selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Liebes Forum,
ich habe mir selber ein normales Fahrrad zum Stromrad umgebaut. (Anglizismen wie E-bike hasse ich)
Dazu habe ich mir einen chinesischen Motor, der z.B. in vielen Fahrrädern div. Discounter eingebaut ist, gekauft. Marke "Bafang 48Volt" mit 500 Watt gekennzeichnet.
Ich habe den Motor eingebaut, verwende einen selbst gebauten Akku und habe den Motor softwaretechnisch auf 25km/h limitiert. Diese Programmierung lässt sich im Betrieb nicht verstellen, ohne einen Computer zuhause nicht bewerkstelligen. Das Rad hat ein Daumengas, das es mir ermöglicht, ohne Treten max 25km/h mit Antrieb zu fahren, wenn ich schneller werde, z.B. bei einem Gefälle, schaltet der Motor aus.
Nun ist es mir passiert, dass ich von einer Polizeistreife angehalten wurde und drauf angesprochen wurde, warum ich fast 30 fahre und das ohne Treten. Ich habe freundlich geantwortet, dass mein Rad nur 25 fährt und 500 Watt hat. Dabei habe ich den Polizisten das Label auf dem Motor gezeigt. Sie sind dann interessiert in das Gespräch eingestiegen und waren sehr freundlich, haben sich über die gute Idee, auch einen Anhänger für alltägliche Besorgungen mitzuführen, geäußert und mir gute Fahrt gewünscht. Ich habe den Polizisten auch gesagt, dass ich bei der Verkehrsbeauftragten meiner Heimatstadt nachgefragt habe, wie ich mein Fahrrad legal aufbauen muss und diese hat auch beim Postenkommandanten der Stadt nachgefragt. Ich habe dann auch den Namen des Polizeichefs der Stadt den Streifenpolizisten genannt, die haben den aber nicht gekannt, da sie eine Streife einer anderen Gemeinde waren.
Nun stelle ich mir ein paar Fragen:
1. Weshalb habe ich den Eindruck, dass Polizisten von der Gesetzeslage keine Ahnung haben und ich ihnen erklären muss, dass man ohne Treten in den gegebenen Limits, Grenzen so fahren darf? Wissen Polizisten nicht Bescheid?
2. Um auf Nummer sicher zu gehen bei der nächsten Kontrolle (es könnte ja sein, dass ich nicht auf zwei so nette und kooperative Personen treffe wie die gerade beschriebenen), frage ich mich, auf welche Paragraphen ich mich berufen könnte? Wo ist festgehalten, dass man mit Daumengas ohne Treten mit 500 Watt und 25km/h legal in A fahren darf?
3. Wäre es möglich, und wenn "ja" wo, mein Fahrrad von eine öffentlichen Stelle mal anschauen zu lassen, so dass ich von der Stelle, wenn auch nur mündlich, eine Zusage bekäme, dass mein Fahrrad legal auf der Straßen in A betrieben werden darf?
Ich danke euch
OLI
ich habe mir selber ein normales Fahrrad zum Stromrad umgebaut. (Anglizismen wie E-bike hasse ich)
Dazu habe ich mir einen chinesischen Motor, der z.B. in vielen Fahrrädern div. Discounter eingebaut ist, gekauft. Marke "Bafang 48Volt" mit 500 Watt gekennzeichnet.
Ich habe den Motor eingebaut, verwende einen selbst gebauten Akku und habe den Motor softwaretechnisch auf 25km/h limitiert. Diese Programmierung lässt sich im Betrieb nicht verstellen, ohne einen Computer zuhause nicht bewerkstelligen. Das Rad hat ein Daumengas, das es mir ermöglicht, ohne Treten max 25km/h mit Antrieb zu fahren, wenn ich schneller werde, z.B. bei einem Gefälle, schaltet der Motor aus.
