Vermieten nach ABGB

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Alberta
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Vermieten nach ABGB

Beitrag von Alberta » 27.11.2020, 09:12

Hallo!
Ich bin neu hier, bin Erst-Vermieterin u nach 6 Wo häufen sich schon die Probleme.
Habe vorerst eine komische? Grundsatzfrage, die mir erst nach Vertragsabschluß bewußt wurde u. die ich mit googel nicht lösen kann:
Ich vermiete nach ABGB - heißt das, dass das MRG überhaupt nicht gilt - oder bezieht sich ABGB nur auf die Befristungs-und Kündigungsmöglichkeiten und sonst gilt MRG?
Kann mir jemand ein Buch dazu empfehlen (also bzgl Vermieten nach ABGB)
DANKE!!!



AgegenB
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von AgegenB » 27.11.2020, 11:25

Hallo :)

Also ich hätte das so verstanden, dass du nach dem ABGB vermietest, weil das MRG ein Nebengesetz des ABGB ist. Demnach kommt Jedenfalls das ABGB zur Anwendung bzw das MRG parallel.

Lg

alles2
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 12:11

Je nachdem, um was für ein Mietobjekt es sich handelt, können verschiedene Arten von Verträge zu Stande kommen. Bei solchen Dingen ist man bei der Arbeiterkammer immer gut aufgehoben:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Anwendungsbereiche_des_Mietrechtsgesetzes.html

Solltest Du weitere Infos benötigen, kann man sich mit dem dortigen Mietrechtsexperten verbinden lassen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

lexlegis
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von lexlegis » 27.11.2020, 12:14

Das ABGB gilt in Österreich für alle Mietverträge. Dessen Normen können jedoch (sofern nicht anders bestimmt) vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden (Gestaltungsfreiheit).

Das MRG ist ein Schutzgesetz. Es gibt klare Anwendungsbestimmungen (Par 1 MRG).
Fällt Ihr Mietobjekt in diesen Anwendungsbereich, dann gilt es auch.

Die Bestimmungen des ABGB sind dann subsidiär, also gelangen zur Anwendung, wenn sich der Sachverhalt nicht nur mit dem MRG lösen lässt.

Im Gegensatz zum ABGB können aber die Bestimmungen des MRG NICHT zum Nachteil des Mieters abgeändert oder ausgeschlossen werden. Zum Nachteil des Vermieters jedoch schon.

Alberta
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von Alberta » 27.11.2020, 17:41

Danke! Ich vermiete eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, also kommt MRG nicht zur Anwendung.
Heißt das für mich, das § 33-35 nicht anzuwenden sind?
Muß ich die anzuwendenen Regelungen dann im ABGB raussuchen?
LG

alles2
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von alles2 » 28.11.2020, 03:27

Orientiere Dich einfach an diese Musterverträge (evtl. Mustermietvertrag Einfamilienhaus), dann sollten sich weitere Fragen erübrigen:

https://www.konsument.at/mustermietvertrag
Zuletzt geändert von alles2 am 30.11.2020, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Alberta
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von Alberta » 28.11.2020, 18:27

zum Kommentar von alles2

Sorry, ich falle nicht unter Altbau (1945!!) sondern unter Zweifamilienhaus (Nichtanwendbarkeit MRG)

Meine Frage war ja eben, ob IRGENDWAS aus dem MRG gilt, wenn ich nach AGB vermiete ...insbesondere bzgl allfälliger Räumungsklage...
Und ob ich gerichtlich kündigen MUSS, wenn "nachteiliger Gebrauch" vorliegt...

alles2
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von alles2 » 28.11.2020, 18:38

Ok, da war ich wohl gedanklich noch bei einem anderen Thread. Seit gestern gibt es eine ungewohnte Anfragenflut rund um das Thema Miete. War ohnehin eine Randnotiz in Klammern, weil ich auf alle dortigen Verträge hingewiesen hatte. Denn es finden sich unter dem Link auch Mustermietverträge für Einfamilienhaus und Neubaueigentum. Und solche Muster sind ja dazu da, damit man diese entsprechend anpassen kann. Also einfach das herausnehmen, was nicht dazupasst, und hinzufügen, was man für wichtig hält (Verhalten usw.). Links sind darüber hinaus ideal geeignet, um angeklickt zu werden.

