Sonstige letzwillige Verfügung

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Fabio Huber
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Sonstige letzwillige Verfügung

Beitrag von Fabio Huber » 12.11.2020, 22:24

Ich bin seit vier Jahren in einer Erbschaft, bei welcher die Abwicklung endlos lange dauert.
Von meiner verstorbenen Tante steht nun ihr handgeschriebenes Kodizill, welches sie 20 Jahre vor ihrem Tod bereits verfassst hatte, noch offen. (Heute heisst das: sonstige letzwillige Verfügung)

Meine Frage: Wie lang ist die Gültigkeit? Bis wann nach dem Tod kann man das rechtlich noch einfodern?

Herzlichen Dank



alles2
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Re: Sonstige letzwillige Verfügung

Beitrag von alles2 » 12.11.2020, 23:46

Das negative Testament wird eigentlich so gehandhabt wie ein konventionelles Testament, welches ebenso unbegrenzt gültig ist und man dessen Ansprüche gemäß § 1478 ABGB 30 Jahre lang geltend machen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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