Foto-Veröffentlichung der Freundin

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sazh694
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Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von sazh694 » 04.01.2021, 16:09

Hallo!
Ich hätte da eine Frage: Wird man von der Freundin angezeigt weil man unerlaubt anonyme explizite Fotos von ihr auf einer Online-Plattform veröffentlicht hat, die Freundin die Anzeige dann bei der Polizei "zurücknimmt": Was geschieht dann? Es ist praktisch zu einer Einigung der zwei gekommen. Die Polizei hat laut der Frau keine "Beweise", und die Anzeige war laut Ihr eine Überreaktion.

Mit freundlichen Grüßen,
sazh694
Zuletzt geändert von sazh694 am 09.03.2021, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 16:44

Weißt Du, was Dir konkret vorgeworfen wird? Ich glaube, dass das mit den verbreiteten Bildaufnahmen nur ein Nebenaspekt ist, weil das alleine eigentlich nur zivilrechtliche Angelegenheit wäre. Vielleicht geht es nur um üble Nachrede oder sowas, was nach dem Offizialprinzip sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden könnte. Sollte es in diese Richtung gehen, könnte die Freundin eine Privatbeteiligung am Verfahren nach § 67 StPO ausschließen oder zurücknehmen. Sollte das Ermittlungsverfahren mangels Beweise im Sand verlaufen oder sie die Verdachtsmomente nicht bestätigen, könnte es von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. An diese wird es von der Polizei weitergegeben, sobald deren Erhebungen quasi abgeschlossen sind. Wenn die Akte schon dort liegt, obliegt es der StA, wie sie damit weiter verfährt.

Nachsatz:
Nachdem das Mitglied "SK" mir abermals falsche Unterstellungen gemacht hat und ich mich diesmal verunsichern ließ, wurde nun mein ursprünglicher Beitrag wiederhergestellt. Der vermutliche Anwalt dürfte den Unterschied zwischen einem Offizialdelikt und dem Offizialprinzip nicht kennen.
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Zuletzt geändert von alles2 am 16.01.2021, 21:06, insgesamt 3-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

sazh694
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von sazh694 » 04.01.2021, 17:35

Eigentlich genau das.
Aber wie gesagt sie ist heute zur Polizei gefangen und hat gesagt sie will die Anzeige zurücknehmen. Sie hat der Polizei außerdem keine Beweise geschickt, da sie eben das ganze Abbrechen wollte.
Sollte ich mir einen Anwalt holen? Obwohl sie das nicht will?

SK
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von SK » 04.01.2021, 18:07

Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt, kein Offizialdelikt.

Strafbar könnte der Umstand nach §107c StGB sein, obwohl ich hier den Tatbestand mangels "eine längere Zeit hindurch" nicht als verwirklicht ansehe. Dies ist aber ein Offizialdelikt, eine "Anzeige zurücknehmen" ist daher nicht möglich.

Wenn Ihre Freundin Ihre Lebensgefährtin ist, so hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einer allfälligen Hautpverhandlung. Wenn Sie daher in der HV nicht aussagt und man sich gegen die Verlesung Ihrer Aussage ausspricht, hat das Gericht keine Beweise gegen Sie und wird Sie freisprechen müssen.

alles2
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 19:49

Ob Du zum Anwalt gehen solltest, hängt davon ab, was Deine Freundin bei der Polizei erwirkt hat. Gibt es da eine positive Rückmeldung, erübrigt sich das. Wird man auf die StA verweisen oder ist der Fall bereits dort gelandet, würde ich denen die Situation erläutern. Ist von Strafantrag die Rede, kann ein Anwalt dienlich sein.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.01.2021, 21:08, insgesamt 2-mal geändert.
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dru5ki
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von dru5ki » 04.01.2021, 21:26

Erstmal wäre zu klären, was mit "anonyme explizite Fotos" gemeint ist und auf welche Plattform es hochgeladen wurde. Es ist durchaus möglich, dass die Polizei aufgrund eines Offizialdeliktes ermittelt. Je nachdem, welche Infos die Polizei bis dato erhalten hat. Sollte es so sein, kann die Anzeige nicht "zurückgenommen" werden. Bestenfalls kann sie ihre Aussage widerrufen, aber die Ermittlungsarbeit wird/muss de facto weiter gehen. Was die Polizei bzw. die StA dann daraus macht, ist ein anderes Bier.

