Strafanzeigen aus deutschland

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Rob000000
Beiträge: 1
Registriert: 16.10.2020, 15:38

Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von Rob000000 » 16.10.2020, 15:45

Hallo
Ich bin österreicher und wurde vom deutschen Gericht zu einer geld straffe von 7.200 Euro verurteilt wegen graffitis .. diese 7 tausend Euro sind eine haft Strafe in tagessätzen .. bedeutet das ich muss in haft gehen oder kann ich durch den Geldbetrag der haftstraffe entgehen ?? Zusätzlich kommen 7 tausend Euro reinigungskosten hinzu.

Nun noch eine Frage. Was passiert wenn ich das ganze als Österreicher in österreich ignoriere? Kommt dann das österreichische Gericht hinzu und fordert die Strafe ein??

Bitte dringend um Antworten auf meine Fragen, bitte.

Mfg
Rob



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 16.10.2020, 17:52

Das habe ich vor einigen Tagen in einem anderen Thread geschrieben:
...ich schulde der BRD einen verwaltungsrechtlichen Betrag, den ich seit Jahren nicht bezahlt habe. Bis dato hat sich auch kein österreichisches Exekutionsgericht bei mir gemeldet.
Hingegen kann ich mir gut vorstellen, dass ich von der deutschen Polizei darauf angesprochen werden würde, sollte mich diese mal aufhalten.
Daher ein Rat in dem oberen Fall:
Immer wenn Du zu den Nachbarn rüberfährst, führe die Summe sicherheitshalber mit. Solltest Du durch blöde Umstände mal aufgehalten werden, könnte es vielleicht sein, dass die Geldstrafe sonst sofort abzusitzen wäre. Natürlich sollte man das dann niemanden anderen erzählen ;-)
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.10.2020, 22:45

Ich würde auch aufpassen in den Zügen von Salzburg nach Innsbruck (über Wörgel) die fahren durch Deutschland! Wenn der Zug mal "zufällig" liegen bleiben würde und du in einen Bus umsteigen müsstest könnte dieser "zufällig" von der Polizei angehalten werden.
Dazu würde Ich nicht in ein EU Ausland fahren weil wenn die Deutschen einen Europähischen Haftbefehl austellen wird dich Österreich eventuell nicht Ausliefern aber ein anderes EU Land eventuell. Du solltest mal fragen ab wann es verjährt.
Bis dahin würde Ich würde Ich einfach nicht ins Ausland fahren oder zahlen. :wink:

Oder wie heisst es so schön? No risk no fun!

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von mastercrash » 17.10.2020, 23:18

ACHTUNG: Ich würde die Geldstrafe begleichen. In der EU-JZG (Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) ist in § 53 ff eindeutig festgehalten, dass Geldsanktionen aus Strafsachen, die mindestens 70€ betragen auch in Österreich auf Ersuchen des Mitgliedstaates der Verurteilung vollstreckt werden können. Dann ist es auch egal, ob man zum Nachbarn rüber fährt oder nicht.

Sobald die Geldstrafe in DE in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wurde (eben weil nicht fristgerecht bezahlt wurde und eine Zwangseintreibung möglicherweise gar nicht von DE über das EU-JZG in AT versucht wird), wird in Deutschland ein Haftbefehl ausgestellt und wenn der Fragesteller in DE bis zur Vollstreckungsverjährung angetroffen wird, wird dieser auch vollstreckt und der Fragesteller landet dann auch erstmal in Haft.

Ich halte es von meinen Vorrednern hier für fahrlässig, scheinbar ohne Fachwissen aus dem Bauch heraus Tipps zu geben, die den Fragesteller am Ende durch eine Ersatzfreiheitsstrafe bzw den dann offenen Haftbefehl in Haft bringen!
Insbesondere die Antworten von alles2 hier im Forum sind mit allergrößter Vorsicht zu genießen. Manchmal stimmt es zwar, was er schreibt aber auch eine kaputte Uhr liegt zweimal am Tag richtig.
Rob000000 hat geschrieben:
16.10.2020, 15:45
Hallo
Ich bin österreicher und wurde vom deutschen Gericht zu einer geld straffe von 7.200 Euro verurteilt wegen graffitis .. diese 7 tausend Euro sind eine haft Strafe in tagessätzen ..
Auch in Deutschland haben sie wie in Österreich die Tagessatzgeldstrafen. Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich durch die Höhe der Schuld, die Höhe eines Tagesssatzes durch die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ist eine Geldstrafe uneinbringlich bzw nicht fristgerecht bezahlt, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt und entsprechend ein Haftbefehl ausgestellt.

