Austritt aus alte Staatsbürgerschaft schwer möglich

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
timberland
Beiträge: 2
Registriert: 16.11.2020, 23:07

Austritt aus alte Staatsbürgerschaft schwer möglich

Beitrag von timberland » 23.11.2020, 20:13

Hallo werte Gusline Gemeinde!

Ich brauche Ihre Hilfe bezüglich Staatsbürgerschaft. Ich werde nach die Reihe mein Austrittverfahren aus ehemalige Staatsbürgerschaft beschreiben, um österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Ich bitte Sie dann auch auf paar Fragen zu beantworten / Vorschläge zu geben. 
·       Im Dezember 2018 habe ich von Österreich Staatsbürgerschaftszusicherung bekommen;
·       Im Dezember 2018 habe ich Austritt aus meinem Staatsbürgerschaft beauftragt, dafür gibt es eine Bescheinigung von der Botschaft;
·       Inzwischen habe ich immer wieder mit Botschaft telefoniert, um Status zu bekommen – Austritt ist immer noch nicht da (Stand November, 2020);
·      Ende Oktober habe ich noch eine Bescheinigung von der Botschaft bekommen, wo steht, dass mein Austrittsverfahren ist immer noch nicht abgeschlossen - Bescheinigung habe ich auch an zuständige Mitarbeiterin geschickt;
·       Inzwischen habe ich auch neue Bearbeiterin in Landesregierung. Alte Bearbeiterin hat gemeint (telefonisch), dass wenn ich sogar kein Austritt aus meine ehemalige Staatsbürgerschaft in 2 Jahre bekomme, kann ich immer noch österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, jedoch muss ich dann nachhinein Austritt aus alte Staatsbürgerschaft zu bringen;
·       Neue Bearbeiterin sieht das etwas anderes aus. Sie meint, ich muss erst den Austritt bringen, und dann kriege ich österreichische Staatsbürgerschaft.
·       Nach viele Telefonate mit meiner Botschaft habe ich erfahren, dass Austritt aus Staatsbürgerschaft kann etwas dauern (sogar bis zu 5-6 Jahren).
·       Laut meine Bearbeiterin, meine Zusicherung bleibt auf weiteres gültig, weil ich neue Bescheinigung von Oktober 2020 vorgelegt habe.   

Von meine Seite habe ich schon alles gemacht, um Austritt aus meiner Staatsbürgerschaft zu bekommen , d.h. Austritt rechtzeitig beauftragt, sehr oft an Botschaft angerufen – ohne Erfolg. Von andere Seite kriege ich keine österreichische Staatsbürgerschaft, weil ich kein Austritt kriege, weil alle Prozessen in meinem Heimatland sind einfach so langsam und bürokratisch .  
In2022 muss ich :
·       Mein RWR+ verlängern;
·       Mein Reisepass verlängern; 
Jetzt ist die Frage:
·       Kann ich immer noch österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, oder muss ich wirklich warten (eventuell noch 3-4 Jahre), bis meine Botschaft Staatsbürgerschaft zurück nimmt? 

Vielen Dank im Voraus.
 



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Austritt aus alte Staatsbürgerschaft schwer möglich

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 02:00

Leider hast Du mit der neuen Sachbearbeiterin Pech gehabt, weil sie das Gesetz nach § 20 Abs.3 Z.1 StbG (Staatsbürgerschaftsgesetz) sehr genau nehmen dürfte. Vielleicht hättest Du bei einem anderen Amt der Landesregierung mehr Glück gehabt.
Wenn die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband unverhältnismäßig lange dauert oder selbst die Kosten nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen würden, kann man trotzdem die hiesige Staatsbürgerschaft bekommen. Aber das liegt im Ermessen der Behörde. Wenn diese kein Verständnis für Deine Situation aufbringt oder die Nicht-Verleihung nachteilige Auswirkungen für Dich hätte, wäre der Gang zum Gericht überlegenswert.