sazh694
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von sazh694 » 04.01.2021, 22:34

Es handelt sich um Bikinisachen und so, und die Plattform war OnlyFans.

alles2
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 22:57

Wenn das so ist, stellt sich die Frage, was Deine Freundin aus der Geschichte gemacht hat. Sollte man zu der Ansicht gelangen, dass Du ihr nicht das Leben zur Hölle machen wolltest, und sie auch keine Auswirkung auf ihren Lebensbereich durch Deine Aktivitäten bestätigt hat, muss nicht zwangsläufig der Ansatz nach § 107c StGB verfolgt werden.
Wer weiß, ob es nicht sogar in Richtung Computerbetrug bzw. Betrug nach § 146 StGB geht, was vermeintlich weniger tragisch wäre wie der Cybermobbing-Paragraph. Spielt man Dir besonders übel mit, könnte sogar der gewerbsmäßige Betrug noch Thema sein, was dann nicht mehr so lustig wäre. Denn es macht den Anschein, als ob Du die Fotos ohne Einwilligung des Abgelichteten dazu missbraucht hast, um etwas dazuzuverdienen. Sei es durch Identitätsdiebstahl oder einen Fake-Account, was ein zusätzliches Kriterium darstellen könnte. Aber noch wissen wir es nicht. Sollte es tatsächlich in diese Richtung laufen, kann es nicht schaden, wenn man sich eine gute Erklärung dafür einfallen lässt, warum man die Fotos nicht dort hochgeladen hat, wo diese unentgeltlich vernommen hätten werden können. Dann wäre noch die Frage, wie sie davon erfahren hat. Je nachdem könnte der Cybermobbing-Paragraph doch wieder mitspielen. Blöd wäre es irgendwie auch, wenn der Schaden bereits angerichtet ist und die Justiz zu der Ansicht gelangt, die Zeugin würde nicht mehr mitwirken, nachdem ihr die Tragweite ihrer Handlung bewusst geworden ist.

Es wäre irgendwie hilfreich, wenn sich Deine Freundin eine Kopie der Zeugenvernehmung hätte aushändigen lassen. Darum kann man immer bitten. Dann wüsste man auch, was sie wirklich gesagt haben soll.
Ansonsten könntest Du bei der Polizei Akteneinsicht nach § 51 StPO nehmen, um den gegen Dich verwendeten Paragraphen zu entnehmen und ob die bekundete Rücknahme der Anzeige auch irgendwie vermerkt wurde. Im Prinzip kannst Du sogar von jeder Seite nach § 52 StPO per Handy ein Foto anfertigen, sofern dem aus ermittlungstaktischen Gründen nichts entgegenstellt.

Du darfst nicht vergessen, hinter jeder angeblichen Straftat muss auch das Motiv seine Berücksichtigung finden. Und da kann besonders die Staatsanwaltschaft manchmal sehr kreativ sein, was nicht immer auch so von einem Richter gesehen werden muss. Daher stellt sich nicht nur die Frage, was man getan hat ("Foto-Veröffentlichung der Freundin"), sondern welche Absicht man verfolgt hat.
Zuletzt geändert von alles2 am 30.01.2022, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von alles2 » 16.01.2021, 21:39

SK hat geschrieben:
04.01.2021, 18:07
Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt, kein Offizialdelikt.
So langsam zweifle ich an seine anwaltlichen Qualitäten. Oder er scheint es tatsächlich voll auf mich abgesehen zu haben, weil er mir ständig Behauptungen anhängt, die ich nicht geäußert habe. Er soll bitte in seinen Uni-Unterlagen nachlesen, was der Unterschied zwischen einem Offizialdelikt und dem Offizialprinzip ist.

Dankenswerterweise wurde ich soeben über das Missverständnis aufgeklärt. Als ich den Begriff "Offizialprinzip" in den Raum geworfen hatte, haute es "SK" in einen Topf mit dem Wort "Offizialdelikt". Entweder er hat seine Lesebrille liegen lassen oder er hat nichts besseres zu tun, um krampfhaft nach Fehlauskünften meinerseits zu suchen. Ich verstehe es nicht. Schade auch, dass da niemand vorher eingeschritten ist.

