Guten Abend liebe Forumsmitglieder!
Heute ist eine Verordnung bezüglich Corona in Bildungseinrichtungen für die Steiermark in Kraft getreten und da sind ein paar Fragen aufgetaucht, auf die ich als Rechtslaie keine Antwort weiß.
Die Verordnung 98 ist im Internet unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20201102_98/LGBLA_ST_20201102_98.html abrufbar.
Beim Durchlesen sind folgende Fragen aufgetaucht:
1.) Zu §2 Absatz 1: Impliziert das, dass alle Personen in Bildungseinrichtungen keinen MNS-Schutz tragen müssen, wenn der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann?
2.) §2: Zum Personal zählen auch alle Lehrer (Landes- und Bundeslehrer) oder nur alle Nicht-Lehrer (Schulwart, Reinigungspersonal usw.)?
Danke und freundliche Grüße
Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Re: Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Frage 1 würde ich genauso sehen wie Du.
Vereinfacht gesagt würde ich meinen, dass alle rein dürfen, die irgendwelche Aufgaben IN der Einrichtung zu erfüllen haben.
Vereinfacht gesagt würde ich meinen, dass alle rein dürfen, die irgendwelche Aufgaben IN der Einrichtung zu erfüllen haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Das heißt ich kann als interne Person ohne MNS-Schutz straffrei arbeiten?
Zählt da die Verordnung vom Bund, die ja MNS-Schutz in allen öffentlichen Gebäuden vorsieht, nicht mehr, weil diese durch diese Landesverordnung "verdrängt" wurde?
Zählt da die Verordnung vom Bund, die ja MNS-Schutz in allen öffentlichen Gebäuden vorsieht, nicht mehr, weil diese durch diese Landesverordnung "verdrängt" wurde?
Re: Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
So wie es ausschaut, unter den dort erwähnten Kriterien "ja".
Die Diskrepanzen zwischen Bundes- und Landesverordnungen wurden medial oft thematisiert und soweit ich weiß, meinte der Bundeskanzler dazu, dass die Länder sehr wohl ihre eigenen Regelungen haben dürfen. Weiß aber nicht, in wie weit man vom jene des Bundes abweichen darf. Das Problem ist nämlich auch die Auslegung diverser Texte, die durchaus differenziert ausfallen kann.
Auf welchen Text des Bundes beziehst Du Dich konkret (bitte das Konzept vom August nicht heranziehen!) ?
Die Diskrepanzen zwischen Bundes- und Landesverordnungen wurden medial oft thematisiert und soweit ich weiß, meinte der Bundeskanzler dazu, dass die Länder sehr wohl ihre eigenen Regelungen haben dürfen. Weiß aber nicht, in wie weit man vom jene des Bundes abweichen darf. Das Problem ist nämlich auch die Auslegung diverser Texte, die durchaus differenziert ausfallen kann.
Auf welchen Text des Bundes beziehst Du Dich konkret (bitte das Konzept vom August nicht heranziehen!) ?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Ich beziehe mich auf §1 Öffentliche Orte der gesamten Rechtsvorschrift für COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von November 2020 unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011318
Re: Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Die von Dir genannte Verordnung gilt nicht für Bildungseinrichtungen nach dem dortigen § 15 (Ausnahmen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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