Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Guten Tag!
Ich hätte folgende "Problemstellung" zu bieten und hoffe auf ein paar konstruktive Lösungen
Ich möchte für eine Bekannte von mir als Fotograf und Videofilmer agieren. Dabei wird es sich um erotische Aufnahmen oder vielleicht auch sexuell eindeutige Inhalte handeln die auch von mir nachbearbeitet werden sollen. Die Inhalte sollen dann auf einer Internet-Videobörse zum Kauf angeboten werden. Die Dame hat sich das überlegt und ist sich auch der Konsequenzen bewusst privat intime Inhalte von sich online zu stellen. So weit so gut!
Die einzigen Bedenken die sie hat, und das würde sie gerne vertraglich absichern, dass ICH als Fotograf/Videofilmer diese Aufnahmen nicht in irgend einer Weise eines Tages (falls man sich zB im worst case total zerstreitet) gegen sie verwende. Also ich müsste sämtliche Verwertungs- und Urheberrechte abtreten und ihr glaubhaft rechtlich (möglicherweise auch mit Konsequenzen für mich) garantieren dass ich jedwedes gemeinsam erstelltes Material weder heute noch in Zukunft dritten Personen zukommen lassen werde.
Ich denke letztendlich wird es immer noch eine Vertrauensfrage sein, die sie für sich beantworten wird müssen. Denn selbst wenn ich unterschreibe ihr 100.000 Euro zu schulden wenn ich die Aufnahmen doch weitergebe, ist für sie möglicherweise ein (imagemäßiger) Schaden entstanden. Einen ähnlich gelagerten Fall habe ich hier im Forum schon gefunden, da wurde der Vorschlag einer Pönale geäußert die man in den Vertrag zur Vertrauensbildung einbinden könnte.
Habt ihr vielleicht noch ähnliche/andere Vorschläge?
LG
Ich hätte folgende "Problemstellung" zu bieten und hoffe auf ein paar konstruktive Lösungen
Ich möchte für eine Bekannte von mir als Fotograf und Videofilmer agieren. Dabei wird es sich um erotische Aufnahmen oder vielleicht auch sexuell eindeutige Inhalte handeln die auch von mir nachbearbeitet werden sollen. Die Inhalte sollen dann auf einer Internet-Videobörse zum Kauf angeboten werden. Die Dame hat sich das überlegt und ist sich auch der Konsequenzen bewusst privat intime Inhalte von sich online zu stellen. So weit so gut!
Die einzigen Bedenken die sie hat, und das würde sie gerne vertraglich absichern, dass ICH als Fotograf/Videofilmer diese Aufnahmen nicht in irgend einer Weise eines Tages (falls man sich zB im worst case total zerstreitet) gegen sie verwende. Also ich müsste sämtliche Verwertungs- und Urheberrechte abtreten und ihr glaubhaft rechtlich (möglicherweise auch mit Konsequenzen für mich) garantieren dass ich jedwedes gemeinsam erstelltes Material weder heute noch in Zukunft dritten Personen zukommen lassen werde.
Ich denke letztendlich wird es immer noch eine Vertrauensfrage sein, die sie für sich beantworten wird müssen. Denn selbst wenn ich unterschreibe ihr 100.000 Euro zu schulden wenn ich die Aufnahmen doch weitergebe, ist für sie möglicherweise ein (imagemäßiger) Schaden entstanden. Einen ähnlich gelagerten Fall habe ich hier im Forum schon gefunden, da wurde der Vorschlag einer Pönale geäußert die man in den Vertrag zur Vertrauensbildung einbinden könnte.
Habt ihr vielleicht noch ähnliche/andere Vorschläge?
LG
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
…im digitalen Zeitalter können Bilder bekanntlich leicht auch ohne eigenes Verschulden in die Öffentlichkeit gelangen und damit der Wiedererkennungswert einer Person möglichst gering bleibt, kann man viel mit Schminke, Styling und Bildbearbeitung machen…
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Sollten wir uns entschließen die Vereinbarungen über den Videodreh vertraglich von einem Anwalt ausformulieren zu lassen, mit welchen Kosten ist da zu rechnen? Oder kennt jemand vielleicht eine Website die sich mit der Thematik beschäftig wo man auch entsprechende Musterverträge herunteraden kann?
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Ob jetzt Fotos oder Videos, die im Prinzip aus Bildern bestehen, oder ob schmuddeliges oder ästhetisches Material, macht im Kern nicht so viel Unterschied, was diverse Rechte anbelangt. Daher kannst Du Dich durchaus an Musterverträge für Fotoshootings orientieren, von denen es im Internet zuhauf gibt.
Und ob gewerblich oder nicht, würde ich mich da an das Angebot der WKO orientieren, da es alles wesentliche umfasst.