Wird die Geldstrafe bezahlt, gibt es auch keine Ersatzfreiheitsstrafe (weil diese eben nur ein Ersatz zur Not ist, falls nicht bezahlt wird - eigentlich ist es "nur" eine Geldstrafe). In Deutschland kann man sogar teilweise bezahlen, teilweise in Haft gehen, also wenn ein Teil der Geldstrafe einbringlich ist, beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe nur noch den uneinbringlichen Teil.

Sollten Sie Probleme haben den Geldbetrag so aufzubringen, kontaktieren Sie alsbald den zuständigen Staatsanwalt in DE. Dieser kann und wird Ihnen sehr sicher auch Ratenzahlungen und Zahlungsaufschübe anbieten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 04:33

An den Fragesteller und den anderen interessierten Mitlesern:
Lasst Euch von dem Vorposter nicht beeinflussen, der irgendwie den Eindruck vermittelt, als würde nur sein Wort gelten und er die Weisheit mit dem Löffel gefressen hätte. Das Forum ist dazu da, damit sich jeder zu einem bestimmten Thema einbringen kann...er inklusive. Nur dürfte er für mein laienhaftes Gefühl den krankhaften Komplex haben, die Meinung anderer nicht zu respektieren, wobei er sich dabei ausschließlich auf mich eingeschossen haben dürfte. Und zwar so sehr, dass er wohl vor lauter Blindheit die Fehler des unmittelbaren Vorposters übersehen haben könnte und stehen ließ (siehe weiter unten). Er wurde in der Vergangenheit bereits darauf angesprochen, einzig gefruchtet hat es nicht, weil die Einsicht fehlen dürfte.

Ich habe hier nur EIN Rat gegeben, wie man mit der Angelegenheit des Betroffenen umgehen könnte. Dabei habe ich bewusst gemieden, MEIN Rat zu schreiben, um eine gewisse Neutralität zu vermitteln und weil jeder für sich entscheiden soll, wie er damit umgeht. Und schon kommt der große Aufschrei. Es wird nicht etwa ganz unaufgeregt darüber hinaus ein Tipp platziert. Nein, sondern in der Form wie: "ACHTUNG, ACHTUNG, jetzt melde ich mich zu Wort, schaut alle her und vergisst, was die anderen raten. Nur meine Meinung zählt"!
Was soll man da noch sagen. Bleibt zu hoffen, dass die Meinungsfreiheit hier nicht gänzlich eingeschränkt wird.

Außerdem scheint er es in letzter Zeit sehr gut zu verstehen, meine Inhalte indirekt zu bestätigen, indem sie in anderen Worten und ausschweifender Form wiedergegeben werden. So wie auch diesmal. Denn im Kern habe ich nichts anderes geäußert. Auch wenn hier vielleicht nicht in diesem Beitrag klar zur Geltung kam, dass die Forderung exekutiert werden kann, so tat ich es vor nicht allzu langer Zeit in einem anderen Thread, während ich hier angedeutet habe, dass sich ein heimisches Gericht melden könnte, was es bei mir aber noch nicht tat. Die Aussage hat dem Fragesteller genügt, da abgesehen von einer positiven Bewertung nichts mehr folgte.

Immerhin ist die Bestätigung, dass die Vollstreckung innerhalb der EU-Staaten möglich ist, für mich beruhigend, da ich damit nicht falsch lag. Auch das Szenario, dass der Verurteilte in Deutschland in Haft genommen werden könnte, wenn er nicht zahlt, wurde ausgeschmückt wiederholt. Anscheinend gilt für manche das Motto: Doppelt hält besser.

Es ist einfach ungeheuerlich, was mir hier unterstellt wird. OHNE FACHWISSEN TIPPS GEBEN, DIE DEN FRAGESTELLER IN HAFT BRINGEN ist eine böse Unterstellung und Falschbehauptung. Ich weiß nicht, ob da jemand vom heimischen Recht auf das deutsche Recht schließt. Aber ich als ebenso Betroffener kann aus der Praxis berichten und weiß, dass bei mir bis heute nichts exekutiert wurde und man mir kein Haftbefehl zukommen ließ, obwohl denen meine Adresse bekannt ist.
Auch wenn es nur mein Bruder war, der in Deutschland wegen meiner Sache bei den Behörden allgemeine Auskünfte eingeholt hat (er hat einen anderen Familiennamen als ich), so wurde ihm bestätigt, dass es nicht in eine reine Freiheitsstrafe umgewandelt wird/wurde, die Verjährungsdauer 3 Jahre beträgt (übrigens liegt bei über 30 Tagessätze die Vollstreckungsverjährung 5 Jahre) und ein europäischer Haftbefehl nicht geltend gemacht werden kann, weil es sich um eine Geldstrafe handelt.

