Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

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Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

Beitrag von JUSLINE » 01.07.2002, 10:01

Wir haben ein Hypothekardarlehen auf Basis der Endfälligkeit abgeschlossen. Zur Tilgung diente eine Lebensversicherung, die zugunsten der Bank abgeschlossen wurde. Letztes Jahr wurde die LV seitens der Versicherung mangels an Zahlungen gekündigt. Rückkaufswert 0 war die erste Antwort der Wr. Städtischen. Die Hausbank hat das zur Kenntnis genommen und nicht reagiert. Nach meiner intensiven Intervention unter Androhung der AK wurde nochmals kalkuliert und es ergab sich ein Guthaben von € 3.400. Die Wr, Städtische bezahlt das Guthaben erst aus, sofern die Hausbank einverstanden ist. Das wird sie nicht sein. Mein Problem bei dieser Angelegenheit ist, wenn ich nicht eingeschritten hätte, wäre das gesamte Kapital verloren gegangen. warum habe ich nicht automatisch ein Anrecht darauf. Bitte um dringende Antwort.




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RE: Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

Beitrag von JUSLINE » 02.07.2002, 10:20

Wenn das Geld aus der Lebensversicherung zur Tilgung der Kreditschuld bestimmt war hätten Sie auch bei ordnungsgemäßer Weiterzahlung der Prämien und somit Weiterlaufen des Vertrages ohnehin nie frei darüber verfügen können. Das ist die Konsequenz der sogenannten Vinkulierung von Versicherungsverträgen, auf der die Banken bestehen, um sicher zu gehen, dass der Kreditschuldner die Versicherungsleistung nur für die Tilgung der Schuld verwendet. Nur wenn die Versicherung am Ende der Laufzeit mehr erwirtschaftet, als die Kreditschuld ausmacht, bekommt man den Rest ausbezahlt. An dieser Konstruktion ändert sich auch nach der vorzeitigen Kündigung nichts. Da der bescheidene Restwert allerdings für die Kreditrückzahlung nicht ausreicht, werden Sie der Bank einen anderen Tilgungsträger präsentieren müssen. Gelingt das nicht, kann Sie die Bank in letzter Konsequenz zum Verkauf der Liegenschaft zwingen.


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RE: Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

Beitrag von JUSLINE » 02.07.2002, 12:35

Danke Celsus für Deine rasche Nachricht,



der Fall ist der, daß wir den Kredit in einen Abstattungskredit umgewandelt haben. Wir zahlen monatlich eine fixe Rate ohne Zinsanpassung. Die Versicherung wurde wie gesagt gekündigt. Es geht mir nach wie vor nur um das bestehende Guthaben der Versicherung. (Insgesamt wurden bisher EUR 15.000,00 bezahlt und die 3.400 EURO sind der Rückkaufswert. Wer hat jetzt Anspruch darauf, für uns ist das sehr viel Geld, weil wir auch hohe monatl. Verpflichtungen haben. Die Versicherung wurde aufgekündigt, daher erlischt auch die Vinkulierung automatisch oder sehe ich das nicht korrekt. MfG Violetta


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RE: Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2002, 08:10

Die Vinkulierung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Wenn nichts anderes festgelegt ist, erlischt sie nicht automatisch.


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RE: Rückerstattung des Guthabens einer Lebensversicherung

Beitrag von JUSLINE » 19.07.2002, 07:39

Hallo! Ich bin absolut kein Rechtsexperte, möchte aber zum Thema eine Meinung abgeben, da ich mal in der Versicherungsbranche gearbeitet habe. Eine Kündigung einer Lebensversicherung ist immer eine teure Sache, da wie sie selbst sehen der Rückkaufswert lächerlich gering ist. Interessant wird der Rückkauf erst wenn die Versicherung schon 10 bis 12 Jahre gelaufen ist - dann sollten Sie in etwas das eingezahlte Kapital ausbezahlt bekommen. Sinnvoller wäre es die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen (falls dies nicht schon zu spät ist) und sie bis zum Ende laufen zu lassen. Ihr eingezahltes Geld ist dann nicht verloren und die zu erwartende Ablaufleistung kann ebenfalls zu Kreditabsicherung herangezogen werden.


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