Nun ist es mir passiert, dass ich von einer Polizeistreife angehalten wurde und drauf angesprochen wurde, warum ich fast 30 fahre und das ohne Treten. Ich habe freundlich geantwortet, dass mein Rad nur 25 fährt und 500 Watt hat. Dabei habe ich den Polizisten das Label auf dem Motor gezeigt. Sie sind dann interessiert in das Gespräch eingestiegen und waren sehr freundlich, haben sich über die gute Idee, auch einen Anhänger für alltägliche Besorgungen mitzuführen, geäußert und mir gute Fahrt gewünscht. Ich habe den Polizisten auch gesagt, dass ich bei der Verkehrsbeauftragten meiner Heimatstadt nachgefragt habe, wie ich mein Fahrrad legal aufbauen muss und diese hat auch beim Postenkommandanten der Stadt nachgefragt. Ich habe dann auch den Namen des Polizeichefs der Stadt den Streifenpolizisten genannt, die haben den aber nicht gekannt, da sie eine Streife einer anderen Gemeinde waren.
Nun stelle ich mir ein paar Fragen:
1. Weshalb habe ich den Eindruck, dass Polizisten von der Gesetzeslage keine Ahnung haben und ich ihnen erklären muss, dass man ohne Treten in den gegebenen Limits, Grenzen so fahren darf? Wissen Polizisten nicht Bescheid?
2. Um auf Nummer sicher zu gehen bei der nächsten Kontrolle (es könnte ja sein, dass ich nicht auf zwei so nette und kooperative Personen treffe wie die gerade beschriebenen), frage ich mich, auf welche Paragraphen ich mich berufen könnte? Wo ist festgehalten, dass man mit Daumengas ohne Treten mit 500 Watt und 25km/h legal in A fahren darf?
3. Wäre es möglich, und wenn "ja" wo, mein Fahrrad von eine öffentlichen Stelle mal anschauen zu lassen, so dass ich von der Stelle, wenn auch nur mündlich, eine Zusage bekäme, dass mein Fahrrad legal auf der Straßen in A betrieben werden darf?
Ich danke euch
OLI
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Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Weil Sie nicht jedes Gesetzt kennen meiner meinung nach.Weshalb habe ich den Eindruck, dass Polizisten von der Gesetzeslage keine Ahnung
Theretisch könntest du mal zu einer Firma fahren die Technische Geräte zertifizieren.Wäre es möglich, und wenn "ja" wo, mein Fahrrad von eine öffentlichen Stelle mal anschauen zu lassen, so dass ich von der Stelle, wenn auch nur mündlich, eine Zusage bekäme, dass mein Fahrrad legal auf der Straßen in A betrieben werden darf?
Kostet sicher irgend was nett 4 bis 5 Stellig.
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Als Polizist verdient man in Österreich je nach Dienstgrad unterschiedlich viel. Durchschnittlich verdienen Polizisten mit mehrjähriger Berufserfahrung ein Jahresgehalt in Höhe von 40.000 € brutto (durch Zulagen bis zu 65.000 €). Die Gehälter für Offiziere liegen bei rund 100.000 € brutto im Jahr.
Als Anwalt verdient man in Österreich je nach Anstellung unterschiedlich viel. Ein Anwalt mit wenig Berufserfahrung in einer kleinen Kanzlei verdient etwa rund 122.000 Euro brutto pro Jahr. Kanzleipartner oder erfahrene Anwälte verdienen mit bis zu 700.000 Euro jährlich deutlich mehr.
Ich meine ja nur... nicht, dass man schon ein guter Anwalt wäre, bloß weil man die Gesetze kennt, aber wenn jemand alle Gesetze kennen würde, würde er bei der Polizei vermutlich seine Zeit vergeuden.
Man darf also getrost davon ausgehen, dass Polizisten bei allem, mit dem sie nicht täglich zu tun haben, womöglich nicht wirklich Bescheid wissen. Sind auch nur Menschen.
§ 1 KFG (2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Theoretische dürfte man beim Versuch, das Fahrrad als Kraftrad typisieren zu lassen, eine Absage bekommen, weil es eben kein Kraftrad ist, und hätte damit eine offizielle Aussage. Aber sich "§1KFG" zu merken oder am Handy einen Quicklink dazu zu setzen ( https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/1 ) dürfte günstiger sein
Als Anwalt verdient man in Österreich je nach Anstellung unterschiedlich viel. Ein Anwalt mit wenig Berufserfahrung in einer kleinen Kanzlei verdient etwa rund 122.000 Euro brutto pro Jahr. Kanzleipartner oder erfahrene Anwälte verdienen mit bis zu 700.000 Euro jährlich deutlich mehr.
Ich meine ja nur... nicht, dass man schon ein guter Anwalt wäre, bloß weil man die Gesetze kennt, aber wenn jemand alle Gesetze kennen würde, würde er bei der Polizei vermutlich seine Zeit vergeuden.
