Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

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Simi_
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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Beitrag von Simi_ » 07.01.2021, 16:19

Hallo zusammen! :D

Ich hätte eine Frage bezüglich des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, und zwar:
Es handelt sich dabei ja um einen subsidiären Anspruch. Hat man Zb gegenüber eInem anderen Vertragspartner einen deckungsgleichen Anspruch, dann kommt der Schutzwirkungsvertrag nicht zum Zug.

Was ist aber, wenn man einen deckungsgleichen Anspruch gehabt hätte, diesen aber nicht mehr geltend machen kann? Steht dann der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter trotzdem zu, oder nicht?

Danke schon einmal im Voraus!



alles2
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Re: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Beitrag von alles2 » 07.01.2021, 17:03

Das klingt wie eine theoretischen Frage zu VSD. Oder, wie es jemand damals treffend genannt hatte, eine "(Haus-)Aufgabe".
Daher auch von mir zur Lösung ein paar Schlagwörter samt Judikatur-Link:

Schutzwirkung zugunsten Dritter

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20080707_OGH0002_0060OB00060_08D0000_000&IncludeSelf=True
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Simi_
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Re: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Beitrag von Simi_ » 07.01.2021, 18:10

Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

Ich habe mir den Inhalt des Links gut angesehen.

Ich frage, da diverse Lehrbücher den VSD zwar behandeln, aber nicht darauf eingehen, wie man nun vorgeht, wenn man beispielsweise einen deckungsgleichen vertraglichen Anspruch gegenüber jemandem nun nicht mehr geltend machen kann, zb wegen Verjährung oder Nichtausübung seines Rechts.
Ob der VSD nun anzuwenden ist oder nicht, das erschließt sich mir leider noch nicht.

Welchen Ansatz könnte man hier vertreten?

alles2
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Re: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Beitrag von alles2 » 07.01.2021, 19:38

Also handelt es um eine Frage aus Neugier. Denn wenn es um eine gesuchte Antwort nach dem potentiellen Mund eines Professors oder Lehrbuch ginge, kann ich da nicht mithalten und da wärst Du bei einem Mitglied mit anwaltlichen Background besser bedient. Einer von ihnen hatte mal generell auf eine Community für Studenten verwiesen. Leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr aufspüren.

Eigentlich sollte man meinen, dass die Sachlage klar ist. Kann man sich auf einen eigenen Vertrag nicht mehr berufen und läuft im Hintergrund ein anderes, gäbe es nach meinem laienhaften Dafürhalten keine Einwände, diesen sehr wohl geltend zu machen, sofern der rechtliche Anspruch gedeckt ist (Stichwort Naheverhältnis). Dieser Ansatz ist aber nur aus dem persönlichen Hausverstand entsprungen. Was lässt Dich denn daran zweifeln, dass dem so sein könnte?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Simi_
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Re: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Beitrag von Simi_ » 08.01.2021, 16:06

Ich werde weiterhin die Augen nach Antworten offen lassen, danke für den Input! :D

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