Erhöhung Unterhalt

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JUSLINE
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Erhöhung Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 30.06.2005, 10:53

Hallo,

Ich bin nach 20-jähriger Ehe mit 2 Kindern nach § 55 einvernehmlich geschieden worden.

Ich habe mit 32 Jahren einen sehr guten Beruf aufgegeben und war 14 Jahre nur für meine Familie da. Danach habe ich 3 Std. täglich als Sekretärin gearbeitet.

Meine Tochter (zur Zeit der Scheidung 14 Jahre alt) bekommt seither € 700,-- Unterhalt, ich bekomme 36 % des gemeinsamen Einkommens, abzüglich meines Einkommens, € 900,-. Da mein Ex-Mann seit der Scheidung vor 4 Jahren einen Einkommenszuwachs von ca. 15 % hatte, habe ich bei Gericht um Erhöhung meines Unterhaltes geklagt.

Der Anwalt meines Mannes führt nun an, dass es mir mit meinem Alter (56 J.) möglich ist, wieder meinen Beruf wie vor 25 Jahren in Vollzeit auszuüben und mein Ex keinen Unterhalt mehr zahlen will.

Möchte noch anführen, dass ich zum Zeitpunkt meiner Heirat ein Haus besessen habe, das ich für meinen Ex-Mann verkauft habe um Schulden aus einem betrunkenen Autounfall zu bezahlen und ihm einen neuen Sportwagen gekauft habe (war schön blöd!). Wir haben mit dem Rest meines Vermögens ein Haus gebaut, das bei der Scheidung mit sehr vielen Schulden belastet war. Dieses Haus ist mir bei der Scheidung zugesprochen worden und ich habe es verkauft.

Jetzt darf ich mit meinem Vermögen nicht einmal tun was ich will!!

Hat jemand in so einem Fall Erfahrung?

Ich sollte wahrscheinlich einen Anwalt nehmen!




DorisMihokovic
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RE: Erhöhung Unterhalt

Beitrag von DorisMihokovic » 30.06.2005, 11:16

Mit 56 Jahren koennen Sie wohl kaum einen beruflichen Wiedereinstieg schaffen, und wenn, dann nur zu sehr schlechten Bedingungen. Ich wuerde hier gelassen abwarten.



Ihre Bemerkung, dass Sie mit Ihrem Vermoegen nicht machen duerften, was Sie wollen, ist mir unverstaendlich. Weshalb??



Die Konsultation eines Anwaltes ist sicherlich empfehlenswert.


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JUSLINE
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RE: Erhöhung Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 30.06.2005, 11:20

Weil angeblich auch Zinsen aus Vermögen als mein Verdienst gerechnet werden. Ich darf es aber nicht einfach verbrauchen - laut Anwalt meines Ex!


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