X entschließt sich, das Fahrzeug zu den ursprünglichen Verkäufer abzuschleppen und beauftragt ihn mit der Reparatur. Dieser sichert ihm diese zu. Herr X versucht sich über mehrere Monate eine Bild über den Fortschritt zu machen, man sichert ihm zu, dass der Schaden behoben werden wird. Beim letztmaligen Versuch stellt er fest, das dem Fahrzeug Scheinwerfer, Teile des Innenraums, der Tacho und etc. entwendet worden ist (dies alles auf den Betriebsgelände des Händlers). Der Händler entschuldigt sich dafür und bietet Herrn X nun eine Summe, die unterhalb des Kaufpreises liegt, als Wiedergutmachung an.

Meine Frage: Welche Rechtsmittel kann man ergreifen um einen dreisten Typen wie diesen das Handwerk zu legen?!



alles2
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Re: Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 23.01.2021, 04:22

Der Zorn ist allzu verständlich. Nur machen gerichtliche Schritte nur Sinn, wenn die Vorwürfe wirklich stichhaltig und nicht aus der Emotion heraus entstanden sind. Ich hatte auch eine §57a-Überprüfung bei denen von einer freien Werkstatt drei schwere Mängel festgestellt wurden, dessen Beseitigung mir rund 700 Euro gekostet hätten. Dem wollte ich nicht so recht glauben und ging zu einem Automobilclub, der mir ohne Umschweife und Reparaturen das Pickerl gab. So, wer hat sich da ordentlich vertan?

Es wäre hilfreich, wenn man eine Begutachtung einer dritten Werkstatt im zeitlichen Naheverhältnis in Händen hielte, um es als etwaigen Beweis vorlegen zu können. Eventuell von dieser Fastbox? Denn man darf sich darauf einstellen, dass sich der Fahrzeugverkäufer wie eine Schlange winden würde, womit auch niemanden geholfen wäre.
Wegen dem angeblichen Diebstahl...ist bekannt, ob der "Autohofbesitzer" eine Anzeige erstattet hatte und ob auch andere Fahrzeuge betroffen waren? Wenn es nur das eine Fahrzeug erwischt hatte, wäre es ja ein schöner Zufall. Auf der anderen Seite frage ich nur, weil oft nicht so heiß gegessen wird wie gekocht.

Sollte sich die missbräuchliche Ausstellung des Prüfplakette bestätigen, könnte man es dem "Amt der Landesregierung - Direktion Straßenbau und Verkehr - Abteilung Verkehr" melden. Der vermutete Betrug kann als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergehen, die die potentiellen Straftatbestände erörtern und alles weitere veranlassen würde. Dabei ist es nicht nötig, sich als Rechtsanwalt aufzuspielen. Sollte es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen, wird man eventuell auch auf den Zivilrechtsweg (wegen Schadensersatzansprüchen) verwiesen.
Zuletzt geändert von alles2 am 23.01.2021, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung

Beitrag von Schizopremium » 23.01.2021, 10:14

@alles2,
danke für deine Stellungnahme!

Muss die Sachverhaltsdarstellung beim Amt der Landesregierung von Herrn X ausgefolgt werden, oder kann dass stellvertretend auch durch wem anderen erfolgen?

In dieser Angelegenheit ist seitens des Käufers eine Menge Gutgläubigkeit und gewissermaßen auch Naivität im Spiel, - bei Herrn X handelt es sich um einen betagten, alten Mann!

Trotzdem bin ich der Meinung, dass hier der Verkäufer im vollen Umfang zur Rechenschaft gezogen gehört!

alles2
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Re: Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 23.01.2021, 13:42

Das kann ich leider nicht genau sagen und wäre telefonisch oder per Mail zu klären. Bin mir auch nicht sicher, ob das die beste Anlaufstelle ist, um eine Werkstatt zu melden. Aber zumindest diese Abteilung würde es entsprechend weiterleiten.

Wenn es sowas bei Euch gibt, würde ich vorher die KFZ-Schlichtungsstelle des Bundesgremiums gemäß § 7 KraSchG (Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz) aufsuchen:

https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/auto/kfz_schlichtungsstelle.html

Damit soll eine Einigung erzielt werden, bevor man vor Gericht zieht. Mehr dazu und zum Ablauf hier:

https://www.wko.at/branchen/handel/fahrzeughandel/schlichtungsstelle-des-Bundesgremiums.html
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