Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
SiSu
Beiträge: 1
Registriert: 04.12.2020, 14:51

Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von SiSu » 04.12.2020, 15:37

Hallo ich hätte mal eine Frage. Zählt es zur Kindeswohlgefärdung wenn minderjährige Kinder 6-8 Stunden durchgehend mit einem Mund Nasen Schutz in der Klasse sitzen müssen? Ich fürchte um das gesundheitliche Wohl meines Kindes dadurch!! Bin ich dann verpflichtet mein Kind in die Schule zu schicken??



schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von schanzenpeter » 04.12.2020, 19:25

Es ist keinesfalls vorgesehen, dass SchülerInnen stundenlang Masken tragen.
Auszug aus COVID-19Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien für Gesundheits- und Bildungsbehörden:

Verwendung von MNS! Die Schulleitung kann für Teile einer Unterrichtsstunde für bestimmte Schülerinnen und Schüler, Gruppen oder Klassen, Unterrichtsräume und Unterrichtssituationen das Tragen einen MNS anordnen bzw. alle Lehrpersonen der Schule zu dieser Anordnung ermächtigen. Der MNS kann nur zeitlich begrenzt angeordnet werden.

Hier der Link zum gesamten Text:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#01

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von alles2 » 05.12.2020, 02:37

Eigentlich wollte ich zu dieser Diskussion nichts beitragen, weil es eh schon zuhauf in den sozialen Netzwerken stattfindet und ich es für völlig sinnbefreit halte. Aber nachdem hier nun mehr Verwirrung statt Klarheit geschaffen wurde, möchte ich doch noch einschreiten.

Dem Fragesteller geht es um die geplanten Lockerungsschritte ab dem 7.12.2020. Da hilft der Link des Bundesministeriums mit Stand vom 22.10.2020 auch nicht wirklich weiter, weil zwischenzeitlich neue Maßnahmen beschlossen wurden. Daher ist man eher hier besser aufgehoben:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Dort ist zu entnehmen, dass die Mund-Nasenschutz-Pflicht nicht für Minderjährige vorgesehen ist, sondern für Kinder ab 10 Jahren. Soweit ich weiß, galt laut COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) ab 16.11.2020 (harter Lockdown) diese Pflicht für Kinder ab 6 Jahre (am 2.12.2020 gilt es laut Bundeskanzler in anderen Ländern wie Frankreich und Deutschland noch immer).

Ich verstehe die Aufregung im Verhältnis einige wenige besorgter Eltern sowieso nicht. Zuerst war der Aufschrei groß (auch seitens gewisser Parteien wie NEOS und SPÖ), dass der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden soll, weil die Eltern im zweiten Lockdown mit der Situation zuhause gerne mal überfordert sind und sich die Kinder oft in der Schule besser aufgehoben fühlen, und dann so eine unnötige Debatte. Nun haben sie das, was sie wollten. Da ist die Maske das gefundene Haar in der Suppe. Ich hoffe, man braucht niemand mehr über die Sinnhaftigkeit dessen aufklären. Es geht nicht nur darum, sich zu schützen, sondern auch das eigene Umfeld. Aber Egoisten dürfte das wohl weniger interessieren.

In anderen Ländern tragen Kinder verschiedenster Altersgruppen schon seit dem heurigen Schulbeginn ständig Masken. Da haben wie uns noch vergleichsweise zurückgehalten. Und trotzdem dürfte der Widerstand einer gewissen Minderheit rein gar nichts gebracht haben, weil dort der Zustand bis heute unverändert geblieben ist und das Argument der Kindeswohlgefährdung nicht greift. Solange es noch immer keine Studie über die gesundheitliche Bedenklichkeit von stundenlangem Masken-Tragen und die überwiegende Mehrheit der Pädiater keine konträre Meinung vertreten, sind die aktuelle Maßnahme im Schulbetrieb hinzunehmen. Wenn das Kind zur COVID-19-Risikogruppe gehört oder im selben Haushalt wie jemand dieser Risikogruppe lebt oder kann man beispielsweise wegen einem körperlichen oder psychischen Leiden einen ärztlichen Attest vorlegen, kann man ohnehin vom Unterricht freigestellt werden.

