Welche Punkte muss man beachten, wenn man ein Grundstück gemietet hat und dieses als Parkplatz - ein Teil für Dauerparker, ein Teil als Kurzparkzone - nutzen möchte. Es gibt keinen Schranken, sondern nur einen Automaten; die Autokennzeichen werden mittels Kamera erfasst.
Gibt es dazu irgendwelche Anhaltspunkte in Gesetzen/Verordnungen? Wo findet man hilfreiche Informationen (Google konnte mir nicht weiterhelfen...)?
Danke!
Parkplatz
Re: Parkplatz
In Wien hätte man sich beispielsweise - so komisch es klingt - an das Wiener Garagengesetz, dem WGarG, zu orientieren:Üblicherweise verweise ich auf die Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes, wenn die Leute über die Gemeinde (Bürgermeister oder Bauleiter) nicht wirklich weitergekommen sind. Gerade bei Bestimmungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, ist es schwierig, dass sich jemand findet, der den Überblick hat.
https://www.jusline.at/gesetz/wgarg_2008
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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