Im Bereich Film gibt es u.a. einen Darsteller-Mustervertrag:
http://www.filmandmusicaustria.at
Weil in der Sparte ich so eines nicht ausfindig machen konnte:
http://www.berufsfotografen.at
könnte man zum Rechtsschutzverband der Fotografen ausweichen:
https://rsv-fotografen.at/
Ich sehe daher keinen Bedarf, zwangsläufig auf einen Anwalt zurückgreifen zu müssen.
Und ob gewerblich oder nicht, würde ich mich da an das Angebot der WKO orientieren, da es alles wesentliche umfasst.
Im Bereich Film gibt es u.a. einen Darsteller-Mustervertrag:
http://www.filmandmusicaustria.at
Weil in der Sparte ich so eines nicht ausfindig machen konnte:
http://www.berufsfotografen.at
könnte man zum Rechtsschutzverband der Fotografen ausweichen:
https://rsv-fotografen.at/
Ich sehe daher keinen Bedarf, zwangsläufig auf einen Anwalt zurückgreifen zu müssen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Danke dir schon mal...werde das gleich einmal durchsehen
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Sich in die Materie einzulesen ist nie der verkehrte Schritt, um sich eventuell die Anwaltskosten zu ersparen
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Das Urheberrecht kann nicht vor dem Tod des Urhebers an jemanden übertragen oder abgetreten werden (§ 23 Abs 3 UrhG).Nick_Name hat geschrieben: ↑12.10.2020, 15:40Also ich müsste sämtliche Verwertungs- und Urheberrechte abtreten und ihr glaubhaft rechtlich (möglicherweise auch mit Konsequenzen für mich) garantieren dass ich jedwedes gemeinsam erstelltes Material weder heute noch in Zukunft dritten Personen zukommen lassen werde.
Allerdings können alle Verwertungsrechte als so genanntes "Werknutzungsrecht" übertragen werden (§ 24 UrhG). Damit hat auch der Urheber selbst kein Recht mehr, sein Werk zu verwerten. Andere mit der Urheberschaft verbundenen Rechte (zB das Recht als Urheber in Verbindung mit dem Werk genannt zu werden) bleiben davon unberührt.
Es können im Rahmen der Vertragsfreiheit auch Vertragsstrafen vorgesehen werden, falls der Urheber das Werk widerrechtlich verwerten sollte. Diese dürfen jedoch das Maß der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten bzw unterliegen zwangsläufig dem richterlichen Mäßigungsrecht (der Richter kann es im Ernstfall immer noch herabsetzen).
Im Prinzip sollte ein kurzer Vertrag von bereits ein zwei Absätzen ausreichen, damit die wichtigsten Punkte geklärt sind.
Sollten Sie noch Fragen haben, kann ich darauf gerne noch eingehen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Genau.
Stimmt, das hab ich mittlerweile auch schon gelesen.mastercrash hat geschrieben: ↑14.10.2020, 13:17Das Urheberrecht kann nicht vor dem Tod des Urhebers an jemanden übertragen oder abgetreten werden (§ 23 Abs 3 UrhG).
Aha, OK. Das hilft mir schon ein gehöriges Stück weiter. Auch was die Fachbegriffe anbelangt, man will so einen Vertrag ja auch mit den richtigen Worten und Begriffen formulieren.Allerdings können alle Verwertungsrechte als so genanntes "Werknutzungsrecht" übertragen werden (§ 24 UrhG). Damit hat auch der Urheber selbst kein Recht mehr, sein Werk zu verwerten. Andere mit der Urheberschaft verbundenen Rechte (zB das Recht als Urheber in Verbindung mit dem Werk genannt zu werden) bleiben davon unberührt.
Danke, ebenfalls ein hilfreicher Hinweis, und auch wieder was gelernt!Es können im Rahmen der Vertragsfreiheit auch Vertragsstrafen vorgesehen werden, falls der Urheber das Werk widerrechtlich verwerten sollte. Diese dürfen jedoch das Maß der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten bzw unterliegen zwangsläufig dem richterlichen Mäßigungsrecht (der Richter kann es im Ernstfall immer noch herabsetzen).
Das denke ich auch.Im Prinzip sollte ein kurzer Vertrag von bereits ein zwei Absätzen ausreichen, damit die wichtigsten Punkte geklärt sind.
Das ist sehr nett von ihnen, vielen Dank! Ich werde ggf darauf zurückkommen.Sollten Sie noch Fragen haben, kann ich darauf gerne noch eingehen.
Re: Vertrag über Videodreh Urheberrecht Persönlichkeitsrecht
Wenn es Dir um Fachbegriffe geht, bietet darüber hinaus abermals der WKO weiterführende Infos:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/urheberrecht-werknutzung-fotorechte.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Vertragsstrafe_(Poenale)_und_Stornogebuehr_(Reugeld).html
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/urheberrecht-werknutzung-fotorechte.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Vertragsstrafe_(Poenale)_und_Stornogebuehr_(Reugeld).html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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