Aus dem Grund fahre ich seit Lockerung der Grenzen während der Corona-Zeit fast wöchentlich über die Grenze, ohne dass ich mich fürchten muss. Wenn ich mal aufgehalten werden würde, lasse ich der Polizei wissen, dass das Geld verfügbar ist und sie es aufgrund der örtlichen Nähe und bei Hinterlegung eines Dokumentes als Pfand noch am selben Tag bekommen (vorher zahle ich aus Prinzip nicht). Während den verschärften Grenzkontrollen wurde ich sogar ein paar Mal aufgehalten und nie wurde ich auf die Geldstrafe angesprochen. Dabei hatten sie für irgend eine Abfrage den Pass und Führerschein bekommen. Keine Ahnung, was damit gemacht wurde. Daher vermute ich, dass man bei einer genaueren Kontrolle (beispielsweise sollte was strafrechtlich bedeutendes vorfallen) draufkommen würde.

Und wenn hier wer schreibt, dass Österreich bei einem europäischen Haftbefehl vielleicht nicht ausliefert, was ja vom ersten Senf-Abgeber stehen gelassen wurde, dann dürfte jemand ein überholtes Wissen vermittelt haben. Mittlerweile können die Mitgliedstaaten die "Auslieferung" nicht mehr ablehnen, außer man sitzt es stattdessen im Heimatland ein. Zwar soll es darüber hinaus Ausnahmen geben, nur dürften diese wohl kaum zur Anwendung kommen und daher wohl erst recht nicht in diesem Fall.

Aber OK, irgendwie scheint man gerne mal den Teufel an die Wand malen oder stets vom Schlimmsten auszugehen und vergisst dabei, dass gewisse Gesetze zwar angewendet können, aber nicht müssen! Jeder wie er meint! Niemand hat ihn hier um ein diffamierendes Kommentar über mich gefragt, weil diese persönliche Zwistigkeit keinem neutralen Beobachter interessiert, und trotzdem konnte er es einmal mehr nicht lassen. Mit ein Grund, warum sich so einige vom Forum abgewendet haben, was ich hier schon vor Monaten anklingen habe lassen (siehe letztes Zitat im Beitrag):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=9550#p35777

So gut diese auch tun, so spare ich mir die erhaltenen Komplimente an der Stelle. Denn mir geht es darum, mich gegen die öffentlichen Angriffe zu wehren, und weniger darum, mich ungefragt ins beste Licht zu rücken. Möchte damit nur so viel dazu sagen: Der Ton macht die Musik!
Aber solchen Mitgliedern ist es zu verdanken, dass auch ich mich mehr und mehr zurückziehe. Vollen Einsatz gibt es nicht mehr und bei einigen Themen, wo ich vermute, dass sich andere fachkundiger einbringen können oder wollen, überlasse ich denen in abwartender Manier die Bühne, um allenfalls maximal Ergänzungen hinzuzufügen oder auf Verständnisprobleme hinzuweisen. Für alles lasse ich mich eben auch nicht mehr erblöden, um Haarspaltereien zu vermeiden!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.10.2020, 11:51

:shock:
Mittlerweile können die Mitgliedstaaten die "Auslieferung" nicht mehr ablehnen
Das heisst das Österreich liefert Österreichische Staatsbürger aus falls es einen Internationalen Haftbefehl gibt?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 12:35

Das hast Du jetzt gesagt. Tut mir leid, auf so ein Niveau lasse ich mich jetzt wirklich nicht ein. Du verstehst es wunderbar, irgendwelche Fragmente eines (Ab-)Satzes herauszupicken, diese fehlzudeuten, es aus dem Zusammenhang zu reißen und so darzustellen, als hätte es wer anderer so formuliert.

Zur Klarstellung:
Ich habe mich nicht - so wie von Dir zusammengestutzt - ausnahmslos zu irgendeinem Haftbefehl geäußert. Punkt 1! Punkt 2, ich habe zu europäischen Haftbefehlen Stellung bezogen. Warum Du daraus einen internationalen Haftbefehl machst, worüber ich kein Wort verloren habe, ergründet sich mir nicht. Kann es mir aber denken! Nur der ist souverän, der sich Fehler auch eingestehen kann, anstatt jemanden die Worte im Mund zu verdrehen.

