Hehlerei

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Sandibenni18
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Hehlerei

Beitrag von Sandibenni18 » 20.01.2021, 23:03

Ich würde gerne wissen wie man aus dem Schlamassel rauskommt wenn man unwissentlich hehlerware verkauft hat. Aber den entstandenenschaden wurde wieder gutgemacht. Zuerst Geldstrafe nach ein paar Monaten macht Staatsanwaltschaft einen wiederruf... was wollen die?? Menschen die mal falsche Entscheidungen getroffen haben das Leben lang bestrafen oder wollen sie die Menschen auf den richtigen Weg schicken



alles2
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Re: Hehlerei

Beitrag von alles2 » 20.01.2021, 23:34

Das ist noch zu schwammig, um Dir unter die Arme greifen zu können.
Meinst Du mit der Geldstrafe die Schadenswiedergutmachung oder aus einem rechtskräftigen Urteil?
Was wurde widerrufen? Ein Strafteil, eine bedingte Nachsicht, der Hausarrest, ...? Wurdest Du schriftlich davon verständigt und was wird dort Paragraphen-mäßig angeführt? Wenn Du es selber nicht weißt, könnte die Akteneinsicht weiterhelfen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Sandibenni18
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Re: Hehlerei

Beitrag von Sandibenni18 » 21.01.2021, 13:00

Danke für die schnelle Antwort.
Er bekam beim BG einen Geldstrafe die aber nach 8 monaten von der Staatsanwaltschaft widerrufen wurde und in 4 monate Haft umgewandelt wurde. Die Schadenswiedergutmachung wurde gemacht bevor das Urteil widerrufen wurde.

Wo bekomme ich Akteneinsicht?

alles2
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Re: Hehlerei

Beitrag von alles2 » 21.01.2021, 15:30

Dann beschränken wir uns nur auf die Fakten und lassen alles andere außen vor. Bei einem rechtskräftigen Urteil interessiert niemanden mehr, ob die Tat unwissentlich begangen wurde, außer man beabsichtigt die Wiederaufnahme. Und jemanden das Leben bewusst zur Hölle machen, möchte man auch nicht. Der Täter hat eine Strafe ausgesprochen bekommen und dürfte eine gerichtlich auferlegte Weisung mutwillig nicht befolgt haben. Eigentlich wird man da vorher förmlich gemahnt oder es kommt in eher seltenen Fällen zu einer Anhörung.
Die freiwillige Schadenswiedergutmachung hat nichts mit der gerichtlich verhängten Geldstrafe zu tun, sondern kann ein Milderungsgrund darstellen, damit die Strafe geringer ausfällt.
Die Gerichtsabteilung oder dessen Sekretariat brauch man zwecks Akteneinsicht nicht aufsuchen, wenn man eh schon Post von denen bekommen hat und weiß, um was es wirklich geht. Es hätte sein können, dass man von jemanden (Polizei, Therapeut...) nur was gehört hat, was beabsichtigt werden könnte.

Allerdings verunsichert mich Deine Wortwahl, denn daraus ist nicht zu entnehmen, ob es um eine teilweise bedingt nachgesehene Geldstrafe oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe geht.
Die Geldstrafe kann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden, wenn man seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Im Rahmen dessen gibt es aber keinen Widerruf. Wurde aber ein Teil der Geldstrafe beim Urteil bedingt ausgesprochen, kann es -aus welchen Gründen auch immer - sehr wohl einen Widerruf geben.
Auch bei einer bedingten Nachsicht einer Freiheitsstrafe wird üblicherweise eine Weisung erteilt, wonach man beispielsweise in regelmäßigen Abständen einen Therapienachweis erbringen oder sich dem Einfluss eines Bewährungshelfers unterziehen sollte. Kommt man der nicht nach, erhält man eine Mahnung und bessert sich nichts an der Situation, kann vom Gericht ein Widerruf nach § 495 StPO ausgesprochen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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