Ärztliches Gutachten: Gibt es eine Frist, ab pers. Begutachtung, für die Erstellung eines Gutachtens

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Nora1
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Ärztliches Gutachten: Gibt es eine Frist, ab pers. Begutachtung, für die Erstellung eines Gutachtens

Beitrag von Nora1 » 20.11.2020, 08:58

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens wurde vom zuständigen Richter ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Untersuchung erfolgte am 28.11.2018.
Das Gutachten wurde am 18.10.2019 erstellt - nach Urgenz des gegnerischen Anwalts und darauffolgender Fristsetzung durch das Gericht.
Ist das zulässig? Ist eine ordnungsgemäße Beurteilung aufgrund der Gerichtsakten und der Untersuchung (persönlicher Eindruck) nach 11 Monaten zu erwarten?
Es geht mir hier nicht um den Inhalt des ohnehin nicht aussagekräftigen Gutachtens (n.M. eines anderen Facharztes), sondern um die dadurch erfolgte Verschleppung des Verfahrens um ca. 1 Jahr, die mir durch meinen Rechtsbeistand entstanden Kosten.
Besteht eine Möglichkeit, die Kosten für das Gutachten in Höhe von ca. € 1.300,-- aufgrund Fehlverhaltens des Sachverständen anzufechten.
Bitte um Unterstützung! Ich habe versucht, mich im Net schlau zu machen, blicke aber einfach nicht durch.



alles2
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Re: Ärztliches Gutachten: Gibt es eine Frist, ab pers. Begutachtung, für die Erstellung eines Gutachtens

Beitrag von alles2 » 20.11.2020, 14:40

Würde mich auch interessieren, weil mir keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bekannt sind. In der Sachverständigenbestellung formuliert der Richter gerne die Fragen aus, die er beantwortet haben möchte, und es findet sich nach meiner Erfahrung ein Datum, bis wann er das Gutachten "gerne" hätte. Sollte dem nicht nachgekommen werden können, war er nie ein Grund zur Beanstandung. Anscheinend haben die Gerichte eh schon Probleme, geeignete Gutachter zu finden, weil sie nach und nach in Pension gehen, während nicht wirklich was nachkommt. Aber in diese Richtung geht Deine Kritik nicht.

Wenn eine Untersuchung bereits stattgefunden hat, sollte es eigentlich völlig egal sein, wann er mit dem Gutachten fertig ist. Denn meistens wird alles schriftlich festgehalten oder ein Diktiergerät verwendet, weshalb die Informationen nicht verloren gehen sollten.

Hingegen kann jede Partei einen Antrag auf einen anderen Gutachter aus prozess-/verfahrensökonomischen Gründen stellen, sollte sich herausstellen, dass durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen das Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden. Das setzt man aber für gewöhnlich auch nur vor einer zeitfernen Untersuchung um, während es in Deinem Fall bereits eine Untersuchung gab.

Du kannst bei Gericht sehr wohl einen Antrag auf Kostenersatz stellen. Ob es jedoch rechtlich gedeckt ist und man damit durchkommen würde, kann ich nicht beurteilen. Man müsste es einfach mal probieren und die Entscheidung abwarten. Aber vielleicht fällt jemand anderen noch etwas dazu ein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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