Mündliche Schenkung vor dem Ableben

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cobra98
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Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 23.11.2020, 13:04

Eine Erbpartei gibt an ein Laptop vor dem Ableben des Verstorbenen erhalten zu haben als Geschenk,
verwendet aber auch alle Emails, Bilder für den Erbstreit.

Inwiefern ist das legitim, kann man das unterbinden?
Die Dame gehört nicht zur Familie, ist eine ehemalige Sekretärin.
Daten sind von mir, Freunden, Mutter, hätte sie diesen nicht löschen müssen?
Was kann man dagegen machen? Anzeige bei der Datenschutzbehörde?
Zuletzt geändert von cobra98 am 23.11.2020, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von alles2 » 23.11.2020, 13:14

Die mündliche Schenkung ist nur bei der sofortigen Übergabe gültig. Wenn die Sache bereits vor dem Ableben im Besitz der Sekretärin war und sollten etwaige schriftliche Dokumente nichts anderes hergeben, sollte dem eigentlich nicht beizukommen sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

cobra98
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 23.11.2020, 17:43

Im LKH gibt es keine Aufzeichnungen darüber, auch wollte keine Sachen jemanden geben laut Protokoll.
Paar Wochen vor seinem Ableben behauptet sie das es ihr gegeben wurde, Zeugen gibt es keine.
Im Juli hatte der Anwalt von mir bereits angefragt ob sie weiß wo das Laptop wäre und jetzt im November
gibt sie die Antwort.
Das sie die Emails von mir, meiner Mutter und auch jegliche Ausweiskopien verwenden darf, das ist mir unverständlich.
Normalerweise muss sowas ja gelöscht werden, da mein Vater motorisch dazu nicht mehr in der Lage war,
hätte sie das machen müssen wenn überhaupt, korrekt?

mastercrash
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von mastercrash » 23.11.2020, 18:15

Was das Eigentum am Laptop, also am Gerät selbst angeht, siehe Antwort von alles2.

Was Ihre Daten auf dem Gerät betrifft ist mir noch nicht klar, um was für Daten es sich handelt und wozu sie diese verwendet. Sie verwendet Ihre Ausweiskopien im Erbstreit? Wofür soll das gut sein? Welche E-Mails verwendet sie und wofür?

Unter Umständen findet sich eine Grundlage für Herausgabe- Unterlassungs- und/oder Löschungsansprüche.

Im Verlassenschaftsverfahren können Sie durchaus ein Beweisverwertungsverbot beantragen, wenn eine Partei Dokumente als Beweise vorbringt, in dessen Besitz sie unrechtmäßig gelangt ist. Dann wären Ihre privaten E-Mails als Beweismittel nicht mehr zulässig.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

cobra98
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 23.11.2020, 22:22

Emails sind privater, dienstlicher natur von Angehörigen, logins, passwörter, Fotos, Ausweiskopien von Personen zu denen sie keinen Bezug hat und sie nichts angeht wirklich.
Daher möchte ich die Datenschutzbehörde ebenfalls informieren das dies umgehend zu unterlassen ist.
Wäre dies ebenfalls denkbar?
Oder welche Möglichkeiten habe ich?

alles2
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 03:23

Wenn jemand seinen Laptop herschenkt und vertrauliche Daten vorher nicht löscht, kann doch der neue Besitzer, der das Gerät als Ganzes erworben hat, nichts dafür. Sollten Betroffene davon erfahren, können sie nach Art. 2 § 45 DSG (Datenschutzgesetz) auf die Löschung ihrer Daten bestehen. Werden diese missbräuchlich verwendet, brauchen wir nicht weiter diskutieren. Aber wenn diese als Beweismittel hergenommen werden und betrifft es eine natürliche Person, ist es freilich - wie hier bereits angemerkt - mit Vorsicht zu genießen. Lebt diese nicht mehr, ist es was anderes und es liegt tatsächlich am Richter, ob er es aufnimmt. Die Datenschutzbehörde wird da wohl kaum was ausrichten können.
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cobra98
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 24.11.2020, 21:18

das heißt wenn mehrere Personen von der Datennutzung betroffen sind, können diese sich nur dem Verfahren anschließen bezüglich Erbrecht?
Das heißt wenn ich wo einen Laptop kaufe und da noch Daten der Vorbesitzer drauf sind,
muss man die nicht sowieso löschen vom Gesetz her?
Nutzung wäre meine Wissens strafbar oder nicht?
Ich find das arg, das logins, passwörter, kontodaten, ausweiskopien etc nicht sofort zu löschen sind und das man dann niemanden außer beim Erbstreit das Gericht ansprechen kann.

alles2
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 22:54

Stell Dir vor, Du rufst bei Deinem Festnetz-Internet-Anbieter an, um aus Spaß und ohne Vortäuschung falscher Tatsachen an die Telefonnummer Deines Nachbarn heranzukommen, der dasselbe Produkt beim selben Anbieter hat, und notierst Dir die Nummer. Wer ist die Schuld? Richtig, nicht Du! Und musst Du die Information von Dir aus beseitigen? Bingo, auch das nicht! Und wäre es strafbar, wenn Du die erworbene Telefonnummer verwendest? Eben nicht, sofern es - wie bereits erwähnt - nicht missbräuchlich erfolgt.

Der Vorbesitzer des Laptops hätte vor dem Besitzerwechsel die Daten löschen sollen, wenn es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gäbe. Wüsste jetzt nicht, warum der neue Besitzer von sich aus zur Löschung gezwungen wird.
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cobra98
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 25.11.2020, 14:14

Hmmm, also wenn ein Ferrari in deinem Garten steht woher auch immer,
kannst du ihn verwenden, weil er steht ja auf deinem Grundstück?
Das wäre wirklich schlimm wenn der Besitzer von Handys/Laptops Daten verwenden dürfte wenn diese
vom Vorbesitzer nicht gelöscht wären.
Und wenn man diese Wiederherstellt nach einer Löschung hat man automatisch jeden Freibrief der Nutzung ohne Konsequenzen?

alles2
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 14:33

Der Vergleich hinkt aber schon, meinst Du nicht? Nur weil Du einen USB-Stick Deines Freundes am eigenen Laptop ansteckst, gehört der Stick noch lange nicht Dir. Dein Szenario könnte in dem unwahrscheinlichen Fall sehr wohl eintreten, wenn der Ferrari herrenlos wäre oder wenn einem der Grundstück samt Inventar "geschenkt" wird. Aber gewiss nicht, wenn Dein Garten als Parkplatz missbraucht werden würde.

Ähm, wo denkst Du hin! Wenn man die Löschung von Daten nach Art. 2 § 45 DSG bzw. Art.17 EU-DSGVO beantragt und dem nicht widersprochen wird, darf man darauf vertrauen, dass diese Daten endgültig gelöscht wurden. Ist dem nicht so oder werden diese ohne Genehmigung des Betroffenen wiederhergestellt, liegt ein Verstoß des Rechtes vor.
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cobra98
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Re: Mündliche Schenkung vor dem Ableben

Beitrag von cobra98 » 26.11.2020, 03:55

Recht herzlichen Dank :)
Denke das ist schon mal sehr hilfreich

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