Habe vor ein Haus zu erwerben, in dem eine ca.1 m hohe Trennmauer zum Nachbarhaus an der rechten Grundstückegrenze entlang des Hofes steht. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, ist es Vorschrift eine Mauer oder einen Sichtschutz hinter den Häusern in den Höfen zu errichten?
Danke. mfg rebi
Trennmauer zw.Häusern
Re: Trennmauer zw.Häusern
Eine generelle Einfriedungspflicht in Form einer Mauer/eines Sichtschutzes wäre mir nicht bekannt. Weil Du aber was von er rechten Seite erwähnst, fällt mir dazu nur § 858 ABGB ein, wonach auf der rechten Seite des Haupteinganges für eine Einzäunung zu sorgen wäre. Aber je nach Bundesland und Gemeinde kann es da eigene Bestimmungen geben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Trennmauer zw.Häusern
Alles klar, danke für die Antwort
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