unberechtigte SEPA-Abbuchung--Rückerstattung

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markzim
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Registriert: 27.10.2020, 18:58

unberechtigte SEPA-Abbuchung--Rückerstattung

Beitrag von markzim » 27.10.2020, 19:44

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem:
Mir wurde seit 7/2019 von einem Internetprovider für einen Vertrag, den ich nie eingegangen bin, monatlich ein Betrag abgebucht. Da der Vertrag nicht gültig ist, wurde er nach einem Anruf bei der Service-Hotline gelöscht.
Am Telefon wurde mir auch gesagt, das der Internetprovider einen Fehler machte. Trotzdem sagte man mir, dass ich nur die Zahlungen der letzten 2 Monate rückerstattet bekomme.

Laut Internet habe ich 8 Wochen Zeit, zu hohe oder falsche Abbuchungen ohne Angabe von Gründen von der Bank rückbuchen zu lassen. Wenn der Internetprovider keine Einzugsermächtigung vorweisen kann, habe ich 13 Monate Zeit.

Jetzt bin ich mir unsicher, ob der Internetprovider eine Einzugsermächtigung hatte, da ich noch zwei andere Verträge bei diesem Internetprovider habe. Das heißt, der Internetprovider hat eine entsprechende Ermächtigung, mir Geld abzubuchen. Bezieht sich diese Ermächtigung nur auf meine zwei gültigen Verträge oder auf meine Person?
Wenn die Einzugsermächtigung nur für den jeweiligen Vertrag gilt, habe ich für die Rückbuchung 13 Monate Zeit, oder?
Wenn sich die Einzugsermächtigung auf meine Person bezieht, habe ich nur 8 Wochen Zeit und somit Pech gehabt. So habe zumindest ich das verstanden.

In meinen beiden gültigen Verträgen steht folgendes:
Hiermit ermächtige ich Sie (xxx) widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann nicht, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Als Mandatsreferenz wird xxxxx eingeführt. Ich habe das Recht, innerhalb von 60 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.
Meine Frage ist nun:
Welche Frist gilt für mich?


Mit freundlichen Grüßen



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: unberechtigte SEPA-Abbuchung--Rückerstattung

Beitrag von mastercrash » 27.10.2020, 22:42

markzim hat geschrieben:
27.10.2020, 19:44
Laut Internet habe ich 8 Wochen Zeit, zu hohe oder falsche Abbuchungen ohne Angabe von Gründen von der Bank rückbuchen zu lassen. Wenn der Internetprovider keine Einzugsermächtigung vorweisen kann, habe ich 13 Monate Zeit.

Jetzt bin ich mir unsicher, ob der Internetprovider eine Einzugsermächtigung hatte, da ich noch zwei andere Verträge bei diesem Internetprovider habe. Das heißt, der Internetprovider hat eine entsprechende Ermächtigung, mir Geld abzubuchen. Bezieht sich diese Ermächtigung nur auf meine zwei gültigen Verträge oder auf meine Person?
Wenn die Einzugsermächtigung nur für den jeweiligen Vertrag gilt, habe ich für die Rückbuchung 13 Monate Zeit, oder?
Wenn sich die Einzugsermächtigung auf meine Person bezieht, habe ich nur 8 Wochen Zeit und somit Pech gehabt. So habe zumindest ich das verstanden.
Die Rückbuchung muss eh über Ihre Bank erfolgen. Die können Ihnen genauer sagen, welche Frist gilt.
SEPA-Lastschriften basieren auf der EU Verordnung 260/2012 und nach dem was diese VO als Lastschriftmandat definiert würde ich es nicht gebunden an einen bestimmten Vertrag sehen (daher gilt in diesem Fall wohl die 60-Tage-Frist). Es ist eher ganz allgemein, Zitat aus der VO "die Erteilung der Zustimmung und Autorisierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers, dass der Zahlungsemp­fänger den Einzug für die Belastung des angegebenen Zah­lungskontos des Zahlers auslösen und der Zahlungsdienst­leister des Zahlers solchen Anweisungen Folge leisten darf".

Unabhängig davon: Die Rücklastschrift ist nur eine Vereinfachung um das Geld zurück zu bekommen. Bereicherungsrechtlich gibt es keinen Grund, dass der Internetprovider Ihr Geld ohne vertragliche Grundlage behalten darf. Eine Verjährung läge hier frühestens nach 3 Jahren vor.

Wenn zu unrecht belastete Beträge freiwillig nicht herausgegeben werden, kann auf diese innerhalb der Verjährungsfrist notfalls auch geklagt werden. Weisen Sie den Internetprovider darauf hin, dass ALLE zu unrecht abgebuchten Beträge bei sonstiger Klage umgehend zu erstatten sind!

Erstattet Ihnen der Internetprovider die Beträge dann immer noch nicht, steht Ihnen die Möglichkeit der zivilrechtlichen Klage offen.

Bei einer solchen Klage wäre der Internetprovider in der Pflicht, die Grundlage seines Anspruchs auf die Zahlungen zu beweisen. Er müsste also nachweisen, dass er aufgrund eines Vertrages Anspruch auf diese Zahlungen hat. Kann er dies nicht, würden Sie die Klage gewinnen (und hätten damit in der Folge einen vollstreckbaren Titel gegen den Provider).

Umgekehrt: Hätte er einen Anspruch und Sie die Möglichkeit einer Rücklastschrift dürften Sie diese eh nicht nutzen. Gerechtfertigt abgebuchte Beträge darf man nicht zurückbuchen. Daher macht es im Ergebnis ob Sie das Geld zurück erhalten keinen Unterschied, ob die Möglichkeit einer Rücklastschrift besteht oder nicht. Würden Sie nämlich gerechtfertigte Beträge zurückbuchen könnte der Provider klagen und das ggf nicht nur zivilrechtlich. Es ist im Ergebnis daher eh die weit sauberere (und für Sie rechtssicherere) Lösung, der Provider bucht die Beträge von sich aus zurück (egal ob freiwillig oder aufgrund eines Urteils).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: unberechtigte SEPA-Abbuchung--Rückerstattung

Beitrag von alles2 » 28.10.2020, 00:38

Beziehe auch mehrere Produkte von einem Dienstleister, die nicht gemeinsam, sondern nach und nach bestellt wurden. Nur bei dem ersten Produkt musste eine Einzugsermächtigung für die begonnene Geschäftsbeziehung erteilt werden. Bei den späteren Produkten war es entweder kein Thema mehr oder musste nicht ausgefüllt werden.

Da auch Dein ISP über eine Einzugsermächtigung verfügt, besteht zwar ein Anspruch auf Abbuchungen von Deinem Konto, nur waren eben die Beträge falsch. Daher würde üblicherweise die 56 tägige Frist gelten, wobei es in Deinem Fall 60 Tage sind (habe ich so auch noch nie gesehen).
Nur wenn jemand beispielsweise Deine Kontodaten missbraucht hat, um ohne Gegenleistung irgendwelche Beträge abbuchen zu lassen, dann könntest Du Dich auf diese 13 monatige Frist berufen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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