Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Marco123
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Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von Marco123 » 21.08.2020, 16:47

Vor kurzem ereignete sich bei mir ein Autounfall.
Es musste einer Alten Dame die einfach abgebogen ist ausgewichen werden. Mit dem Fahrzeug mit 80km/h in ein Wand und dabei wurde der erste Lendenwirbel gebrochen einige prellungen.
2 Wochen Krankenhausaufenthalt gesamt 2 Wochen starke schmerzen, 3 Wochen mittlere schmerzen und 3 Wochen leichte schmerzen, dazu kam noch die seelische Belastung dazu da dort meine frau auch im 5 Monat schwanger war. Ob ein bleibender schaden bleibt das bezweifle ich aber ich denke das mein Wirbelkörper nie mehr so stabil sein wird wie davor. Und noch so einige Faktoren. Jetzt ist es so dass ich 10000€ Schmerzensgeld bekommen habe und mir kommt das relativ wenig vor. Wie würdet ihr das berechnen?



alles2
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von alles2 » 22.08.2020, 02:02

Das kann man wirklich nicht pauschal beantworten. Selbst je nach Gericht kann es (nach Einholung eines Sachverständigengutachtens) zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Berücksichtigt werden Verdienstentgang, Kosten für die Behandlung und die von dir bewusst detailliert ausgeführten Schmerzen. Daher werde ich auf die Richtsätze für die jeweiligen Schmerzstärken an dieser Stelle verzichten.

Du könntest bei der Haftpflichtversicherung um die Begründung für die Entscheidung ersuchen und dann auf ihre Plausibilität hin überprüfen.
Folgeschäden können auch finanziell abgegolten werden. Nur sollten diese nicht auf reine Spekulation beruhen, sondern ärztlich befundet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Marco123
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von Marco123 » 22.08.2020, 20:53

Würdet ihr empfehlen selbst den Krankheitsverlauf zu dokumentieren oder bringt das eher weniger? Mit freundlichen Grüßen

alles2
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von alles2 » 02.11.2020, 11:12

Den 2. Beitrag beachten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=4874
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

lexlegis
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von lexlegis » 02.11.2020, 12:24

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/schadenersatzrecht/schmerzengeld/#schmerzengeldtabelle

Wenn Sie hier nach unten scrollen finden Sie eine Schmerzengeldtabelle aus dem Jahr 2019 (hat sich nicht viel geändert, daher können Sie auch dem Link des Kollegen "alles2" folgen, der zu einem Beitrag aus dem Jahr 2010 führt).

Ihre Situation war folgende:

2 Wochen stark = 14x300 = 4200 Euro

3 Wochen mittel = 21x200 = 4200 Euro

3 Wochen leicht = 21x100 = 2100 Euro

Gesamt: 10.500 Euro

10.000 Euro sind also ein realistischer Betrag.

In wie weit die seelische Belastung der Frau gezählt wird ist unklar. Wenn das von Anfang an klar war, dass Sie nicht im Rollstuhl landen o.Ä.und die Sache gut ausheilt, wird es nicht viel geben. Es steht Ihnen aber frei in Berufung zu gehen.

alles2
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von alles2 » 02.11.2020, 12:42

Ich bezog mich auf die Frage des vorherigen Beitrages mit der Frage

"Würdet ihr empfehlen selbst den Krankheitsverlauf zu dokumentieren oder bringt das eher weniger?"

Da die Antwort auf keine gesetzliche Grundlage beruht, sondern es mehr um einen generellen Ratschlag handelt, betrachte ich das Datum des Beitrags von "MG" als unbedeutend. Bin heute im Zuge eines anderen Threads auch nur durch Zufall darauf gestoßen und der Inhalt erinnerte mich dann auch an diesen Thread.

Weil sich der Fragesteller bisher nicht bedankt hat und so tat, als würde es meinen ersten Beitrag nicht geben, sah ich keinen Bedarf, gleich auf die letzte Frage einzugehen oder mich gar ausführlich dazu zu äußern. Daher hielt ich mich nun kurz und schmerzlos damit auf, indem nur das bemüht wurde, was das Forum hergibt.
Auf das Erwähnen der Schmerzensgeldsätze hatte ich bewusst verzichtet, was ohnehin meinem ersten Beitrag zu entnehmen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Marco123
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von Marco123 » 02.11.2020, 14:32

Vielen Dank

SK
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Re: Forderung Schmerzensgeld - Wirbelbruch

Beitrag von SK » 04.11.2020, 10:47

lexlegis hat geschrieben:
02.11.2020, 12:24
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/schadenersatzrecht/schmerzengeld/#schmerzengeldtabelle

Wenn Sie hier nach unten scrollen finden Sie eine Schmerzengeldtabelle aus dem Jahr 2019 (hat sich nicht viel geändert, daher können Sie auch dem Link des Kollegen "alles2" folgen, der zu einem Beitrag aus dem Jahr 2010 führt).

Ihre Situation war folgende:

2 Wochen stark = 14x300 = 4200 Euro

3 Wochen mittel = 21x200 = 4200 Euro

3 Wochen leicht = 21x100 = 2100 Euro

Gesamt: 10.500 Euro

10.000 Euro sind also ein realistischer Betrag.

In wie weit die seelische Belastung der Frau gezählt wird ist unklar. Wenn das von Anfang an klar war, dass Sie nicht im Rollstuhl landen o.Ä.und die Sache gut ausheilt, wird es nicht viel geben. Es steht Ihnen aber frei in Berufung zu gehen.
1. Die Schmerzengeldsätze wurden bereits seit langem erhöht:

starke Schmerzen: 330
mittelstarke Schmerzen: 220
leichte Schmerzen: 110

Wäre nach obigem Beispiel rein rechnerisch € 11.550,--.

Die SG-Tagessätze sind jedoch nur eine Bemessungshilfe, SG darf nicht rechnerisch bemessen werden. Bei SG ist auch immer die Beeinträchtigung der persönlichen Lebensführung zu berücksichtigen (psycische Alteration).

Es ist nicht unüblich, dass ein Aufschlag auf die SG Tagessätze erfolgt. SG-Bemessung hat immer eine Bandbreite und kommt auf den Einzelfall an.

MfG RA Sebastian Kinberger

P.S. Wenn derzeit nicht bekannte Schäden nicht mit der medizinischen Sicherheit auszuschließen sind, haben Sie Anspruch auf die Feststellung der Haftung der Schädiger für derzeit nicht bekannte Schäden.

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