wann ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und wann nicht?

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alles2
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Re: wann ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und wann nicht?

Beitrag von alles2 » 31.10.2020, 22:57

Wenn der letztinstanzliche Richter § 288 oder 289 StGB erfüllt sieht, wobei dieser auf zig Ausnahmen wie § 10, 290 und 291 StGB zurückgreifen kann.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jusler
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Re: wann ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und wann nicht?

Beitrag von Jusler » 01.11.2020, 10:52

Meinem Wissensstand zufolge ist es tatsächlich so, dass Falschaussagen von den Parteien nicht strafbar sind; diese dürfen also lügen (Ausnahme: Beeidigung). Zur Wahrheit verpflichtet sind die Zeugen (diese werden vom Richter auch bei der Verhandlung daran erinnert, die Wahrheit aussagen zu müssen). Dies geht auch aus § 288 StGB hervor.

lexlegis
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Re: wann ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und wann nicht?

Beitrag von lexlegis » 01.11.2020, 12:48

nemo tenetur se ipsum accusare

7 (2) iVm 49 Z 4 StPO

Der Beschuldigte/Angeklagte darf so viel lügen wie er möchte oder er kann zum Vorwurf auch einfach schweigen. Die StA muss ihm die Schuld nachweisen, er braucht sich nicht freibeweisen. Das sind strafprozessrechtliche Grundsätze!

Strafbar wird das Verhalten des Beschuldigten dann, wenn er eine nicht fiktive Person beschuldigt die Tat begangen zu haben, obwohl er weiß, dass sie es nicht war (297 StGB) oder andere gesetzliche TB durch sein Verhalten erfüllt.

Der Zeuge hingegen muss vollständig und wahrheitsgemäß aussagen. Auch da gibts Ausnahmen (Angehörige, Geistliche, Anwälte etc). Auch hier gilt der nemo tenetur Grundsatz und der Zeuge kann die Beantwortung einzelner -ihn belastender Fragen- verweigern.

alles2
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Re: wann ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und wann nicht?

Beitrag von alles2 » 03.11.2020, 11:13

Da wir von dem Fall rein gar nichts wissen, können wir Deinen Fragen diesbezüglich überhaupt keiner Beurteilung unterziehen.
Auch ich hatte es mal mit einem genehmigten Wiederaufnahmeantrag zu tun und es folgte ein neuerlicher Prozess. Doch am Urteil änderte es nichts.

Was sehr wohl sein kann ist, dass durch Deine Beweise an der Glaubwürdigkeit des Verurteilten gerüttelt werden könnte. Auch das ist schwer zu beurteilen, weil wir nicht wissen, wie es vorher um dessen Glaubwürdigkeit bestellt war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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