Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

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chris.pader
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Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von chris.pader » 17.11.2020, 17:21

Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

ich hätte eine Frage zu der aktuellen COVID-Verordung ab dem 17.11.2020. Und zwar:

Ist es derzeit erlaubt privat über z.Bsp. Willhaben Sachen zu verkaufen? Oder muss man mit der Übergabe bis am 6.12.2020 nach dem Lockdown warten?

Danke im Vorhinein!

Christoph



MG
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von MG » 17.11.2020, 17:41

Hier finden Sie die (in Frage kommenden) Ausnahmen für den KÄUFER, seine Wohnung zu verlassen. Wäre da Ihrer Meinung nach irgendetwas dabei, was in Frage kommt?

§ 1 der aktuellen NotmassnahmenVO:

§ 1. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:
1.
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2.
Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
3.
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
a)
der Kontakt mit
aa)
dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
bb)
einzelnen engsten Angehörigen,
cc)
einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
b)
die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
c)
die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
d)
die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
e)
die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
f)
die Versorgung von Tieren,
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von alles2 » 17.11.2020, 20:15

Wie beim ersten Lockdown darf man freilich weiterhin Privatverkäufe online vornehmen. Jedoch sollte man zuhause bleiben und nur im Ausnahmefall vor die Türe gehen, um Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Daher dürfte niemand was dagegen haben, wenn Firmen für die Abholung und Übergabe beauftragt werden, die nicht unter der Beschränkung des Handels fällt, oder man es bei der Post aufgibt. Die persönliche Übergabe sollte man somit nach Möglichkeit unterlassen, sofern es aufschiebbar ist und es nichts mit den von "MG" aufgelisteten Ausnahmen zu tun hat. Ich würde sagen, dass ein privates Treffen mit Fremden nicht zulässig ist, weil eine nicht notwendige Warenübergabe kein Grund ist, warum man seinen eigenen privaten Wohnbereich verlassen darf. Da wir nicht einmal wissen, um welche Produktkategorie es sich handelt, ist eine nähere Einschätzung schwierig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von alles2 » 19.11.2020, 00:26

Manchmal kommt es mir so vor, als wärst Du in Amerika besser aufgeboben bzw. als könntest Du ein entfernter Angehöriger von einem gewissen Präsidenten sein.

Bitte gebe einen Artikel nicht so wieder, wie Du es gern gelesen hättest, sondern so, wie es wirklich drinsteht. Ein Baumarkt ist kein Supermarkt. So wie Du es vermittelst, dürften Private nicht mal Lebensmittel und Sanitärprodukte kaufen.
Ich weiß nicht so recht, wem es hier an der differenzierten Betrachtungsweise fehlt. Aber die Regierung arbeitet an einer Kompromisslösung, um die Infektionszahlen zu drosseln, ohne die Wirtschaft gänzlich herunterfahren zu müssen. Ein Handwerksbetrieb kann ohne Arbeitsmaterial nicht viel ausrichten und braucht es dringend. Bei Privatpersonen wird quasi nur das zugänglich gemacht, worauf man nicht unnötig lange warten kann. Alles andere ist sehr wohl bei den Baumärkten möglich, aber dann nur online. Die Gründe wurden hier zuvor benannt!

Außerdem möchte der Fragesteller wissen, was erlaubt ist und was nicht. Da interessiert es niemanden, was Du von den Maßnahmen hältst.
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von alles2 » 19.11.2020, 13:30

Ähm, Veto, Du hast nichts von einem Baumarkt geschrieben, sondern von Supermärkten. Es bedurfte schon meines Eingriffes, um hier abermals korrigierend tätig zu werden.

Ich wüsste nicht, welche Frage Du mit Deinem Einwand beantwortet hast. Der Threadstarter hatte eine konkrete Frage. Mehr bzw. die Situation beim stationären Handel interessiert ihm hier gar nicht.

Ich weiß nicht so recht, ob das mit Amerika so eine gute Idee war. Du könntest was eingeschleppt haben *räusper*

Deine Botschaft empfinde ich als unangebracht. Nur weil bei gewissen Maßnahmen noch nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, ist es noch lange kein Freibrief, sich nicht an die Anordnungen zu halten.
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chris.pader
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von chris.pader » 21.11.2020, 12:22

Vielen Dank für die reichlichen Antworten!

Um hier noch konkreter zu werden, würde ich gerne eine Couch verkaufen, ohne dabei eine Firma beauftragen zu müssen. Würde da die Couch für den Käufer in den Bereich „Deckung der Grundbedürfnisse“ bzw. „Deckung von Wohnbedürfnissen“ fallen?

P.S.: ich habe gar kein Problem mit einer kleinen Diskussion, höre immer gerne andere Meinungen. :-)

Liebe Grüße

Christoph

alles2
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von alles2 » 21.11.2020, 14:37

Ich würde sagen weder noch. Du kannst Dich danach orientieren, wo die Läden für Privatpersonen aufhaben bzw. jene Artikel, die dort zum Hauptsortiment gehören. Möbelgeschäfte haben geschlossen, folglich gehört eine Couch nicht zu den Grundbedürfnissen.
Das mit den Wohnbedürfnissen ist eher anders zu verstehen. Da geht es mehr darum, dass man zu seinem Zweitwohnsitz fahren darf, was ja beim ersten Lockdown so ein Streitthema war.
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chris.pader
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von chris.pader » 21.11.2020, 21:11

Ok verstehe, dankeschön!

Liebe Grüße

alles2
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Re: Privater Verkauf über Willhaben während COVID-Lockdown

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 11:15

Bei uns hat der A1-Shop geschlossen, weil es in unmittelbarer Nähe ohnehin ein Handy-Shop gibt, wo man seine Geräte warten lassen kann. Es geht hier nicht um die Frage, wer bevorzugt wird, sondern welche Dienstleistungen sie anbieten. Alles was mit Reparaturen und Notfällen zu tun hat, darf offen haben. Daher kann man auch eine Auto-Werkstatt, den Schuster, ein Schlüsseldienst und den Waffenhändler aufsuchen. Allein wegen dem Verkauf nicht notwendiger Artikel haben diese Unternehmen nicht offen.

Mich beschleicht allerdings das Gefühl, dass Du Dein Fernsehgerät zur Elektro-Werkstatt tragen solltest. Denn das wurde doch alles medial breit aufgedröselt!
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