Man darf also getrost davon ausgehen, dass Polizisten bei allem, mit dem sie nicht täglich zu tun haben, womöglich nicht wirklich Bescheid wissen. Sind auch nur Menschen.
§ 1 KFG (2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Theoretische dürfte man beim Versuch, das Fahrrad als Kraftrad typisieren zu lassen, eine Absage bekommen, weil es eben kein Kraftrad ist, und hätte damit eine offizielle Aussage. Aber sich "§1KFG" zu merken oder am Handy einen Quicklink dazu zu setzen ( https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/1 ) dürfte günstiger sein
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Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Das Wichtigste hat FHoll eh schon geschrieben.oli hat geschrieben: ↑02.11.2019, 10:272. Um auf Nummer sicher zu gehen bei der nächsten Kontrolle (es könnte ja sein, dass ich nicht auf zwei so nette und kooperative Personen treffe wie die gerade beschriebenen), frage ich mich, auf welche Paragraphen ich mich berufen könnte? Wo ist festgehalten, dass man mit Daumengas ohne Treten mit 500 Watt und 25km/h legal in A fahren darf?
Das worauf du eben achten musst, ist, dass es eben wirklich nicht schneller als 25km/h durch Motorleistung fahren kann.
Sollte es nämlich wirklich 30km/h durch Motorleistung fahren können, dann wäre es ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung und was da besonders bei einem Unfall auf Sie zukäme wollen Sie nicht erleben. Dann wäre es nämlich ein Kraftfahrzeug ohne Pflichtversicherung und nur eine solche würde in diesem Fall die Unfall-Kosten übernehmen. Das heißt Sie als Privatperson müssten zumindest für alle Kosten einstehen (und anderen Ärger iS Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht käme noch oben drauf).
Das was Sie allenfalls tun könnten wäre eben dies auf einem Testgerät prüfen zu lassen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Vielen Dank für die tollen Antworten.
Ich verstehe ja, dass ein Polizist nicht alle Gesetze kennen kann. Nur sollte es dann auch nicht zu Amtshandlungen kommen, bei denen ich als Betroffener mich verteidigen muss. Ich möchte schon davon ausgehen dürfen, dass wenn ich kontrolliert werde, dass der Polizist weiß, was er tut. Sich ans Gesetz zu halten ist für mich als Bürger eine Bringschuld, juristisch "durch" zu sein, aber nicht.
Ich werde mal in der Prüfhalle
TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH
fragen, ob die mich auf die Rolle stellen. Per Handy GPS liege ich zwischen 25 und 26km/h, da das Tempo auf 25 steht und alle paar Sekunden mal für eine Sekunde auf 26 springt. Auch der andere Fahrradtacho zeigt max. 25,xx an. Ob das bei einem Unfall als illegal gewertet würde?
Ich verstehe ja, dass ein Polizist nicht alle Gesetze kennen kann. Nur sollte es dann auch nicht zu Amtshandlungen kommen, bei denen ich als Betroffener mich verteidigen muss. Ich möchte schon davon ausgehen dürfen, dass wenn ich kontrolliert werde, dass der Polizist weiß, was er tut. Sich ans Gesetz zu halten ist für mich als Bürger eine Bringschuld, juristisch "durch" zu sein, aber nicht.
Ich werde mal in der Prüfhalle
TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH
fragen, ob die mich auf die Rolle stellen. Per Handy GPS liege ich zwischen 25 und 26km/h, da das Tempo auf 25 steht und alle paar Sekunden mal für eine Sekunde auf 26 springt. Auch der andere Fahrradtacho zeigt max. 25,xx an. Ob das bei einem Unfall als illegal gewertet würde?
Danke für den Paragraphen. Ich frage mich nur, ob das reicht das anzugeben, da dort nichts steht von "ohne Treten", nur mit Gas oder ähnlichem. In D z.B. ist das Daumengas ohne Treten nicht erlaubt. Das ist nur in A (so denke ich) erlaubt.§ 1 KFG (2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
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Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Die brennendere Frage sollte sein das das Vehikel überhaupt so betrieben werden darf.
Beim Auto ist es ja so das ist durch den Hersteller "Zertifiziert" damit es alle Normalen einhaltet.
