Brennwertgerät, falsches Rohr montiert

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Katze2
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Brennwertgerät, falsches Rohr montiert

Beitrag von Katze2 » 25.12.2020, 22:44

Hallo!
Ich habe vor ca. 10 Jahren eine neue Heizung in der Wohnung machen lassen, ein modernes Brennwertgerät.
Bei der letzten Kontrolle des Gerätes sagte der Prüfer, daß der Installateur ein Kupferrohr für die Kondensatleitung verwendet hat und dort montiert man normalerweise kein Kupferrohr hin.
Das Kondensatwasser ist sehr "sauer" und greift das Kupfer an.
Es gibt auch schon einen Schaden, das Rohr ist porös, bekommt einen größeren Längs-Riss und der Boden dort ist schon ganz grün.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht, das ist unter Installateuren und Rauchfangkehrern wohl bekannt. Es gibt unzählige Artikel darüber. Kupfer ist als Kondensatleitung nicht geeignet.

Ich hätte das sofort beanstandet, wenn ich das damals gewusst hätte.
Natürlich vertraut man dem Fachmann, daß der die richtigen Materialien nimmt.

Es sind leider schon ca. 10 Jahre seit der Inbetriebnahme des Brennwertgerätes vergangen und es hat mir jetzt der betreffende Installateur einen sehr teuren KoVo gesendet: 600 Euro
Das ist schon sehr viel!
Habe ich eine Chance, daß er mir das Rohr gratis austauschen muss?
Es war ja sein Fehler.
Eventuell nur gegen Fahrtspesen und Materialkosten?
Arbeitszeit ist ca. 1 h, man muss nichts stemmen und Material ist weniger als 50 Euro.

Ich habe bei der Innung angerufen, dort wurde ich auf Sachverständige verwiesen.
Das will ich mir ehrlichgesagt sparen, denn das zahlt sich nur aus, wenn ich den Installateur klage und das will ich nicht.

Sorry für den langen Text!

Die konkrete Frage ist: Kann ich von ihm verlangen, daß er das Rohr kostenfrei (bzw. mit minimalen Kosten) austauscht?



alles2
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Re: Brennwertgerät, falsches Rohr montiert

Beitrag von alles2 » 26.12.2020, 01:40

Prinzipiell gäbe es mehrere Möglichkeiten. Daher würde mich interessieren, ob Du noch im Besitz der Montageanleitung für den Kessel bist bzw. es noch im Internet herunterladbar oder beim Hersteller anforderbar ist. Auch von Bedeutung wäre, ob der damalige Installateur von dieser Gefahr wusste und sich deshalb für die Variante mit der Neutralisationsanlage entschieden hat. Und bitte, bevor Du da jemand ranlässt, unbedingt entsprechende Beweise sichern!

Ich hatte auch mal so einen Fall, wobei ich mich nicht mehr an den Hersteller erinnern kann, über den die Kommunikation nur auf englisch erfolgte.
Nachdem auch damals entsprechend § 933 (1) ABGB die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren abgelaufen war und keine längere Gewährleistung vereinbart wurde, blieb abgesehen von möglichen Kulanzlösungen seitens des Monteurs oder Herstellers nur der Gang zum Gericht wegen etwaiger Schadensersatzansprüchen nach § 933a (1) ABGB. Dafür beginnt die Frist von 3 Jahren (kurze Verjährungsfrist) ab Kenntnis des Werkmangels und der Beklagte müsste bei einer gerichtlichen Niederlage üblicherweise für sämtliche Aufwendungen aufkommen (Gerichts- und Sachverständigenkosten usw.). Mangelfolgeschäden wie etwa der grüne Boden können da auch geltend gemacht werden. Zu diesen allgemeinen Optionen findest Du ausführliche Informationen bei der WKO:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewaehrleistung_Schadenersatz.html

Entsprechend § 933a (2) ABGB kannst Du beim Installateur mit einer Mängelrüge (schriftlich mit Nachweis) vorstellig werden und ihm die Gelegenheit geben, den nunmehrigen Schaden in angemessener Frist auf eigene Kosten zu beheben. Ansonsten würdest Du ein anderes Unternehmen, dessen Kostenvorschlag 650 Euro beträgt, beauftragen und Du ihn auf Schadensersatz in Höhe der Rechnung zu verklagen gedenkst.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob es sich bei dem ersten "KoVo" um einen marktüblichen Richtsatz handelt, kann die Einholung eines zweiten von einem gewerblich befugten Unternehmen nicht schaden. Nicht dass dann bei einem eventuellen Verfahren über die Höhe der Reparaturkosten zwischen den Parteien gestritten werden muss oder der Richter zur Ansicht kommen könnte, dass die obsiegende Seite selbst in irgendeiner Form für die inäquivalente Leistungen aufkommen soll.

Das Schreiben an den Auftragnehmer könnte ungefähr so aussehen, wobei selbstverständlich einige Anpassungen vorzunehmen wären:

https://www.arbeiterkammer.at/infopool/Musterbrief_Reklamation_Baumaengel.doc

Für jene Mitleser, die ein ähnliches Problem haben, aber die Gewährleistung noch greift, würde das helfen:

https://www.arbeiterkammer.at/infopool/Musterbrief_Gewaehrleistung.doc

Und für den Fall, dass die Rechnungshöhe eine eklatante Abweichung vom "KoVo" aufweist, kann das hier nicht schaden (weil mir gerade danach ist):

https://www.arbeiterkammer.at/infopool/Musterbrief_Ueberschreitung_Kostenvoranschlag.doc

Bei uns lief das alles ein wenig anders ab und dabei komme ich auf die Installationsanleitung zurück. Wir gingen zum Amtstag des Gerichts im Sprengel des Auftraggebers und da hatte der Richter tatsächlich gemeint, der Monteur sei nach der Anleitung gegangen und es sei keine Verletzung des § 9a KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zu konstatieren. Wir sollten das dem Hersteller berichten, der tatsächlich ein Einsehen hatte.
Falls bei Deinem Gerät sehr wohl darauf hingewiesen wird, dass für die Kondensatleitung keine Kupferrohre einzusetzen sind, und zeigt sich der Installateur nicht kooperativ, bräuchte es nicht mal einen Sachverständigen, um einen Richter von diesem Mangel zu überzeugen. Wurde damals allerdings eine Neutralisationsanlage eingebaut, wäre die Sache weniger eindeutig. Für Schadensersatzansprüche gilt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren. Allerdings muss der Auftraggeber laut § 933a (3) ABGB nur innerhalb der ersten 10 Jahre beweisen, dass fachgerecht vorgegangen wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Katze2
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Re: Brennwertgerät, falsches Rohr montiert

Beitrag von Katze2 » 27.12.2020, 11:33

Hallo Alles2!
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Ich mache mich gleich auf die Suche nach einer Installationsanleitung!
LG Katze2

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