Ich habe mich vor einem halben Jahr scheiden lassen und das Besuchsrecht angenommen.
Wir haben uns auf ein offenes Besuchsrecht geeinigt, dass aber bis jetzt nicht funktioniert.
Nun hat sich herausgestellt, dass mein Sohn beidseitig Hörgeräte tragen muss und somit lautet meine Frage, wie es denn mit Sonderzahlung, wie oben angesprochen im Österreichischen Recht aussieht?
Es ist nicht so, dass ich nicht zahlen würde, aber meine Forderung ist, dass ich meinen Sohn öfters, als nur alle 5 Wochen sehen darf.
Denn es wurde einvernämlich im Beisein der Richterin beschlossen, dass ich meinen Sohn, sooft als Möglich, sehen kann, mir es aber verwehrt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen und mit der Hoffnung auf eine baldige Antwort
Sabine
Sonderzahlungen
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RE: Sonderzahlungen
Hoergeraete und aehnliches fallen unter den sogen. Sonderbedarf. Der geldunterhaltspflichtige Elternteil muss diesen Sonderbedarf (mit)finanzieren (bei Hoergeraeten nur den Selbstbehalt, der von der Krankenkasse verlangt wird). Unterhalt muss unabhaengig vom Besuchsrecht geleistet werden. Sie koennten im umgekehrten Fall auch nicht auf das Besuchsrecht verzichten, um sich die Unterhaltszahlungen zu ersparen.
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