In Geschäft bar bezahlt, aber erfundenen Namen angegeben

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Das_Pseudonym
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Re: In Geschäft bar bezahlt, aber erfundenen Namen angegeben

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.10.2020, 15:24

Ich spreche davon wenn ein Endkunde bei einen deutschen Händler bestellt ob der deutsche die Österreichische Urheberrechtsabgabe oder die Deutsche den Endkunden verrechnen muss.



alles2
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Re: In Geschäft bar bezahlt, aber erfundenen Namen angegeben

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 15:34

Gehört hier nicht wirklich rein, weshalb im Bedarfsfall ein eigener Thread zu starten ist, sollte Dir die Frage wirklich unter den Nägeln bringen. Dann könnten sich auch andere einbringen, die hier nicht mit dieser Frage rechnen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

frenz
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Re: In Geschäft bar bezahlt, aber erfundenen Namen angegeben

Beitrag von frenz » 18.10.2020, 18:53

alles2 hat geschrieben:
18.10.2020, 13:47
Nachdem ich wusste, dass es nur von wenigen lizenzierte Händler vertrieben werden durfte (mir wurde es als gewerblicher Händler verwehrt), entschloss ich mich, eine gewisse Menge bei den ausländischen Händlern über mehrere Käufer-Accounts zu erwerben, um es dann über mein gewerbliches Verkäufer-Konto anzubieten.

Es hatte nicht lange gedauert, da hatte sich der Hersteller direkt bei mir gemeldet und ich solle belegen, wo ich die Sachen bezogen habe. Die Wahrheit hatte ich vertuscht, während kein autorisierter Händler was mit meinem Namen anfangen konnte. Ich mir wurde aufs Übelste gedroht. Nicht nur wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte, sondern auch wegen Täuschung.
Das gleitet schon ein bisschen in die off-topic-Ecke ab:

Dass man sich als "Grauhändler" nicht die Freundschaft des Herstellers erobert, ist unbestritten. Aber im Business geht es nicht darum mit jedem gut Freund zu sein.

Mit Grauhändler sind Händler gemeint, die Produkte anbieten, die üblicherweise nur im "lizenzierten" Händlernetz des jeweiligen Hersteller zu bekommen sind (Beispiele: Ikea-Produkte, Apple-Produkte, Originalersatzteile für Heizungsanlagen...).
Sobald das konkrete Produkt im EWR in den Verkehr gebracht wurde, ist der Weiterverkauf aber weitgehend frei möglich, ganz egal ob es dem Hersteller gefällt oder nicht.
Problematisch wäre es daher, wenn man Produkte von außerdem des EWR importiert. Auch wenn es Originalware ist, kann es hier tatsächlich zu Problemen beim Verkauf an den Konsumenten kommen.
(dass z.B. für Zigaretten oder Medikamente kompliziertere Regeln gelten, lasse ich mal außen vor).

Natürlich, wenn Du auf Amazon verkaufst, dann wird sich der Hersteller möglicherweise bei Amazon beschweren. Im Zweifelsfall wird Amazon hier lieber dem Mini-Verkäufer Probleme machen (Einkaufsnachweise anfordern die die Echtheit bestätigen sollen; Verkaufssperre; etc.), anstatt sich mit dem Hersteller anzulegen. Sieht man auch daran, dass Amazon dem Hersteller scheinbar großzügig Daten über Deine Aktivitäten lieferte.
Aber rechtlich gesehen ist der Verkauf prinzipiell in Ordnung.
Bei Amazon kommt dann noch hinzu, dass man sich an bestehende Angebote anhängt, man daher fast unweigerlich fremdes Bild- und Textmaterial mitnutzt. Damit macht man sich natürlich urheberrechtlich angreifbar. Das hat aber nichts mit dem "grauen" Lieferweg des Produkt zu tun, ist aber natürlich eine willkommende Möglichkeit für den Hersteller Druck auf unliebsame Anbieter auszuüben.

Möglicherweise hat der Händler der Dir diese Produkte lieferte dabei gegen vertragliche Vereinbarungen ("kein Verkauf an Wiederverkäufer") zwischen ihm uns seinem Vorlieferanten verstoßen. Das hat für Dich als Käufer aber keine Relevanz, sofern Dir nicht auch solche Pflichten auferlegt wurden.

Aber wie gesagt, das ist jetzt schon OT (obwohl zugegeben ein sehr interessantes Thema).

Interessant ist für mich in erster Linie nur die Betrachung der falschen Empfängerangabe bei der Rechnungsstellung, vor allem ob das ins Strafrecht gehen kann.
Verkaufsseitig ist mir alles klar.
Dass ein Händler theoretisch ein Hausverbot aussprechen könnte ist mir ebenso klar, aber auch egal, da es ja sonst keine Folgen hat.

alles2
Beiträge: 3291
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: In Geschäft bar bezahlt, aber erfundenen Namen angegeben

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 20:06

Ist schon richtig, dass vielleicht nicht alles mit Deiner Sache zusammenhängt. Es sollte anhand eines Beispiels auch nur das untermauern, was zum Thema gehört. Und auf den Teil, was hierher gehört, bist ohnehin nicht eingegangen :wink:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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