Zur Aufklärung:

Als Offizialdelikt (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/O/Seite.991418..html) werden diverse Verbrechen und Vergehen bezeichnet.
Beim Offizialprinzip (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/O/Seite.991222.html) handelt es sich um die Prozessmaxime im Strafverfahren, wonach ein Delikt von den Behörden verfolgt wird. Das Gegenteil davon ist die Dispositionsmaxime, wonach sich der Verlauf eines Verfahrens nach der jeweiligen Partei richtet.
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Hank
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von Hank » 18.01.2021, 03:10

…es gibt neben Offizialdelikten, noch Ermächtigungsdelikte, Antragsdelikte und eben Privatanklagedelikte, die auch in vielen Zivilgesetzen vorkommen (z.B. Urheberrecht), wo das Opfer selber die Anklageschrift zu erstellen und die Beweislast zu tragen hat und nur Richter, Notare und Rechtsanwälte kennen sich bei den Prozessordnungen (StPO, ZPO, IO, EO…) wirklich aus…

SK
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von SK » 18.01.2021, 13:55

alles2 hat geschrieben:
16.01.2021, 21:39
SK hat geschrieben:
04.01.2021, 18:07
Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt, kein Offizialdelikt.
So langsam zweifle ich an seine anwaltlichen Qualitäten. Oder er scheint es tatsächlich voll auf mich abgesehen zu haben, weil er mir ständig Behauptungen anhängt, die ich nicht geäußert habe. Er soll bitte in seinen Uni-Unterlagen nachlesen, was der Unterschied zwischen einem Offizialdelikt und dem Offizialprinzip ist.

Dankenswerterweise wurde ich soeben über das Missverständnis aufgeklärt. Als ich den Begriff "Offizialprinzip" in den Raum geworfen hatte, haute es "SK" in einen Topf mit dem Wort "Offizialdelikt". Entweder er hat seine Lesebrille liegen lassen oder er hat nichts besseres zu tun, um krampfhaft nach Fehlauskünften meinerseits zu suchen. Ich verstehe es nicht. Schade auch, dass da niemand vorher eingeschritten ist.

Zur Aufklärung:

Als Offizialdelikt (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/O/Seite.991418..html) werden diverse Verbrechen und Vergehen bezeichnet.
Beim Offizialprinzip (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/O/Seite.991222.html) handelt es sich um die Prozessmaxime im Strafverfahren, wonach ein Delikt von den Behörden verfolgt wird. Das Gegenteil davon ist die Dispositionsmaxime, wonach sich der Verlauf eines Verfahrens nach der jeweiligen Partei richtet.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf der Suche nach einem Staatsanwalt der bei einem Privatanklagedelikt von Amts wegen ermittelt.

Inwiefern "üble Nachrede nach dem Offizialprinzip strafrechtlich verfolgt werden könnte" entzieht sich ja noch immer meiner Kenntnis, aber vielleicht klären Sie mich auf.

alles2
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Re: Foto-Veröffentlichung der Freundin

Beitrag von alles2 » 19.01.2021, 03:16

Dann entschuldige ich mich für die Fehldeutung und der geäußerten Zweifel gegenüber Deinem Fachwissen, sollte das wirklich so sein, dass sich dann kein Staatsanwalt finden würde. Mir steht gerade trotzdem nicht der Sinn, den Inhalt der entsprechenden Beiträge wieder rückgängig zu machen, solange ich nicht Gewissheit habe, obwohl aufgrund des Ausmaßes dringender Bedarf bestehen würde. Auch weil es sich um eine Randnotiz handelt und sich die eigentliche Geschichte in PNs verlagert hat. Nur die einen sagen so, die anderen so.

Auf Deinen damaligen Hinweis hin, für den ich mich auch bedankt hatte, folgte eine an Dich gerichtet Frage, die von Dir jedoch unbehandelt blieb. Einige Zeit später hatte das wer anderer übernommen, dem ich daher mehr Glauben schenkte. Bei Gelegenheit beschäftige ich mich mal mit der Materie, weil ich das verursachte Missverständnis von meiner Seite her vermute. Ich hatte den Begriff "Offizialprinzip" in einem anderen Zusammenhang verwendet, als es die eigentliche Bedeutung hergeben würde. Sinngemäß, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv sein würde, sobald ein Fall bei denen einlangt. Also nach dem Prinzip, als würde es sich um ein Offizialdelikt handeln. Daher gut möglich, dass ich den Begriff falsch angewendet habe.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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