Partieller Pflichteilsverzichtsvertrag

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gerechtigkeitssinn
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Partieller Pflichteilsverzichtsvertrag

Beitrag von gerechtigkeitssinn » 26.11.2020, 19:32

Ich habe einen Brief vom Notar erhalten. Meine Mutter bzw. der neue Mann meiner Mutter möchten, dass ich einen partiellen Pflichtteilsverzichtsvertrag, für eine Eigentumswohnung, die soweit ich es verstanden haben Eigentum des neuen Mannes meiner Mutter ist, unterzeichne. Durch meine Unterschrift soll ich für mich und meine Nachkommen im Hinblick auf die meiner Mutter, allenfalls zukünftig gehörigen Anteile X, verbunden mit Wohnungseigentum Y, an der Liegenschaft Z, auf das gegenüber meiner Mutter zustehende beziehungweise künftig zustehenden gesetzliche Pflichtteilsrecht, verzichten. Der Verzicht ist beschränkt auf das genannte Wohnungseigentum Y, an der Liegenschaft Z. Weiters beeinhaltet ist ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Schenkungspflichtteiles sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Daraus ergeben sich für mich vor allem drei wesentliche Fragen:

1) Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht das Erbrecht für mich doch kein Erbe bzw. Erbanteile vor wenn der neue Mann meiner Mutter stirbt? Welche Gründe gibt es daher für einen solchen Vertrag aus Sicht des Mannes bzw. meiner Mutter?
2) Was ist ein Schenkungspflichtteil und welche Gründe gibt es aus Sicht des Mannes bzw. meiner Mutter, dass ich zusätzlich darauf verzichte?
3) Ich kenne die Liegenschaft nicht, da ich seit Jahren keinen nennenswerten Kontakt mit meiner Mutter habe, und nie diese Liegenschaft bzw. das Eigentum besucht habe. Habe ich hier gesetzliche Ansprüche auf weitere Informationen zu der Liegenschaft um eine informierte Entscheidung/Einwillung treffen zu können, z. B. Recht auf kostenlose bzw. auf Kosten meiner Mutter erstellte Auszüge aus dem Grundbuch?

Ich wäre sehr dankbar und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus.



alles2
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Re: Partieller Pflichteilsverzichtsvertrag

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 03:38

So einen ähnlichen Fall hatten wir hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15034

Beantwortet zwar nicht wirklich Deine Fragen, jedoch erkennt man, dass der Pflichtteilsverzichtsvertrag durchaus üblich ist, wenn der Elternteil einen neuen Partner hat.

Keine Ahnung, wer welche (komplexen) Verträge bekommen hat, damit der Stiefvater die Wohnung in eine gewisse Richtung abgesichert hat. Vermutlich soll dahingehend möglichst nichts in Deine Hände fallen. Es stimmt, dass Du keinen Anspruch hättest, wenn er sterben sollte. Die Situation könnte sich aber ändern, wenn irgendwann auch Deine Mutter sterben würde oder gar beide (bei einem Unfall) gleichzeitig ums Leben kommen.

Wenn der Erblasser vor seinem Ableben Schenkungen vorgenommen hatte, können auch diese von den pflichtteilsberechtigten Erben im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruches zum Pflichtteil hinzugerechnet werden. Diese Erben würden dann den Schenkungspflichtteil bekommen. In Deinem Fall möchte man nur sichergehen, dass Du auf diese Möglichkeit und den Anteil verzichtest.

"In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen.":

https://www.jusline.at/abfrageservices/grundbuchauszug

Mehr zu dem Thema unter:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Partieller Pflichteilsverzichtsvertrag

Beitrag von schanzenpeter » 27.11.2020, 12:11

Möglicherweise hat der Stiefvater Nachkommen.
Stirbt er, erbt deine Mutter mit den Stiefkindern. Stirbt dann deine Mutter, hättest du Anspruch auf das, was Deine Mutter vom Stiefvater geerbt hat. Das wollen die Erblasser verhindern, was ich auch verstehe. Das was der STiefvater in die Ehe eingebracht hat, soll nur seinen Nachkommen vererbt werden.

gerechtigkeitssinn
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Registriert: 26.11.2020, 18:04

Re: Partieller Pflichteilsverzichtsvertrag

Beitrag von gerechtigkeitssinn » 27.11.2020, 13:14

Verstehe. Das hilft mir schon mal viel weiter. Danke euch.

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