Sicherheitsbekleidung kostenlos ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
AS1976
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2021, 16:12

Sicherheitsbekleidung kostenlos ?

Beitrag von AS1976 » 21.01.2021, 16:17

Arbeitgeber hebt für Sicherheitsbekleidung eine Betrag für die Betriebsratskasse ein.
Wenn dieser nicht bezahlt wird, gibt es keine Sicherheitsbekleidung.

Ist dies rechtlich ok ?



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sicherheitsbekleidung kostenlos ?

Beitrag von alles2 » 21.01.2021, 20:19

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich, da er sonst Probleme mit der Arbeitsinspektion bekommen kann. Ist die Schutzkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben, muss er die Kosten nicht übernehmen. Ansonsten hat er sich nach § 69 Abs.2 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) darum zu kümmern und für die Kosten aufzukommen. Das gilt laut § 71 Abs.2 ASchG übrigens auch für die Arbeitskleidung. § 16 Abs.2 PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) listet Gefahren auf, bei denen die Schutzkleidung erforderlich ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AS1976
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2021, 16:12

Re: Sicherheitsbekleidung kostenlos ?

Beitrag von AS1976 » 25.01.2021, 10:01

Ok, dass ist klar, jedoch ist die Frage mit der Vorgehensweise Betriebsratskasse nicht beantwortet worden.
Die Kosten der Sicherheitsbekleidung übernimmt der AG ja eh!
Erforderlich ist die Ausrüstung auch.

Das Geld wird für Betriebsausflüge verwendet, angeblich.

alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sicherheitsbekleidung kostenlos ?

Beitrag von alles2 » 25.01.2021, 12:37

Mag sein, dass dann Deine Frage falsch rüberkommt. Ich habe eben nicht weiter unterschieden, ob der AG den Ersatz von den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat verlangt.

Für die Schutzkleidung ist der Betriebsratsfonds selbstverständlich nicht anzugreifen, da es sich um Sachwerte des Unternehmens handelt. Sollte der Betriebsrat seinen Vorstellungen nicht nachkommen wollen und wird Euch daher die Ausrüstung verwehrt, kann man das Arbeitsinspektorrat darüber verständigen. Diese würde auf den Arbeitgeber entsprechend einwirken. Der Betriebsrat kann sich an die Betriebsratberatung der AK (Kompetenzzentrum "Betriebliche Interessenvertretung") wenden, um eine Einigung zu erzielen.

Sollte ich Dich noch immer nicht richtig falsch verstanden haben, könntest Deine Frage eventuell anders formulieren. Für mich ist nun nicht verständlich, warum das Unternehmen die Kosten der Sicherheitsbekleidung übernimmt, wenn das Gewand dann unter Umständen nicht an die Arbeitnehmer verteilt werden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 67 Gäste