Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

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MG
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Re: Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

Beitrag von MG » 15.10.2020, 11:03

Wenn man sich Ihre Postings anschaut, dürften Sie auffallend viel "Pech" mit allen möglichen Institutionen haben.


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alles2
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Re: Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

Beitrag von alles2 » 15.10.2020, 12:37

Oder es werden die falschen Einrichtungen bemüht, wenn man woanders hängen gelassen wird.

Mir kommt es so, als würde aus jeder Mücke einen Elefanten gemacht werden. Oder da ist jemand zu verwöhnt. Ist natürlich alles ein rein subjektives Gefühl, da ich ja nicht betroffen bin.

Ich wohne selber als Ausländer in Österreich und kenne durch die Grenznähe auch Deutschland ziemlich gut. Daher liegen mir die Vergleiche vor. Und ich kann sagen, in Österreich läuft vieles richtig, aber nicht alles (von mir aus Korruption, Nepotismus, ...). Das zeichnet das Land aus und muss man so hinnehmen. So viel sei gesagt, es geht noch schlimmer.

Man kann sich keine Welt schaffen, wie sie einem gefällt. Entweder man akzeptiert es oder wandert aus. Das ist auch der Grund, warum ich nicht die österreichische Staatsbürgerschaft vorerst abgelehnt habe. Die hiesige Kultur und Mentalität sagt mir nicht wirklich zu bzw. kann ich mich nicht damit identifizieren. Und es allen recht machen kann man sowieso nicht. Es gibt immer jemand, der etwas auszusetzen hat. Erst wenn es einen überwiegenden Teil gäbe, würde es Reformen geben. Aber für Einzelfälle interessiert sich kaum wer. Daher mein Credo: Ruhig Blut und das beste daraus machen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

isidoro
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Re: Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

Beitrag von isidoro » 15.10.2020, 21:15

Eigentlich ist die Zuständigkeit recht einfach. Regel Nr. 1 wenn keine Behörde zuständig ist, ist immer die Gemeinde od. der Bürgermeister zuständig. Regel Nr. 2 die Gemeinde od. der Bürgermeister kann wenn er nicht selbst zuständig ist, die Auskunft geben, wer zuständig ist - z.B. die Polizei, das Gericht, das Arbeitsamt, u.s.w. - wenn der Bürgermeister oder die Gemeinde keine genaue Auskunft geben kann ob die Polizei oder das Bundesheer u.s.w. zuständig ist, muss er an die Bezirkshauptmannschaft verweisen und man bekommt dort die richtige Auskunft. Also bei der Zuständigkeit immer bei der Gemeinde anfangen.
Zuletzt geändert von isidoro am 16.10.2020, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.

MG
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Re: Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

Beitrag von MG » 16.10.2020, 07:48

Ein Paradebeispiel wenn keine Behörde zuständig ist - 10 Frauen mit Babys können in unmittelbarer Nähe keinen Schnuller für die Babys kaufen (weil keine Verkehrsverbindung oder ein sonstiger Hinderungsgrund vorhanden ist). Für Schnuller oder Zuzzis ist keine Behörde zuständig, also ist die Gemeinde oder der Bürgermeister für den Schnuller- oder Zuzzi-Kauf zuständig. Dann muss halt der Bürgermeister oder ein Gemeindebediensteter weis ich wie weit mit dem Auto bis zum nächsten Schnuller- oder Zuzzikaufhaus fahren und dort für die Babys Schnuller kaufen.
Bitte, kennzeichnen Sie Satire, es gibt hier Nutzer, die so etwas ernstnehmen!
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Hank
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Re: Zuständigkeit der Behörden?wer ist für was zuständig !?

Beitrag von Hank » 16.10.2020, 22:29

…für den Bürger in Österreich ist tatsächlich auf den ersten Blick schwer herauszufinden, ob die betreffende Dienststelle hoheitlich oder als Privatwirtschaftsverwaltung handelt…

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