Wenn Du so überzeugt von Deinem "spekulativ überaltetes" Wissen bist, kannst Du sicher den Wahrheitsgehalt belegen. Dann können wir gerne weiter darüber reden und bin bereit, mich eines Besseren belehren zu lassen. Denn auch ich bin vor Missverständnissen nicht gefeit.
Und wenn ich mir unsicher bin, ist es meine gängige Praxis, fachkundige Behörden meist telefonisch anzustrengen. Das könntest Du auch versuchen, zumal morgen ohnehin wieder ein Werktag ist, anstatt jemanden mit irrigen Unterstellungen zu belasten.

Damit es alle verstehen...während Du vermittelst, dass Österreich bei einem "EuHb" womöglich den eigenen Staatsbürger nicht an den ersuchenden Mitgliedsstaat übergibt (andere EU-Staaten würden das eher tun), behaupte ich, dass Österreich ein solches Ersuchen mit wenigen und seltenen Ausnahmen nicht ablehnen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von SK » 19.10.2020, 08:46

Bei Nichtbezahlung wandelt sich die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe um. Es kann ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden, sprich Sie werden EU-weit zur Fahndung ausgeschrieben.

Österreich kann die Auslieferung nicht verweigern (außer der Straftatbestand würde in Österreich keine Straftat darstellen), allenfalls könnte Österreich die deutsche Strafe in Österreich vollstrecken.

Zahlen Sie die Strafe (Ratenansuchen ist in Österreich möglich, wahrscheinlich in Deutschland auch), ansonsten kann es sein, dass sie verhaftet werden und die Strafe absitzen müssen.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 19.10.2020, 10:10

Besten Dank für die konstruktive Klarstellung, woran sich andere ein Beispiel nehmen könnten!

Das macht mich jetzt selber nervös, weil ich nicht weiß, nach welcher Zeit eine Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann oder wird und ob die Höhe ein ausschlaggebender Faktor wäre. Daher werde ich heute mal selbst mit einem deutschen Gericht reden, falls es sich zeitlich ausgeht. War bei mir zwar kein gerichtliches Verfahren, aber es wären bei Nicht-Bezahlung auch einige Tage einzusitzen.

Während in Österreich ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen entsprechen, soll es in Deutschland je Tagessatz ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe sein. Das als Anmerkung, sollte es in diesem Fall zu einer Umwandlung kommen.

Kann jemand sagen, nach welcher Zeit eine Geldstrafe in Deutschland eventuell umgewandelt werden würde, ob es da Unterschiede je nach Höhe der Geldstrafe gibt und ob es erst nach einer Zwangsvollstreckung erfolgt?

Bei mir ist nirgends gestanden, dass bei Nicht-Bezahlung binnen 14 Tagen das Geld per Zwangsvollstreckung eingetrieben wird. Ist da nichts zu machen, müsste man in Österreich eben eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Wäre jetzt interessant zu erfahren, wie es bei der deutschen Strafe des Fragestellers ist.
Dazu kommt noch, ob die Umwandlung eine vorherige Zwangsvollstreckung voraussetzt. Wenn dem so wäre, würde ich eben nur zahlen, wenn ein (österreichisches) Exekutionsgericht auf der Matte stehen würde, wenn man eigentlich nicht gewillt ist zu zahlen, so wie es der Fragesteller durchklingen lässt (sonst hätte er ja schon gezahlt).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von SK » 19.10.2020, 10:59

Meine Ausführungen beziehen sich auf gerichtliche Straftaten und nicht auf Ordnungswidrigkeiten.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 19.10.2020, 11:12

Das war mir schon klar, was ich ja in meinem vorherigen Beitrag auch explizit erwähnte.

Meine anschließenden Fragen bezogen sich auf eine gerichtliche Geldstrafe, weshalb ich auch die Kontaktaufnahme mit einem deutschen Gericht angekündigt und die Vorgehensweise bei einem österreichischen Urteil beschrieben habe. Wie es bei den Deutschen ist, weiß ich eben nicht, würde mich aber auch interessieren!