Wenn man sich sämtliche Infos hier und sich auch mal die Links ansehen würde, sollten sich weitere Fragen erübrigen. Du wolltest eine Buchempfehlung, während ich Dir entsprechende Links als Alternative angeboten habe.
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Alberta
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von Alberta » 29.11.2020, 12:06

LiebeR alles2

Ich hab den link ja angeklickt und auch den anderen Mustermietvertrag angeschaut. Aber das beantwortet meine Frage ja trotzdem nicht - ob, wenn nach ABGB vermietet wird, irgendwas - wie zb die zitierten Paragraphen - vom MRG gilt oder andere § herangezogen werden. Mein Problem ist, dass mir scheint, wenn man Mietsrechtsprobleme googelt - weiß man nie, ob das Erläuterte auch gilt, wenn nach ABGB vermietet ist.
Aber nächste Wo hab ich eh einen Anwaltstermin..
LG

alles2
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von alles2 » 29.11.2020, 12:22

Du schreibst ja selbst:
Ich vermiete eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, also kommt MRG nicht zur Anwendung.
Und aus dem Link der AK ist gleich zu Beginn zu entnehmen:
Bei derartigen Mietverhältnisse kommt das MRG überhaupt nicht zur Anwendung; sie fallen völlig aus seinem Schutz­be­reich heraus, sie sind z. B. vom Vermieter frei kündbar. Bei­spiele: ein Mietvertrag über ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Ferien- oder Dienstwohnung, einen Heimplatz.
Daher hat sich Deine Frage, ob bei Mietverträgen nur nach ABGB auch ein Teil vom MRG anzuwenden wäre, doch eigentlich erübrigt. Aber wenn Du eh einen Anwaltstermin hast...
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SK
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von SK » 30.11.2020, 20:25

alles2 hat geschrieben:
28.11.2020, 03:27
Orientiere Dich einfach an diese Musterverträge (Mustermietvertrag Altbaueigentum), dann sollten sich weitere Fragen erübrigen:

https://www.konsument.at/mustermietvertrag
Einem Vermieter einen Mietvertrag zu empfehlen mit dem er sich freiwillig dem MRG (Vollanwendungsbereich) unterwirft :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

Bitte investieren Sie das Geld für einen ordentlichen Mietvertrag, erstellt von RA oder Notar. Das kann vor schwerwiegenden Fehlern bewahren und oftmals zahlt sich die Investition mehrfach aus.

alles2
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Re: Vermieten nach ABGB

Beitrag von alles2 » 30.11.2020, 20:48

Ach, da scheint wer wohl auf Stress aus zu sein oder vielleicht am Vortag schlechten Sex gehabt zu haben. Hättest Du weitergelesen, wäre Dir das hier nicht entgangen:
Ok, da war ich wohl gedanklich noch bei einem anderen Thread. Seit gestern gibt es eine ungewohnte Anfragenflut rund um das Thema Miete. War ohnehin eine Randnotiz in Klammern, weil ich auf alle dortigen Verträge hingewiesen hatte. Denn es finden sich unter dem Link auch Mustermietverträge für Einfamilienhaus und Neubaueigentum.
Vermutlich wolltest Du davon eh nichts wissen. Und bevor wer anderer auf Deinen Zug aufspringt, habe ich es soeben auf "(evtl. Mustermietvertrag Einfamilienhaus)" angepasst. Darüber hinaus habe ich in erster auf alle Musterverträge verwiesen, um sich einen Überblick zu verschaffen, worauf es ankommt. Jeder kann dann für sich selbst entscheiden, welches am besten passt.
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