Wohnsitz Anmeldung

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Anton2
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Wohnsitz Anmeldung

Beitrag von Anton2 » 10.01.2021, 19:49

Hallo liebes Forum!

Ich habe zusätzlich zu meinem Hauptwohnsitz mir eine Eigentumswohnung gekauft.

Bevor ich diese nutze, möchte ich diese in Eigenregie etwas renovieren und einrichten. Erst wenn ich mit allem fertig bin, möchte ich dort auch als Nebenwohnsitz wohnen.

Meine Frage wäre jetzt, ab wann bin ich verpflichtet, mir dort den Nebenwohnsitz anzumelden? Ab Übergabe?

Sind damit dann irgendwelche Pflichten verbunden? Muss ich beispielsweise ab Übergabe Grundsteuer zahlen oder erst an Wohnsitzanmeldung?

Wie sieht es mit sonstigen Gebühren aus? Ab wann muss ich diese bezahlen (wie z.B. Müllgebühren, Wassergebühren)?

Danke und gutes neues Jahr wünscht

Anton



alles2
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Re: Wohnsitz Anmeldung

Beitrag von alles2 » 10.01.2021, 23:11

Es hätte sicherlich niemand was dagegen gehabt, wenn Du die Frage bzgl. Melderecht in Deinem früheren Thread untergebracht hättest:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15332

Dennoch, erst wenn Du in der Unterkunft wohnst und schläfst, kannst Du über eine Anmeldung entsprechend der melderechtlichen Bestimmung des § 1 Abs.6 MeldeG (Meldegesetz) nachdenken. Sollte es vorkommen, dass Du Dich dort auch mal mindestens 3 Tage aufhältst, solltest Du der Anmeldepflicht nach § 3 Abs.1 MeldeG nachkommen, um Dich wegen jeder längeren Phase wegen § 2 Abs.1 MeldeG ständig ab- und anmelden zu müssen. Nimmt man es nicht so genau, können Strafen nach § 22 Abs.1 MeldeG drohen. Das nur zur Sensibilisierung.
Wie Du merkst, ist der Übergabezeitpunkt und das Eigentumsverhältnis an einer Wohnung melderechtlich irrelevant, außer man würde dafür irgendeine Förderung bekommen.

Es ist schwer zu sagen, welche Kosten noch auf Dich zukommen, weil wir nicht wissen, wie der Erwerb über die Bühne gegangen ist und welchen Part ein Anwalt oder Notar übernimmt. Du musst eben darauf achten, dass laut § 10 (1) GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) die Grunderwerbssteuer, welche selbst berechnet werden kann, bis samt eingereichter Abgabenerklärung zum 15. des übernächsten Monates beim Finanzamt beglichen wird und Du ins Grundbuch eingetragen bist.

Das mit der Grundsteuer und den Gebühren für Wasser und Müll geht für gewöhnlich über den Hausverwalter entsprechend § 18 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), von dem man die Höhe auch aus der (halb)jährlichen Betriebskostenabrechnung entnehmen kann und an dem üblicherweise monatlich die Betriebskosten zu zahlen sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Anton2
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Re: Wohnsitz Anmeldung

Beitrag von Anton2 » 11.01.2021, 08:11

alles2 hat geschrieben:
10.01.2021, 23:11
Es hätte sicherlich niemand was dagegen gehabt, wenn Du die Frage bzgl. Melderecht in Deinem früheren Thread untergebracht hättest:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15332
Entschuldige, das habe ich vergessen, dass ich da damals schon was gefragt habe.

alles2 hat geschrieben:
10.01.2021, 23:11

Es ist schwer zu sagen, welche Kosten noch auf Dich zukommen, weil wir nicht wissen, wie der Erwerb über die Bühne gegangen ist und welchen Part ein Anwalt oder Notar übernimmt. Du musst eben darauf achten, dass laut § 10 (1) GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) die Grunderwerbssteuer, welche selbst berechnet werden kann, bis samt eingereichter Abgabenerklärung zum 15. des übernächsten Monates beim Finanzamt beglichen wird und Du ins Grundbuch eingetragen bist.
Die Abwicklung erfolgte über einen Notar. Dieser hat die Grunderwerbssteuer samt Eintragungsgebühr erhalten und an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt laut Notar nach der Überweisung des Kaufpreises. Die Bestätigung vom Gericht über die erfolgte Grundbuchseintragung kann aber laut Auskunft vom Notar ein paar Monate dauern.

Die Wohnung wurde von Privat an Privat verkauft.

alles2
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Re: Wohnsitz Anmeldung

Beitrag von alles2 » 11.01.2021, 11:28

Musst Du auch nicht dafür entschuldigen. Das wollte ich nur als Hinweis angemerkt haben!

Wenn das alles eh schon ordnungsgemäß über den Notar läuft, wovon auszugehen war, musst Du Dir keine weiteren Sorgen mehr machen. Er würde schon an Dich herantreten, wenn irgendwas anfallen sollte.

Auch alles andere ist ein Selbstläufer, da Du dann Post von der Gemeinde oder dem Hausverwalter bekommen würdest. Wenn auch Letzterer eingeweiht ist, brauchst Du Dir bezüglich Deiner Fragen nur noch um die etwaige Anmeldung des Wohnsitzes den Kopf zerbrechen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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