Alles in allem bleibt, was der Bundeskanzler am oben genannten Tag ehrlich ausgesprochen hat:
"Wenn Schulen nicht offen sind, ist es nicht recht. Wenn Schulen offen sind und Maske getragen werden muss, ist es nicht recht. Ich kann die Pandemie nicht wegzaubern. Wenn wir die Schulen öffnen wollen, trotz hoher Infektionszahlen, mitten in einer Pandemie, dann ist die einzige Möglichkeit, dass wir auf die Maske setzen. [...] Dass die Kinder ab 10 eine Maske tragen, ist eine Zumutung. Ist eine Belastung. Nur die Alternative sind geschlossene Schulen."
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von schanzenpeter » 06.12.2020, 19:21

Die entsprechende Schulverordnung (COVID-19-Schulver-ordnung2020/21 (C-SchVO 2021/21) ) halte ich doch für aussagekräftiger, als Informationen aus dem Sozialministeriums.
COVID-19-Schulver-ordnung2020/21 (C-SchVO 2021/21) - tritt in Kraft ab 7. Dezember 2020.
§ 9 Abs. 5 & § 23 C-SchVO 2020/21: Auszug:
In Volks-und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen-und Gruppenräume. Die Schulleitung oder die Schulbehörde kann jedoch in Bezirken mit hohem Infektionsgeschehen vorübergehend das Tragen eines MNS anordnen.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von alles2 » 06.12.2020, 21:09

Ähm, Einsicht sieht anders aus. Ich darf erinnern, Du hattest auf die Frage, ob "minderjährige Kinder 6-8 Stunden durchgehend mit einem Mund Nasen Schutz in der Klasse sitzen müssen", selbst geschrieben:
Es ist keinesfalls vorgesehen, dass SchülerInnen stundenlang Masken tragen.
[...]
Der MNS kann nur zeitlich begrenzt angeordnet werden.
Dabei hattest Du selbst an ein Bundesministerium verwiesen und Dich auf veraltete Informationen gestützt, obwohl sich der Fragesteller auf die geplante Lockerungsmaßnahmen bezog. Ich habe auch nichts anderes gemacht, als auf die Information eines Bundesministeriums zu verweisen. Nun kommst Du mit der COVID-19-Schulverordnung (C-SchVO 2020/21) daher und widersprichst Dir dabei selbst.

Davon abgesehen weiß ich gar nicht, was da aussagekräftiger sein soll, außer dass vielleicht bewusst vom eigentlichen Thema abgelenkt werden soll. Während es dem hiesigen Elternteil um das stundenlange Sitzen in der Klasse geht, zitierst Du etwas betreffend "Volks- und Sonderschulen". Dabei war ich es, der darauf hingewiesen hatte, dass die Mund-Nasenschutzpflicht für Kinder ab 10 Jahren gilt, während Du es auf alle Schulkinder bezogen hast. In diesem Alter besuchen sie üblicherweise die Mittelschule oder Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule und nicht die von Dir genannte Volks- oder Sonderschule. Das ist auch mitunter die Idee der Regierung dahinter. Ab dem 9. Schuljahr könnte es hingegen etwas komplizierter werden. Zitat ORF:
Auch in der Sekundarstufe I (Gymnasiumunterstufe und Mittelschule) wird es laut „Kurier“ wieder Präsenzunterricht geben, zu gestaffelten Beginnzeiten. Für Schülerinnen und Schüler soll auch während des Unterrichts eine Maskenpflicht gelten.In der Oberstufe dürfte es auf eine Mischung aus Präsenzunterricht und Distance-Learning hinauslaufen. Die fünften und Maturaklassen sollen laut „Kurier“ wieder an die Schulen geholt werden, wie in der Unterstufe mit Maskenpflicht und gestaffelten Startzeiten. Für die sechsten und siebenten Klassen bleiben Distance-Learning und Homeschooling aufrecht.
Und am 2.12.2020 gab es im "ZIB 2" zwischen dem Bundeskanzler und Moderator folgenden Dialog:

Moderator:
In der Unterstufe müssen alle Kinder und überhaupt alle Lehrer ab Montag während des ganzen Schultags Masken tragen. Die Kinder auch in den Pausen und in der Nachmittagsbetreuung. Die Elternvereine sind empört. Ich weiß nicht, ob sie schon einmal den ganzen Tag mit einer Maske gearbeitet haben. Ich fands extrem unangenehm. Halten sie das wirklich bei 10-, 11-jährigen Kindern für zumutbar?
Bundeskanzler:
Herr Wolf, ich halte es nicht für positiv. Jedes Mal, wenn ich eine Maske tragen muss, stört es mich genauso und empfinde es belastend. Ich stelle mir das in der Schule für eine große Herausforderung vor. Sie können auch kritisieren, dass es so ist. Wenn sie dann zwei Wochen kritisieren, warum die Ansteckungszahlen so hoch sind, naja, dann beißt sich irgendwann die Katze in den Schwanz.