Meiner Meinung nach ist die zeitliche Unverhältnismäßigkeit durchaus gegeben, sollte sich das mit den weiteren 3-4 Jahren bewahrheiten. Ein Indiz dafür wäre die für gewöhnlich 2 Jahre befristete Zusicherung. Eine Zeit, die eigentlich ausreichen sollte. Noch dazu sollte so eine Zusicherung zur Verfahrensbeschleunigung § 20 Abs.1 Z.3 StbG beitragen, da die Gefahr der Staatenlosigkeit oder ähnliches nicht mehr gegeben wäre.

Du hast entsprechend § 20 Abs.3 Z.2 StbG alles in Deiner Macht stehende getan, sodass sämtliche Kriterien nach § 10 Abs.3 StbG ausgeschlossen werden können. Das Problem ist mitunter die Definition des Begriffes "erforderliche Handlungen". Weit gefasst hat die neue Sachbearbeiterin schon recht, wenn sie meint, man möchte die Entlassung aus dem Verband Deines Heimatlandes bis zu einer unbestimmten Zeit abwarten. Wenn man es aber auf die 2 Jahre beschränkt, bist Du alles nachgekommen, was Du selbst zu vertreten hast und man auch glaubhaft vermitteln kann. Mehr ist eben nicht möglich oder zumutbar.

Wenn Du schon 15 Jahre in Österreich wohnst und genug gearbeitet hast, hättest Du nach § 12 Abs.1 Z.1 StbG mehr Möglichkeiten. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wäre dann zwar befristet, könnte aber nach § 20 Abs.5 StbG verlängert werden.
Oder Du fragst in Deinem Heimatland nach, wieviel eine rasche Erledigung kosten würde. Wären es übertrieben hohe Kosten, könntest Du es Dir schriftlich geben lassen und Dich beim Amt der Landesregierung auf § 20 Abs.4 StbG berufen.
Das sind aber nur ein paar indirekte Anregungen aus der Praxis, um das Verfahren beschleunigen zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

timberland
Beiträge: 2
Registriert: 16.11.2020, 23:07

Re: Austritt aus alte Staatsbürgerschaft schwer möglich

Beitrag von timberland » 24.11.2020, 19:02

Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Aus meinem Heimatland etwas zu bekommen sehe ich schwer möglich, da ich nicht weiter als Botschaft komme. Ich habe in Botschaft gefragt, ob ich Information kriegen kann, wo genau meine Unterlagen liegen, jedoch bis jetzt habe ich keine Information bekommen.
Frage ist bezüglich genug gearbeitet. Ich bin schon länger als 15 Jahre in Österreich, habe TU Wien abgeschlossen, und arbeite seit 6,5 Jahre in einer Firma. Bin auch mind. 1 Mal pro Monat geschäftlich unterwegs (jetzt EU Länder, vorher Russland und die Türkei).
Kann ich mit diese Voraussetzungen Staatsbürgerschaft nach § 12 Abs.1 Z.1 StbG bekommen? Habe ich genug gearbeitet?
Danke!

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Austritt aus alte Staatsbürgerschaft schwer möglich

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 20:20

Eindeutig ist das nicht zu beantworten, aber durch das abgeschlossene Studium sehe ich die "nachhaltige persönliche und berufliche Integration" absolut erfüllt. Auch ohne explizit auf § 12 StbG verweisen zu müssen, hättest Du bei der anderen Sachbearbeiterin leichter die Staatsbürgerschaft bekommen. Ich weiß nicht, wie gut die Nachfolgerin Deinen Werdegang kennt und diese bei der Beurteilung gewürdigt hat. Daher weise sie darauf hin, so wie Du es jetzt gemacht hast und ersuchst sie, die Staatsbürgerschaft "unter Vorbehalt" nach § 12 Abs.1 Z.1 lit.b StbG zu verleihen. Sollte sie es weiterhin verweigern, hast Du vielleicht die Gelegenheit, mit ihrem Vorgesetzt reden zu dürfen, um über die Angelegenheit (auch rund um den zeitnah in Aussicht gestellten Erhalt durch die Vorgängerin) reden zu dürfen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 41 Gäste