Gebrauchtwagen falsche Laufleistung!

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Chrisi323
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Gebrauchtwagen falsche Laufleistung!

Beitrag von Chrisi323 » 07.11.2020, 12:02

Guten Tag,

Herr A hat privat von Herrn B in Österreich einen Gebrauchtwagen gekauft.
Zwei Monate nach dem Kauf, bemerkte Herr A durch die Fachwerkstätte, dass das gekaufte Auto 15.000km mehr Laufleistung hat als am Tacho ersichtlich. Im Kaufvertrag steht leider geschrieben "Laufleistung laut Tacho xxxxxx" und "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft".

Die Fachwerkstatt kann nachweißen, dass in der Zeit in welcher Herr B noch das Auto besessen hat, die Laufleistung zurück gedreht wurde. Genügt das schon als vorsätzlicher Betrug oder kann sich Herr A das Geld für einen Antwalt aufgrund der obrigen Klausel sparen?

Ich danke ihnen.
Zuletzt geändert von Chrisi323 am 14.11.2020, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Gebrauchtwagen falsche Laufleistung!

Beitrag von alles2 » 07.11.2020, 12:51

Da ist jetzt die Frage, wer von was gewusst hat, da nicht klar ist, wie viele Vorbesitzer es gab. Nach
§ 24 Abs.11 KFG (Kraftfahrgesetz) kann die Manipulation des Kilometerzählers nach § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert werden.

Wenn die tatsächliche Laufleistung eine andere ist, könnte durch die vom Verkäufer vorgetäuschte Beschaffenheit, welche erst nachzuweisen wäre, ein (nicht behebbarer) Sachmangel vorliegen. Denn der Käufer musste davon ausgehen, dass der Tacho diese anzeigt. Aber wir wissen nicht mal, um wie viel zurückgedreht worden sein könnte.
Auf den guten Glauben hin, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist, hat er sich zur Bezahlung des entsprechenden Betrages und zum Abschluss des Kaufvertrages verleiten lassen. Mehr über (arglistige) Täuschung bzw. Betrug findest Du hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15165

Wie gesagt, diese Arglist oder der von Dir genannte Vorsatz sollte man für die wirksame Anfechtung des Kaufvertrages schon beweisen können (beispielsweise wenn mehrere Fahrzeuge mit derselben Manipulation veräußert wurden), da er sich sonst ganz leicht abputzen könnte.

Du kannst zwar um den Rücktritt vom Fahrzeugkauf oder ein Entgegenkommen beim Kaufpreis ersuchen, nur wenn er nicht darauf eingeht oder er sämtliche Vorwürfe von sich weißt, wird es eben relativ schwer. Ohne den Vertrag oder Händler zu kennen, aber ich würde nach Deiner Darstellung aufgrund der unsicheren Sachlage nicht klagen. Theoretisch könnte der Vorbesitzer (?) auch das Ergebnis der Werkstatt in Zweifel ziehen, welches vorgelegt wird, um ihn zu einer Kaufpreisminderung zu bewegen. Daher wäre ich persönlich vorsichtig und die weitere Vorgehensweise würde auch von der Einstellung des Verkäufers abhängen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Chrisi323
Beiträge: 7
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Re: Gebrauchtwagen falsche Laufleistung!

Beitrag von Chrisi323 » 07.11.2020, 15:35

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ist es nicht Beweis genug für einen Vorsatz, wenn das Zurückstellen der Laufleistung nachweislich in der Zeit stattgefunden hat, in welcher der Vorbesitzer das Auto auf sich angemeldet hatte. Da wäre ein Vorsatz ja eigentlich eindeutig, denn der KM Stand springt weder von selbst für zig km zurück noch macht dies grundlos eine Werkstatt.

alles2
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Re: Gebrauchtwagen falsche Laufleistung!

Beitrag von alles2 » 07.11.2020, 16:54

Ich konnte nur nach dem gehen, was oben gestanden ist, und "in der Zeit in welcher Herr B noch das Auto besessen hat" ist nicht wirklich konkret genug. Daher habe ich mich eher allgemein gehalten, wobei es an Dir liegt, wie Du mit den vermittelten Informationen umgehst. Einer richterlichen Entscheidung würde ich da nicht vorgreifen wollen. Dennoch:

Weißt Du, wie viele Vorbesitzer es gegeben hat?
Welche zeitliche Eingrenzung konnte die Werkstatt machen und wie war es dieser technisch möglich?
Um wie viel KM soll zurückgedreht worden sein und wie konnte das die Werkstatt feststellen?
Was sagt der Händler zu den Vorwürfen?

Sicher werden sich haufenweise Anwälte finden, die nur zu gerne die subjektive Position vertreten würden, dass die Sachlage glasklar sei. Doch auch diese Fraktion ist schon vor Richtern gescheitert. Da auch ich eben kein Anwalt bin, der auf das Geld der Klienten aus ist, kann ich die Faktenlage neutral hinterfragen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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