Kostenersatz bei Bauverhandlung die erst vor Ort abgesagt wird?

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Ergosum21
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Kostenersatz bei Bauverhandlung die erst vor Ort abgesagt wird?

Beitrag von Ergosum21 » 26.11.2020, 12:26

Ich war als Anrainer heute (26.11) zu einer Bauverhandlung vom Magistrat geladen. Bei Nichtteilnahme hätte ich Parteienstellung verloren.
daher bin ich von daheim (Wien) nach Kärnten gereist , war vor Ort.
Andere Anrainer waren auch anwesend aber wohnen auch dort.
Dann kam Magistratsbus und Magbediensteter stieg aus und meinte "Die Verhandlung ist abgesagt wegen Covid Regeln, sie erhalten schriftliche Mitteilung darüber" und sie wird im Dez. wieder angesetzt.

Nun meine Frage: Da ich nicht fristgerecht (eigentlich gar nicht) von Absage verständigt wurde und praktisch über 700 fahren muße für nichts , kann ich in dem Fall Kostenrückersatz v. Magistrat fordern? Zudem ja die strengen COVID Regelungen bereits seit 2 Wochen bekannt sind also die Behörde Zeit zur verständigung der Absage gehabt hätte.



alles2
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Re: Kostenersatz bei Bauverhandlung die erst vor Ort abgesagt wird?

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 04:33

Wann wurde denn der Termin festgelegt? Vor oder nach In-Kraft-Treten der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung? Wenn die Ladung letzte Woche kam, sehe ich mehr Chancen, wenngleich die Umstände wirklich unglücklich sind. Denn ein entsprechender Antrag könnte ins Leere führen, wenn man sich abputzt und behaupten würde, dass Du hättest wissen müssen, eine solche "Veranstaltung" wäre durch die Ausnahmen der Ausgangsverbots nicht gedeckt und Du Dich hättest vorher entschuldigen müssen.

Ansonsten wüsste ich nicht, was gegen einen Antrag auf Ersatz der entstandenen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Bauverhandlung, durch den Aufenthalt an diesem Ort oder durch die Rückreise verursacht wurden. Eventuell eine Entschädigung für das Zeitversäumnis, sofern Du durch das Wahrnehmen des Termins einen Vermögensnachteil erlitten hast. Die Reaktion würde mich auch interessieren!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

isidoro
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Re: Kostenersatz bei Bauverhandlung die erst vor Ort abgesagt wird?

Beitrag von isidoro » 02.12.2020, 20:59

Da die Bauverhandlung nicht stattgefunden hat würde ich beim Magistrat schriftlich einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides über die Absage beantragen. Die Baubehörde muss dann über diesen Antrag b e s c h e i d m ä ß i g entscheiden. Wenn man sich weigert bescheidmäßig abzusprechen, müssen Sie einen Antrag auf Erledigung bei der Oberbehörde (Land) stellen (6-Monatsfrist). - Je nachdem wo das Übel begraben ist (bei Corona oder beim Magistrat oder sonstwo) haben Sie dann innerhalb der Rechtsmittelfrist des Absagebescheides die Möglichkeit, Ihre Kosten gegenüber der Baubehörde od. Corona-Bundesregierung geltend zu machen.

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