Jetzt müsste man wissen, ob dem Verurteilten irgendwelche Fristen gesetzt wurden. Wenn nicht, dann wäre die Frage, ob man dann einfach "klammheimlich" eine Umwandlung vornehmen darf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von mastercrash » 19.10.2020, 14:06

alles2 hat geschrieben:
19.10.2020, 11:12
Jetzt müsste man wissen, ob dem Verurteilten irgendwelche Fristen gesetzt wurden. Wenn nicht, dann wäre die Frage, ob man dann einfach "klammheimlich" eine Umwandlung vornehmen darf.
DE und AT sind hier ähnlich, aber nicht gleich. Als österreichischer Jurist der hauptsächlich im Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und allgemeinem Zivilrecht tätig ist, kenne ich mich in DE-Recht auch nur oberflächlich aus:

Die erste Frist erhält er im Urteil... Kann er der DE StA glaubhaft machen, dass er zahlen will aber nicht alles sofort zahlen kann, hat die Staatsanwaltschaft Ratenzahlung oder Zahlungsaufschübe (Fristverlängerungen) zu gewähren. Der Verurteilte soll nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit haben, diese auch zu bezahlen.

In Deutschland muss keine Zwangsvollstreckung versucht werden. Zahlt der Verurteilte nicht, bekommt er eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe. Zahlt er dann noch nicht und einigt sich auch sonst nicht (zB auf Ratenzahlung) ergeht in der Regel der Haftbefehl. Klammheimlich ist das nicht, aber es geht ohne langes Prozedere.

Nach der Verhaftung wird dem Verurteilten (idR auf dem Polizeirevier) der Haftbefehl eröffnet und er erhält neuerdings Gelegenheit, den Betrag sofort zu bezahlen (allenfalls zum nächsten Bankomat kann er auch gebracht werden). Damit kann er die Haft noch letztmalig abwenden (die erste Verhaftung kann er aber nicht abwenden, da die Polizei auf der Straße keinen unmittelbaren Einsicht in die Haftbefehle hat - sie weiß nicht wie viel an wen zu bezahlen ist - die Akte zum Haftbefehl muss auch in DE bei der StA erst angefordert werden). Liegt das Geld dann aber nicht noch am selben Tag bei der Polizei vor, muss er in der JVA wie sie in DE heißen seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Und da es eben in strafrechtlichen Angelegenheiten genug Abkommen innerhalb der EU gibt, sowohl für Geldstrafen als auch für Haft (siehe zB EU-JZG, es gibt aber noch weitere Rechtsquellen dafür), ist der erste Rat einfach nur das Geld mitzunehmen wenn der Fragesteller nach DE fährt absolut unbrauchbar. Der Beitrag klingt nämlich so, als wäre die Sache damit erledigt was ganz sicher nicht so ist. Er wird auch in Österreich verfolgt bzw auch wenn DE kein Rechtshilfeersuchen in AT stellen sollte, so endet eine spätere Fahrt nach DE für den Fragesteller dann irgendwann in Handschellen auf der Polizeidienststelle.
alles2 hat geschrieben:
18.10.2020, 04:33
"ACHTUNG, ACHTUNG, jetzt melde ich mich zu Wort, schaut alle her und vergisst, was die anderen raten. Nur meine Meinung zählt"!
Das war eher gedacht als, Achtung achtung, befolge den Tipp von alles2 und die Angelegenheit endet womöglich in Handschellen (oder zumindest in einer Zwangsvollstreckung in AT).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von Das_Pseudonym » 19.10.2020, 14:32

Frage lieber mal ob bzw wann das verjährt.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von mastercrash » 19.10.2020, 15:20

Das_Pseudonym hat geschrieben:
19.10.2020, 14:32
Frage lieber mal ob bzw wann das verjährt.
§ 79 Abs 3 Z 4 deStGB: 5 Jahre nach der Rechtskraft des Urteils darf diese Geldstrafe nicht mehr vollstreckt werden. Das Urteil wird nach der Rechtsmittelfrist (also idR in DE eine Woche nach dem Spruch bzw sofort falls keine weiteren Rechtsmittel mehr zulässig sind oder auf diese von StA und Angeklagtem verzichtet wird) rechtskräftig. Nach diesen 5 Jahren erübrigen sich auch etwaige Ersatzfreiheitsstrafen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von Das_Pseudonym » 19.10.2020, 15:46

Das heisst 5 Jahre hoffen und bangen?
Die Optionen sind also scheinbar:
- zahlen
- nicht zahlen und mutmasslich eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen
- nach 5 Jahren tritt die Verjährung ein

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: tomstricki und 58 Gäste