Baum wird gefällt - Rechtslage

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Julian13959
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Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von Julian13959 » 28.10.2020, 12:42

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alles2
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von alles2 » 28.10.2020, 13:19

Schwer zu sagen, da noch einige Sachen zu klären wären. Keine Ahnung, ob der Gemeinde noch klar ist, dass die Bäume eigentlich Euch gehören bzw. könnte man darauf vergessen haben. Wenn doch, wundert es mich, dass man Euch nicht mit der Beseitigung beauftragt hat, falls ein größeres Vorhaben vorgesehen wäre. Nachdem dies der neue Nachbar übernommen hat, kann ich mir gut vorstellen, dass seinerseits ein konkreter Plan vorliegt und zu dessen Umsetzung er nun die Vorkehrungen treffen und vornehmen muss.

Gehört das Grundstück noch immer der Gemeinde?
Weiß man, ob es darauf irgendwelche Bauvorhaben gibt?
Schon mit der Gemeinde und dem Nachbarn außerhalb des Hören-Sagens konkret darüber geredet?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von mastercrash » 28.10.2020, 13:24

Julian13959 hat geschrieben:
28.10.2020, 12:42
Hallo,
ich wohne seit 20 Jahren in meinem Haus. Ditekt gegenüber vom Grundstück (dazwischen ist nur eine Straße) ist ein kleines Grundstück der Gemeinde, auf der wir vor 20 Jahren Bäume gepflanzt haben mit der Zustimmung der Gemeinde. Auf der anderen Seite des „Waldes“ (also quasi: Mein Haus - Straße - Bäume - Straße - andere Haus) steht seit einem Jahr ein neues Haus. Dieser will nun die Bäume fällen, hat auch jemanden dazu beauftragt & nicht bei uns nachgefragt.
Hat er denn bei der Gemeinde nachgefragt? Es ist doch das Grundstück der Gemeinde auf dem die Bäume nach wie vor stehen und damit gehören auch die Bäume der Gemeinde. Bei euch muss er nicht nachfragen, auch wenn ihr die Bäume vor 20 Jahren gepflanzt habt.

Die Bäume sind Eigentum desjenigen, dem das Grundstück gehört auf dem sie gepflanzt sind. Ob die Bäume stehen bleiben oder nicht wird daher im Ergebnis der Entscheidung der Gemeinde unterliegen.
alles2 hat geschrieben:
28.10.2020, 13:19
Schwer zu sagen, da noch einige Sachen zu klären wären. Keine Ahnung, ob der Gemeinde noch klar ist, dass die Bäume eigentlich Euch gehören bzw. könnte man darauf vergessen haben.
Tun sie nicht! Sachenrecht 1. Vorlesung an der Uni soweit ich mich nach all den Jahren noch erinnere so ca. 2. oder 3. Semester. Das ist alles Eigentum der Gemeinde, wenn ihnen das Grundstück gehört. Superficies solo cedit und § 295 ABGB. Das ist mitunter einer der wichtigsten Grundsätze im bürgerlichen Recht überhaupt.

Pflanze einen Baum, baue eine Hütte oder ein Haus oder etwas anderes unbewegliches (§§ 293 ff ABGB) auf einem fremden Grundstück und du bist das Eigentum direkt los. Das gehört dann nämlich sofort dem Grundeigentümer (Außer: Superädifikat).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von alles2 » 28.10.2020, 13:50

mastercrash hat geschrieben:
28.10.2020, 13:24
alles2 hat geschrieben:
28.10.2020, 13:19
Schwer zu sagen, da noch einige Sachen zu klären wären. Keine Ahnung, ob der Gemeinde noch klar ist, dass die Bäume eigentlich Euch gehören bzw. könnte man darauf vergessen haben.
Tun Sie nicht! Sachenrecht 1. Vorlesung an der Uni soweit ich mich nach all den Jahren noch erinnere so ca. 2. oder 3. Semester. Das ist alles Eigentum der Gemeinde, wenn ihnen das Grundstück gehört. Superficies solo cedit und § 295 ABGB. Das ist mitunter einer der wichtigsten Grundsätze im bürgerlichen Recht überhaupt.
Danke für die beiläufige Belehrung, nur dürftest Du nicht verstanden haben, worauf ich aus war. Der Betroffene hätte sich von der Gemeinde erwartet, von der Maßnahme unterrichtet zu werden. Das setzt allerdings voraus, dass die "Entscheidungsträger" auch davon wissen, was es mit den Bäumen auf sich hat.
Dass die Gemeinde oder irgendwer rechtswidrig vorgegangen sein könnte oder irgend jemanden hätte informieren müssen, habe ich doch nirgends erwähnt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von mastercrash » 28.10.2020, 13:53

alles2 hat geschrieben:
28.10.2020, 13:50
Danke für die Belehrung, nur dürftest Du nicht verstanden haben, worauf ich aus war. Der Betroffene hätte sich von der Gemeinde erwartet, von der Maßnahme unterrichtet zu werden. Das setzt allerdings voraus, dass die "Entscheidungsträger" auch davon wissen, was es mit den Bäumen auf sich hat.
Dass die Gemeinde oder irgendwer rechtswidrig vorgegangen sein könnte oder irgend jemanden hätte informieren müssen, habe ich doch nirgends erwähnt!
Dann drücken Sie sich leider sehr oft juristisch sehr ungenau aus. Besonders bei so wichtigen Begriffen wie Eigentum.