Also keine Abweichung von dem, was hier anfangs von meiner Seite kam. Kein Wunder, wenn man dem Bundeskanzler vorher aufmerksam zugehört hat, und deshalb weiß, was die Eltern bedrückt. Du hingegen könntest selbst nicht mehr zu Deinem Anfangsbeitrag stehen ("Es ist keinesfalls vorgesehen, dass SchülerInnen stundenlang Masken tragen"). Zumindest konntest Du es nicht bekräftigen bzw. bist Du nicht mehr weiter darauf eingegangen.
Ich vermute, dieses Thema driftet immer mehr an Dir vorbei. Daher hätte ich es für vorteilhaft empfunden, wenn man sich auch mal Missverständnisse eingestehen könnte, anstatt belehrend anzutanzen, um etwas zu deplatzieren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Sunshine5020
Beiträge: 1
Registriert: 07.12.2020, 13:50

Haftung bei Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von Sunshine5020 » 07.12.2020, 13:56

Ich hätte eine Frage bezüglich verpflichtendem MNS während des gesamten Unterrichts? Wer haftet wenn ein Schüler durch das Tragen des MNS (CO2-Rückatmung etc) zu Schaden kommt? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bildungsminister oder die Bildungsdirektion haften. Haftet dann der Lehrer???

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kindeswohl wegen Mund Nasen Schutz in der Schule

Beitrag von alles2 » 07.12.2020, 14:49

Ich hoffe, Du hast Dich nicht wegen der gestrigen Covidioten-Sendung auf ServusTV zu dieser Frage hinreißen lassen. Hast Du Dir mal überlegt, wer haftet, wenn es keine restriktiven Maßnahmen geben würde und dadurch andere zu Tode kommen? Genau, auch nicht die von Dir genannten Instanzen.

Dieses "Was wäre wenn" bringt jetzt wirklich niemanden was. Wir sollten danach trachten, die Pandemie in den Griff zu bekommen anstatt sich darüber den Kopf zu zerbrechen, ob in einem tendenziell unwahrscheinlichen Fall (laut diverser Studien, Kinderärzten und Lungenärzten) ein Schüler wegen Kohlendioxidvergiftung verletzt werden könnte.

Wenn es wirklich zu so einem Fall gekommen ist und man einen Arzt ausmachen kann, der trotz berechtigter Bedenken einen Attest für eine Masken-Befreiung partout nicht ausstellen wollte, könnte man mit eventueller Hilfe der Patientenanwaltschaft den Arzt klagen. Aber ohne konkrete Vorfälle ist es einfach nicht der Mühe wert, darüber zu schwadronieren. Eine geeignete Anlaufstelle wäre ohnehin der Elternverein, an den sich auch andere besorgte Eltern wenden (auf "DIE LANDESVERBÄNDE" klicken):

https://www.elternverein.at/

Aber die haben gerade andere Sorgen als Körperverletzung und Schadensersatz. Ja, die Maskenpflicht für die meisten Schulkinder im Unterricht hat für einige Diskussionen gesorgt und einen tiefen Graben zwischen den Elternvertretern aufgebrochen. Während die einen Masken als Gefahr betrachten und zum Widerstand aufrufen, sehen es die anderen als einziges Mittel, um die Kinder in den Schulden zu halten. Die Elternvereine in den Pflichtschulen machen jetzt dagegen mobil und rufen im Facebook zum Unterzeichnen einer Petition gegen verpflichtende Masken im Unterricht auf. Der Landesverband der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen meines Bundeslandes hält fest, dass man grundsätzlich keine Maskenverweigerer sind. Denn es ist wichtig, dass Masken aufgesetzt werden, aber es müsse möglich sein, die einzelnen Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. In der Schule ist es nämlich so, dass die Maske den Unterricht deutlich erschwert. Sie führe zu rascherer Ermüdung, schlechterer Konzentration und die fehlende Mimik erschwere deutlich die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern. Also weit weg von dem, was hier für Horrorszenarien gebracht werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Kinder im Extremfall bis zu 8 Stunden lang Masken tragen müssten. Der Zusammenschluss der Elternvereine der mittleren und höheren Schulen, der auch für die AHS-Unterstufen zuständig ist, sieht die Sache dagegen ganz anders. Man ist für offene Schulen unter Wahrung aller medizinischen Sicherungsmaßnahmen. Dazu ist der zu zahlende Preis ein hoher, indem die Kinder teilweise Masken tragen müssen.
Die Elternvertretungen sind also tief gespalten. Für die Bildungsdirektion stellt sich die Masken-Frage aber gar nicht. Denn es gibt eindeutige Vorgaben des Ministeriums, das heißt, die gesetzliche Grundlage, dass ab der 5. Schulstufe Maskenpflicht an den Schulen herrscht, und daran hat man sich zu halten.
Eltern, die sich Sorgen um das Wohlbefinden ihrer Kinder machen, will man die Angst nehmen, indem Maskenpausen eingelegt werden, also dass man ein- oder zweimal am Vormittag rausgeht und mal durchschnauft, oder dass man es eben beim Durchlüften darf und dass man auf Kinder schaut, die vielleicht Probleme haben.
Stellt man einem Mediziner nach Sinn und Unsinn von Masken in Schulen, ist die Antwort eindeutig, wonach es ein zweifellos unangenehmer Kompromiss sei, aber in Hinblick auf den Bildungserfolg besser als ausschließlicher Fernunterricht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 55 Gäste