gestohlener Safeinhalt Haftung

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Nes
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gestohlener Safeinhalt Haftung

Beitrag von Nes » 03.12.2020, 00:09

da ja letztens in den Nachrichten sowas vorgekommen sein soll, wie kann man. und ob, beweisen muß was und wie viel im Safe war falls es gestohlen worden ist? Ich glaub Bargeld war bis 4000 euro versichert durch die Bank. Was ist wenn man mehr hatte, was weniger? wie sieht es mit Wertgegenständen aus?

muß man Beweisfotos machen ich meine man kann ja nicht täglich fotografieren was sich aktuell im Safe befindet. Wie soll man das überhaupt machen mit echtem Datum und Zeitangabe so ein Foto? bei wem liegt die Beweislast bei einer Haushaltsversicherung und bei der aufgebrochenen Bank...?



alles2
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Re: gestohlener Safeinhalt Haftung

Beitrag von alles2 » 03.12.2020, 02:30

Sowohl bei Banksafes als auch bei der Haushaltsversicherung wäre man gut beraten, ein Verzeichnis über die Wertgegenstände (im Idealfall mit Fotos und Rechnungen) führen, um ewige Diskussionen im Beweisverfahren möglichst zu entgehen. Datum und Zeitangaben braucht es keine, wenn Du ohnehin weißt, was zuletzt im Safe war. Wenn sämtliche Wertgegenstände gut dokumentiert sind, sind eben die Belege der letzten verwahrten Gegenstände vorzubringen, und nicht die jener Gegenstände, die es nicht mehr gibt oder woanders aufbewahrt werden. Beweisen musst Du das nicht extra, sondern meist erst dann, wenn es um die Beurteilung des Verschuldensgrades geht. So eine Situation tritt gerne ein, wenn es keine Einbruchsspuren gibt.

Je nach Aufbewahrungsort und Einbruchsart können die Versicherungsbedingungen des Haushalts verschiedenste Deckungen und Wertgrenzen vorsehen. Möchte man eine höhere Deckung, fällt die Versicherungsprämie höher aus. Nicht anders ist es bei den Banksafes. Für die zahlt man pro Jahr um die 50 bis 70 Euro. Dementsprechend kann die Haftung nur im geringeren Bereich liegen (etwa 3000 bis 4000 Euro). Für eine höhere Haftungssumme braucht es eben eine Zusatzversicherung. Zahlt man das 3- oder 4-fache mehr, kann diese beispielsweise 100.000 Euro betragen. Freilich steht einem diese Summe nicht zu, wenn sich im Schließfach nur Gegenstände geringeren Wertes befanden. Wie Du richtig anführst, steht vor den Summen daher gerne der Begriff "bis". Liegt der Wert (konkret Zeitwert) unter den Haftungssumme, ist maximal der Wert der Gegenstände (Bargeld, Schmuck, ...) gedeckt. Übersteigt der Wert die Haftungssumme, zieht man den kürzeren.

Daher muss jeder für sich entscheiden, ob er lieber ein Sparstrumpf oder Tresor/Geldschrank (für sichere Exemplare muss man dementsprechend tiefer in die Tasche greifen) zuhause hat, oder er sein Vertrauen einem Bankschließfach gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: gestohlener Safeinhalt Haftung

Beitrag von alles2 » 03.12.2020, 13:14

Das ist ja die erwähnte Zusatzversicherung, die die Bank anbieten kann.
Der Fragesteller hat sich nicht als Betroffener gemeldet, sondern aufgrund der medialen Berichterstattung, die ihn nun verunsichert haben könnte.
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Nes
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Re: gestohlener Safeinhalt Haftung

Beitrag von Nes » 06.12.2020, 16:32

Hallo danke. Wie sieht es mit Bargeld aus? Da kann ja jeder sagen er hätte 4000 € im Safe gehabt. Danke lg

alles2
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Re: gestohlener Safeinhalt Haftung

Beitrag von alles2 » 06.12.2020, 16:45

Das macht keinen Unterschied. Auch beim Schmuck kann jeder behaupten, dass gewisse Stücke drin waren, obwohl diese längst vorher schon wieder entnommen wurden.

Übrigens, mein zweiter Beitrag bezieht sich auf einen Einwand eines früheren Mitgliedes, dessen Postings zwischenzeitlich allesamt aus dem Forum entfernt wurden.
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