Ich habe folgendes Problem:
Mir wurde seit 7/2019 von einem Internetprovider für einen Vertrag, den ich nie eingegangen bin, monatlich ein Betrag abgebucht. Da der Vertrag nicht gültig ist, wurde er nach einem Anruf bei der Service-Hotline gelöscht.
Am Telefon wurde mir auch gesagt, das der Internetprovider einen Fehler machte. Trotzdem sagte man mir, dass ich nur die Zahlungen der letzten 2 Monate rückerstattet bekomme.
Laut Internet habe ich 8 Wochen Zeit, zu hohe oder falsche Abbuchungen ohne Angabe von Gründen von der Bank rückbuchen zu lassen. Wenn der Internetprovider keine Einzugsermächtigung vorweisen kann, habe ich 13 Monate Zeit.
Jetzt bin ich mir unsicher, ob der Internetprovider eine Einzugsermächtigung hatte, da ich noch zwei andere Verträge bei diesem Internetprovider habe. Das heißt, der Internetprovider hat eine entsprechende Ermächtigung, mir Geld abzubuchen. Bezieht sich diese Ermächtigung nur auf meine zwei gültigen Verträge oder auf meine Person?
Wenn die Einzugsermächtigung nur für den jeweiligen Vertrag gilt, habe ich für die Rückbuchung 13 Monate Zeit, oder?
Wenn sich die Einzugsermächtigung auf meine Person bezieht, habe ich nur 8 Wochen Zeit und somit Pech gehabt. So habe zumindest ich das verstanden.
In meinen beiden gültigen Verträgen steht folgendes:
Meine Frage ist nun:Hiermit ermächtige ich Sie (xxx) widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann nicht, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Als Mandatsreferenz wird xxxxx eingeführt. Ich habe das Recht, innerhalb von 60 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.
Welche Frist gilt für mich?
Mit freundlichen Grüßen