Wenn da wörtlich steht: "ob der Gemeinde noch klar ist, dass die Bäume eigentlich Euch gehören" ist damit eindeutig zivilrechtliches Eigentum gemeint. Das stimmt aber nicht, da die Bäume eben faktisch der Gemeinde selbst gehören. Daher muss der Gemeinde gar nichts klar sein.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von alles2 » 28.10.2020, 14:08

Sicher werde ich mich nicht dahingehend bevormunden lassen, mich rechtlich 100 %ig korrekt ausdrücken zu müssen. Ich bin kein Anwalt und hier dürfen sich auch Nicht-Juristen einbringen. Nur weil dann einige Anwälte dadurch Augenkrebs bekommen könnten, ist deren Problem. Wenn man das schon von mir verlangt, sollte das auch für alle gelten (nicht zuletzt die Fragesteller). Diese Regel wurde hier aber noch nicht eingeführt.

Außerdem habe ich mich mit "die Bäume eigentlich Euch gehören" eher vorsichtig ausgedrückt. Dass daraus eine Besitz-Eigentum-Debatte ausgelöst werden muss, lässt mich an der Stirn runzeln.

Stattdessen könntest Du auch mal bei Dir anfangen, anstatt die Misshelligungen bei anderen zu suchen. Dabei hattest Du selbst den entsprechenden Teil zitiert:
Julian13959 hat geschrieben:
28.10.2020, 12:42
Dieser will nun die Bäume fällen, hat auch jemanden dazu beauftragt & NICHT BEI UNS NACHGEFRAGT.
Wie Du erkennst, ging es dem vermeintlichen "Baumzüchter" darum, von der Gemeinde verständigt zu werden. Ich habe nichts anderes gemacht, als mich in seine Situation hineinzuversetzen versucht, der ja davon ausgeht, dass "die Bäume eigentlich ihm gehören". Denn sonst würde man nicht solche Ansprüche stellen. Ferner habe ich nur eine Erklärung gesucht, warum es möglicherweise nicht erfolgt ist. Natürlich hätte ich schreiben können, dass die Gemeinde den Betroffenen nicht informieren hätte müssen. Nur kenne ich das Verhältnis und die Vereinbarung nicht und hätte diese dann aus der Sicht des Fragestellers als bürgerunfreundlicher Buh-Mann dastehen können, während ich eben in Aussicht stellen wollte, dass darauf (von mir aus wegen den 20 Jahren) einfach nur vergessen wurde. Daher wollte ich nur die Gemeinde in Schutz nehmen und die Kohlen aus einem potentiellen Feuer holen. Nicht umsonst wollte ich abgeklärt wissen, ob auf dem Grund was gebaut werden soll, um von mir aus die Willkür ausschließen zu können.
Einmal mehr brauchst Du Dich nicht für die überzogene Reaktion entschuldigen.

Und wenn Du immer wieder hier mit der sinngemäßen Behauptung antanzt, ich würde fragwürdige Äußerungen abgeben, solltest Du vielleicht mal überlegen, ob dem nicht eher ein Missverständnis zugrundeliegt.
Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob Du überhaupt Deine Klienten richtig verstehst!

Und was Du aus der 1. Vorlesung an der Uni von einem uralten Gesetz mitgenommen hast, interessiert hier genau niemanden. Es soll erhabene Leute geben, die sich mit solchen "Aufplustereien" besser fühlen. Was Du damit bezwecken wolltest, kann ich mir einmal mehr gut vorstellen, und sollte auch dem letzten Unkonzentrierten hier nicht entgehen. Manche Leute könnten es als initiierte Bloßstellung bezeichnen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Baum wird gefällt - Rechtslage

Beitrag von Hank » 29.10.2020, 01:00

…in Tirol, und nur in Tirol ermöglicht ein uraltes Gesetz ein vom Grundeigentum getrenntes Eigentum an lebenden Bäumen! Umgeschnittene Bäume sind bekanntlich bewegliche Sachen so wie Superädifikate (nicht zu verwechseln mit Superficies)…

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