Vielleicht weiss jemand genaueres darüber:
Die Frage gilt für Pensionen bei der PVA:
Ist es möglich, dass man bei einem zu spät eingereichten Pensionsantrag eine Nachzahlung der Pension beantragen kann?
Und wenn ja, über welche Zeitdauer ist es schliesslich möglich sich Pension noch nachzahlen zu lassen?
Herzlichen Dank an jeden Informanten!
Rückwirkende Pensionsleistungen
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 14.08.2016, 02:03
- Wohnort: Salzburg
Re: Rückwirkende Pensionsleistungen
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionshoehe/Ohne_Antrag_keine_Pension.html
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Rückwirkende Pensionsleistungen
Ein sehr guter Artikel, wo man für weitere Auskünfte auch die Kontaktdaten findet.
Die pensionsauszahlende Stelle beruft sich nämlich auf § 223 Abs.2 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).
Daher ist zu beachten, dass einem die Alterspension nicht mal mit dem Tag der Antragstellung zugesprochen wird, sondern erst mit dem nächsten Monatsersten. Und gibt man den Antrag an einem Monatsersten ab, gibt es den Pensionsbezug erst ab den nächsten Monat. Nicht einmal da gäbe es eine nachträgliche oder rückwirkende Auszahlung. Daher ist der Rat zwar gut, dass der Antrag einige Monate vor der beabsichtigten Pensionierung gestellt werden sollte, theoretisch dürfte spätestens ein Tag davor auch genügen, da man sonst um maximal einen ganzen Monat Versicherungsleistung "umfällt".
Die pensionsauszahlende Stelle beruft sich nämlich auf § 223 Abs.2 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).
Daher ist zu beachten, dass einem die Alterspension nicht mal mit dem Tag der Antragstellung zugesprochen wird, sondern erst mit dem nächsten Monatsersten. Und gibt man den Antrag an einem Monatsersten ab, gibt es den Pensionsbezug erst ab den nächsten Monat. Nicht einmal da gäbe es eine nachträgliche oder rückwirkende Auszahlung. Daher ist der Rat zwar gut, dass der Antrag einige Monate vor der beabsichtigten Pensionierung gestellt werden sollte, theoretisch dürfte spätestens ein Tag davor auch genügen, da man sonst um maximal einen ganzen Monat Versicherungsleistung "umfällt".
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 14.08.2016, 02:03
- Wohnort: Salzburg
Re: Rückwirkende Pensionsleistungen
Vielen Dank für die Antworten. Das hast zu mehr Klarheit geführt!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 191 Gäste