Beim Fahrrad das bei uns Verkauft wird es ja ähnlich sein. Wenn du jetzt einen Motor anbaust veränderst du das Vehikel.
Beim Auto ist es ja so das ist durch den Hersteller "Zertifiziert" damit es alle Normalen einhaltet.
Beim Fahrrad das bei uns Verkauft wird es ja ähnlich sein. Wenn du jetzt einen Motor anbaust veränderst du das Vehikel.
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Sie könnten auch fragen "Mein Fahrrad ist pink. Gilt es auch für pinke Fahrräder? In Tschibutistan gibt es nämlich Ausnahmen für pinke Fahrräder."
Das ist natürlich übertrieben und ich möchte damit nicht ausdrücken, dass Ihre Frage blöd sei, sondern soll nur darstellen, warum es nicht nötig ist, dass explizit von Daumengas gesprochen wird: Es wird nicht ausgeschlossen.
Nein, Herr Pseudonym, Sie können Fahrräder genau so selber bauen, wie Seifenkisten. Die "Zertifizierung", welche Sie ansprechen, ist ja gerade die Typisierung, die es bräuchte, wenn es ein Kraftrad wäre. Wenn Sie unter der Couch zwei Räder montieren und sich mit einem Paddel fortbewegen, wäre es auch ein Fahrrad und müsste dessen Regeln unterliegen (Zwei Räder + Muskelkraft) - sprich kein Polizist kann Ihnen verbieten, Couch zu fahren, aber Sie bekommen eine Strafe, weil kein Licht dran ist
Das ist natürlich übertrieben und ich möchte damit nicht ausdrücken, dass Ihre Frage blöd sei, sondern soll nur darstellen, warum es nicht nötig ist, dass explizit von Daumengas gesprochen wird: Es wird nicht ausgeschlossen.
Nein, Herr Pseudonym, Sie können Fahrräder genau so selber bauen, wie Seifenkisten. Die "Zertifizierung", welche Sie ansprechen, ist ja gerade die Typisierung, die es bräuchte, wenn es ein Kraftrad wäre. Wenn Sie unter der Couch zwei Räder montieren und sich mit einem Paddel fortbewegen, wäre es auch ein Fahrrad und müsste dessen Regeln unterliegen (Zwei Räder + Muskelkraft) - sprich kein Polizist kann Ihnen verbieten, Couch zu fahren, aber Sie bekommen eine Strafe, weil kein Licht dran ist
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Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Gut zu wissen.
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Aber gelten für selbst gebaute Fortbewegungsmittel aller Art nicht trotzdem technisch bedingte Höchstgeschwindigkeiten?
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Hi also den rechtlichen Hintergrund weiß ich auch nicht genau.. aber ich würde die auf jeden Fall den Tipp geben - egal wo du damit fährst - dein Fahrrad ordentlich zu schützen
Also kauf dir am Besten so ein super sicheres Fahrradschloss... ich habe neulich leider mein heißgeliebtes (und teures..) E-Bike gestohlen bekommen..
Naja.. hier ist ein Artikel über die sichersten Fahrradschlösser: https://www.fahrradbook.de/sicheres-fahrradschloss-test/
Hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
Also kauf dir am Besten so ein super sicheres Fahrradschloss... ich habe neulich leider mein heißgeliebtes (und teures..) E-Bike gestohlen bekommen..
Naja.. hier ist ein Artikel über die sichersten Fahrradschlösser: https://www.fahrradbook.de/sicheres-fahrradschloss-test/
Hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
Re: selbstgebautes Stromfahrrad und Legalisierung
Ich wohne im Ländle. Hier wird auch gestohlen was das Zeug hält. Mein Rad steht abgesperrt und nie lange alleine und immer bei stark frequentierten Orten, Supermarkt, Post etc. Es steht nie an einem Busplatz oder am Bahnhof, da ich keine Öffis fahre. Dort was stehen zu lassen, traue ich mich nicht. Mein Rad schaut auch nicht schön aus und hat einen Anhänger dran. Wer mit dem Rad fahren will, muss es erst einschalten können. Ohne Antrieb fährt man damit keine 10km/h, da technisch erschwert. Das Rad ist ein Moped, kein Fahrrad, man muss auch nicht treten. Deshalb habe ich es mir auch selber so gebaut. Die Basis ist eine billiges Hervisrad.
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