Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von Reif für die Insel » 21.10.2020, 21:09

Einen schönen guten Abend!

Meine Bitte wäre die Einschätzung eines Sachverhaltes, ob die Energie AG die Stromleitung bis zur Grundgrenze bereitzustellen hat, oder nur bis zur Grenze zur öffentlichen Straße (und man selbst eine Vereinbarung mit zwei dazwischen liegenden Privatgrundstücken treffen muss).

Der Stromanschluss besteht seit über 40 Jahren, jedoch wird das Haus, auf welchem der Zählerkasten angebracht ist, abgerissen. Gerne hätten wir den Zählerkasten jetzt auf unserem Grundstück, jedoch gibt es bisher keine Informationen zur möglichen Vorgehensweise.

Hat man grundsätzlich ein Recht auf einen Stromanschluss an der Grundstücksgrenze?

Oder könnte es sein, dass wir dann gar keine Stromversorgung mehr haben, wenn ein Nachbar keine Grabungsarbeiten auf seinem Grundstück möchte?

Vielen Dank!



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von alles2 » 22.10.2020, 00:14

Hilft Dir zwar nicht weiter, aber man muss hier nicht in regelmäßigen Abständen dasselbe Anliegen separat platzieren:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16029
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Re: Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von Reif für die Insel » 22.10.2020, 09:08

Danke, ja ich weiß natürlich, dass ich zu diesem Thema bereits eine Frage gestellt habe, welche keine Antworten erhielt.


Es geht mittlerweile nur mehr darum: Hat man in Österreich Anspruch auf einen Stromanschluss?
Zuletzt geändert von Reif für die Insel am 16.11.2020, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von alles2 » 22.10.2020, 10:01

Du kannst den eigenen Beitrag auch mit dem Stift übern rechts bearbeiten oder in einer anschließenden "Antwort", wenn sich was erübrigt hat oder es um weitere Fragen erweitert soll.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von MG » 22.10.2020, 18:25

Die Stromleitung lief schon bisher über fremde Grundstücke, und zwar Ihrern Angaben nach ungestört über mehr als 30 Jahre.

Wenn ja, dann haben Sie bzw. Ihre Vorgänger mAn die Servitut/Dienstbarkeit der Leitungsführung über das/die fremden Grundstücke ersessen. Die Leitungsrechte, aber auch der Bestand des Zählerkastens im fremden Gebäude müssen daher weiterhin bestehen bleiben.

Ob man den Zählerkasten auch in Ihr Haus einbauen kann, müssen Sie mit dem Stromversorger abklären. Aber bis dahin muss zB der Eigentümer, der das Haus abreisst, in dem Ihr Zählerkasten gelegen war, für einen ERrsatz sorgen, bzw. auch ins neue Haus den Zählerkasten wieder entsprechend einbauen.

Zu einem solchen Leitungsrecht gehört auch das Recht, dass derartige Leitungen gewartet und allenfalls auch erneuert werden. Wenn die betroffenen Grundeigentümer sich da quer legen, müssten Sie sie erforderlichenfalls gerichtlich zwingen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Reif für die Insel
Beiträge: 26
Registriert: 04.09.2020, 15:10

Re: Energie AG - Stromleitung bis zur Grundgrenze?

Beitrag von Reif für die Insel » 22.10.2020, 21:56

Sehr geehrter Herr RA Grüner!

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Ja, Zählerkasten und Stromleitung befinden sich seit über 30 Jahren unverändert auf zwei fremden Grundstücken, wobei jedes der Anliegen mittlerweile teilweise mehrfach die Besitzer gewechselt hat.

Unser Gebäude habe ich von meinen Eltern geerbt (es ist seit langem unbewohnt), die beiden anderen Anliegen wurden von den jeweiligen Erben der zur Zeit der Stromerschließung aktuellen Besitzer verkauft und jeweils zwischenzeitlich nochmals verkauft.

Interessant wäre es bitte noch zu wissen, ob der Zählerkasten auf dem fremden Grundstück für uns frei zugänglich sein muss. In den vergangenen Jahrzehnten war das der Fall und es wurde stets akzeptiert. Seit dem Besitzerwechsel Anfang 2020 ist unser langjähriger Zugang zum Zählerkasten durch einen Zaun versperrt (wobei ich nicht weiß, welcher der beiden Nachbarn den Zaun errichtet hat).
Hätte man sich eventuell den Zugang zum Zählerkasten (betrifft zwei Grundstücke dem Verlauf unserer Stromleitung entsprechend) nach über 30 Jahren auch ersessen? Im Grundbuch ist diesbezüglich nichts eingetragen.

Nochmals herzlichen Dank, Sie haben mir sehr geholfen!

Mfg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 47 Gäste